Sie stehen der Corona-Impfung skeptisch gegenüber? Sie überlegen, lieber Ihren Job aufzugeben, als sich gegen SARS-CoV-2 immunisieren zu lassen? Impfung oder Freistellung ohne Lohn – das sind die zwei einzigen Optionen. Zumindest aus Laiensicht. Als Anwalt für Arbeitsrecht habe ich mich intensiv mit dem Thema der Impfflicht für Pflegeberufe und Pflegekräfte auseinandergesetzt. Deshalb kann ich Ihnen als Ihr Anwalt im Idealfall dabei helfen, Ihren Job zu behalten beziehungsweise im Falle einer Kündigung das Maximum für Sie herauszuholen.
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Die Koalitionsparteien aus SPD, Grünen und der FDP sehen in einem Gesetzesentwurf vor, dass in gewissen Pflegebereichen und in manchen Unternehmen Mitarbeiter genesen oder geimpft sein müssen oder durch ärztliches Attest nachweisen können müssen, dass eine sogenannte Kontraindikation gegen eine Impfung existiert. In Gesundheitsberufen sowie in Pflegeberufen bestehe eine besondere Verantwortung der Mitarbeiter aufgrund des persönlichen und oftmals engen und körpernahen Kontaktes zu den zu pflegenden Mitmenschen, so die Koalitionsparteien. Die Impfpflicht für Pflegekräfte soll dem Schutz der Patienten dienen.
Stichtag ist der 15. März 2022: für bestehende und bis dahin zu begründende Arbeitsverhältnisse müssen die Belege hierfür bis zum 15. März 2022 vorgelegt werden können, neue Arbeitsverhältnisse ab dem 16. März 2022 dürfen nur bei Vorlage eines entsprechenden Beleges begründet werden. Verliert ein Beleg ab dem 16. März 2022 durch Vorrücken der Zeit seine Validität, muss ein erneuter Nachweis binnen 1 Monats vorgelegt werden. Um Fälschungen den Riegel vorzuschieben, darf das Gesundheitsamt sogar Ermittlungen einleiten und den Mitarbeitern untersagen, die Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu betreten, wenn sie den Nachweis nicht vorlegen können.
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