Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Kündigung ausgesprochen? Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie nun haben und was Ihnen aus rechtlicher Sicht zusteht? Eine Kündigung ausgesprochen zu bekommen, ist erfahrungsgemäß eine hochemotionale Sache. Neben Ärger und Wut stellen sich häufig auch Existenzängste ein. Nicht selten bietet das Gesetz aber Möglichkeiten, gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Dabei möchte ich Ihnen als Anwalt für Kündigung in München gerne helfen.
Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch und schildern Sie mir Ihre Situation. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!
Darf ich Sie vertreten?
Dr. Nils Bronhofer
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht
T: 089/ 9090155-0
F: 089/ 9090155-90
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Anwalt Kündigung München –
Warum Sie mich beauftragen sollten
Die ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die am Häufigsten vorkommende Kündigung im Arbeitsrecht. Sie unterteilt sich in die verhaltensbedingte, die personenbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Daneben steht die Änderungskündigung. Sämtliche Kündigungen haben gemeinsam, dass zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Beendigungsdatum die Kündigungsfrist liegt, die vom Arbeitgeber einzuhalten ist.
» So kann ich Ihnen helfen:
Nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung erheben wir gerne für Sie Kündigungsschutzklage und klären die Deckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung, so dass Sie Versicherungsschutzhaben und keine Anwaltskosten zu tragen haben. Die Erhebung der Klage hat innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu erfolgen, dies wird in § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetz geregelt. Dabei helfe ich Ihnen als
Anwalt für Arbeitsrecht in München gerne.
Die betriebsbedingte Kündigung
Die betriebsbedingte Kündigung ist immer dann einschlägig, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen Entscheidung dazu führt, dass Ihr Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und kein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden ist, den man Ihnen vor Ausbruch einer Beendigungskündigung anbieten müsste. Im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl wird geprüft, ob bei mehreren Arbeitnehmern, die für die Kündigung in Betracht kommen, der sozial stärkste Kollege gekündigt wird oder zu Unrecht ein Mitarbeiter gekündigt wurde, der sozial schutzwürdiger ist. Dabei spielen die Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Unterhaltspflichten und die Frage nach besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitglied) eine große und entscheidende Rolle.
» So kann ich Ihnen helfen:
Auch nach Zugang einer betriebsbedingten Kündigung sorgen wir dafür, dass rechtzeitig Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben wird. Gleichzeitig prüfen wir mit Ihnen die relevanten Sozialdaten (Alter, Betriebszugehörigkeit, besonderer Kündigungsschutz, Anzahl der Unterhaltspflichten) sowie die funktionale Vergleichbarkeit mit anderen Kollegen, die möglicherweise zu Unrecht nicht in die Sozialauswahl einbezogen worden sind.
Die verhaltensbedingte Kündigung
Die verhaltensbedingte Kündigung wird dann ausgesprochen, wenn ein steuerbares Verhalten eines Arbeitnehmers dazu geführt hat, dass er eine schuldhafte Pflichtverletzung seiner vertraglichen Pflichten begangen hat, die den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigt. Regelmäßig ist jedoch eine rechtmäßige vorherige Abmahnung erforderlich, um die ultima-ratio der Beendigungskündigung zu rechtfertigen.
» So kann ich Ihnen helfen:
im Rahmen der Erhebung der Kündigungsschutzklage greifen wir eine zuvor ausgesprochene Abmahnung an, um der Kündigung die Grundlage ihrer Wirksamkeit zu entziehen und das Prozessrisiko für den Arbeitgeber zu erhöhen. Häufig leiden Abmahnungen bereits an der Verletzung der Hinweisfunktion, die das Bundesarbeitsgericht für die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung aufgestellt hat.
Die personenbedingte Kündigung
im Rahmen der Erhebung der Kündigungsschutzklage greifen wir eine zuvor ausgesprochene Abmahnung an, um der Kündigung die Grundlage ihrer Wirksamkeit zu entziehen und das Prozessrisiko für den Arbeitgeber zu erhöhen. Häufig leiden Abmahnungen bereits an der Verletzung der Hinweisfunktion, die das Bundesarbeitsgericht für die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung aufgestellt hat.
» So kann ich Ihnen helfen:
Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage führe ich häufig Gespräche mit dem behandelnden Arzt und frage ihn nach seiner Sicht der Dinge, ob und wann wieder mit einer Herstellung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. Kann der Arzt hierüber eine günstige Aussage treffen, misslingt die negative Gesundheitsprognose für den Arbeitgeber und die Kündigung kann regelmäßig erfolgreich abgewehrt werden.
Darf ich Sie vertreten?
Dr. Nils Bronhofer
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht
T: 089/ 9090155-0
F: 089/ 9090155-90
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Kündigung München
Welche Fristen muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung einhalten?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung keine Frist einhalten. Eine Ausnahme ist nur bei der fristlosen Kündigung zu finden. Dort muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes, des Kündigungsgrundes, ausgesprochen werden.
Hierzu berate ich sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Was kostet ein Anwalt für Kündigung in München?
Während viele Anwälte für Kündigung in München auf Basis des geleisteten Stunden Aufwand abrechnen (Stundenhonorar), rechnen wir lediglich in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies bringt den Vorteil für den Arbeitnehmer, dass die Rechtsschutzversicherung die vollen Anwaltskosten in aller Regel übernimmt. Rechtsschutzversicherer übernehmen grundsätzlich keine Stundenhonorare.
Darf der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung das Gehalt einbehalten?
Bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zum Tag des Ausspruchs der Kündigung bezahlen. Stellt sich später im Kündigungsschutzprozess heraus, dass die fristlose Kündigung unwirksam war, so hat der Arbeitgeber die nach Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlenden Gehälter nachzuentrichten. Hierzu berate ich sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Welche Leistungen erwarten mich bei einem Anwalt für Kündigung in München?
Wenn Sie mich als Ihren Anwalt für Kündigung in München beauftragen, dürfen einen hohen Dienstleistungsgrad, eine hohe Arbeitsqualität und eine verlässliche Beurteilung ihres Falls erwarten. Mit weniger sollten Sie sich nicht zufriedengeben. Erfahrenheit und eine hohe Erfolgsquote sind ebenso unerlässlich.
Muss der Arbeitgeber die Kündigung im Kündigungsschreiben begründen?
Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben keine Gründe angeben. Erst durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage wird er dazu gezwungen, die Kündigungsgründe darzulegen und sie unter Beweis zu stellen. Das heißt umgekehrt auch, dass der Arbeitnehmer erst dann die Kündigungsgründe überprüfen kann, wenn er Klage zum Arbeitsgericht erhoben hat. Dies ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu tun, vergleiche § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz. Hierzu berate ich sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Was muss ich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten?
Nach Zugang einer Kündigung müssen sie unbedingt die Frist zur Erhebung einer Klage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz beachten. Sie sollten sich außerdem unverzüglich nach Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden, dies ist mittlerweile online möglich unter www.arbeitsagentur.de. Hierzu berate ich sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.
Mir wurde gekündigt. Was kann ich tun?
Vereinbaren Sie gerne so schnell wie möglich einen Besprechungstermin mit einem Anwalt für Kündigung. Wir bieten persönliche Besprechungstermine an, genauso wie ein Telefonat oder eine Videokonferenz.
Innerhalb welcher Fristen muss ich reagieren, wenn ich eine Kündigung anfechten möchte?
Nach Zugang der Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen erhoben worden sein. Sie sollten daher auch sicherstellen, dass sie nicht länger als drei Wochen im Urlaub sind bzw. für die Urlaubsabwesenheit sicherstellen, dass ihre Post nicht nur aus dem Briefkasten geholt wird, sondern die einzelnen Postsendungen auch inhaltlich kontrolliert werden. Es ist nicht möglich, die Versäumung der Frist nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz damit zu begründen, dass man urlaubsbedingt keine Möglichkeit hatte, eingehende Post zu kontrollieren. In jedem Fall sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt für Kündigung in München hinzuziehen.
Kann ich als Arbeitnehmer eine Kündigung wieder zurücknehmen?
Eine Kündigung ist eine rechtsgestaltende Willenserklärung, die deshalb nicht einseitig zurückgenommen werden kann. Ist der Arbeitgeber allerdings mit der Fortführung des Arbeitsverhältnisses einverstanden, so kann im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart werden, dass die Kündigung keine Rechtswirkung entfalten soll.
Bekomme ich bei einer Kündigung in der Probezeit offene Urlaubstage ausbezahlt?
Mit Ausnahme der Regelung aus § 1 a Kündigungschutzgesetz besteht kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Abfindung. Eine Abfindung wird immer nur dann gezahlt, wenn durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber ein Prozessrisiko geschaffen worden ist. Ein weiterer Grund dafür, nach Zugang einer Kündigung rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben. Hierzu berate ich sie als Anwalt für Kündigung in München gerne.