Handbuch Arbeitsrecht


Aufhebungsvertrag
Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit beim ALG I - auf was Sie achten sollten erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Aufhebungsvertrag.
Freistellung

Freistellung ist die entweder einvernehmliche oder einseitige Befreiung von der Leistungspflicht unter Fortzahlung der regulären Entlohnung. Fraglich ist aber, was bei der üblicherweise verwendeten Formulierung "Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung" zu verstehen ist. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Freistellung.

Probezeit
Alle wichtigen Informationen zur Probezeit bei befristeten sowie unbefristeten Arbeitsverträgen erhalten Sie auf unserer Sonderseite zum Thema Probezeit.
Sperrzeit
Eine Sperrzeit ist eine dem Arbeitslosen gegenüber verhängte Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit, die sich darin äußert, dass der Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) für die Dauer der Sperrzeit ruht. Dies ist im 3. Sozialgesetzbuch geregelt, vgl. § 144 SGB III. Hier finden Sie alles zum Thema Sperrzeit.
Überstunden
Überstunden sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Alle Informationen zum Thema finden Sie unter Überstunden.

Dr. Nils Bronhofer

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht

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Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
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