Freistellung ist die entweder einvernehmliche oder einseitige Befreiung von der Leistungspflicht unter Fortzahlung der regulären Entlohnung. Fraglich ist aber, was bei der üblicherweise verwendeten Formulierung "Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung" zu verstehen ist. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Freistellung.
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