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Dr. Nils Bronhofer

Ihr Anwalt für
Aufhebungsvertrag in München

  • Ihr Anwalt für Aufhebungsvertrag

    Dr. Nils Bronhofer

Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge

Arbeitgeber, die eine Kündigungsschutzklage befürchten und deshalb keine Kündigung aussprechen möchten, entscheiden sich häufig für einen sogenannten Aufhebungsvertrag. Davon können auch Sie als Arbeitnehmer profitieren – nicht selten geht ein solcher Aufhebungsvertrag nämlich mit einer ordentlichen Abfindung einher. Dennoch ist Vorsicht geboten – als Ihr Anwalt für Aufhebungsvertrag in München helfe ich Ihnen dabei, die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen und jede Falle und jeden rechtlichen Nachteil zu vermeiden.

Anwalt Aufhebungsvertrag München - Dr. Nils Bronhofer

Dr. Nils Bronhofer

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht

  • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht
  • Viele tausend zufriedene Mandanten
  • Seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schließender Vertrag, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart und die Folgen aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Zu den Folgen gehören insbesondere eine Abfindung, Zeugnis und Zwischenzeugnis, aber auch die Frage einer Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung. Auch die Übertragung einer möglichen betrieblichen Altersversorgung oder die Regelung von steuerlich relevanten Leistungszeitpunkten lassen sich in einem Aufhebungsvertrag regeln. Damit ein Aufhebungsvertrag wirksam ist, muss er schriftlich abgeschlossen sein. Dazu empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Aufhebungsverträge. 


Wie kommt ein Aufhebungsvertrag zustande?

Der Aufhebungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Damit er wirksam ist und der gesetzlichen Form genügt, muss er gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen sein. Nach einem Angebot durch den Arbeitgeber suchen die Arbeitnehmer regelmäßig einen Anwalt auf, der dann mit dem Arbeitgeber die Konditionen und Inhalte eines Aufhebungsangebotes weiterverhandelt und schließlich den Aufhebungsvertrag abschlussreif aushandelt. Das ist eine Aufgabe für einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in München, der sich auch als Anwalt für Aufhebungsverträge engagiert. Gerne stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages macht meistens nur dann wirklich Sinn, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Tätigkeit in Aussicht oder sogar schon einen unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber in Händen hält. Um sicherzugehen, halten Sie dazu am besten Rücksprache mit einem auf Aufhebungsverträge spezialisierten Rechtsanwalt. 


Aufhebungsvertrag: Vorteile & Risiken für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber

Häufig wird behauptet, der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bringe den Vorteil einer schnellen Lösung mit sich. Das Argument der Zeit ist allerdings nicht immer in jedem Einzelfall gegeben. Auch nach Ausspruch einer Kündigung lässt sich sehr schnell eine Lösung finden, wenn der sachbearbeitende Rechtsanwalt zügig arbeitet und sich mit seinem Gegenüber gut und schnell abstimmt.

Zumeist überwiegen die Risiken für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Vorteile.

Als Risiken sind insbesondere zu nennen:

  • Regelmäßig verhängt die Agentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I. Dies ist bei Ausspruch einer Kündigung nicht gegeben.
  • Darüber hinaus stellt der Aufhebungsvertrag keinerlei Sicherheit für die dort vereinbarten Leistungen dar. Leistet der Arbeitgeber beispielsweise die versprochenen Zahlungen nicht, so muss der Anspruch aus dem Aufhebungsvertrag erst langwierig vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden. Während dieser Zeit trägt der Kläger, also der Arbeitnehmer, das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers. In der heutigen Zeit ein gewichtiges Argument. Hingegen führt der gerichtliche Vergleich nach Ausspruch einer Kündigung und Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu einem gerichtlichen Titel, der bei Leistungsverweigerung sofort durch den zuständigen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil ist der, dass beim Angebot eines Aufhebungsvertrages die bestehende Rechtschutzversicherung keinen Versicherungsfall erkennt. Spricht der Arbeitgeber allerdings eine Kündigung aus, so ist immer ein Versicherungsfall gegeben.

Zusammengefasst bringt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages häufig wenig Vorteile, gleichzeitig aber viele Risiken mit sich. Zumidnest aus Sicht des Arbeitnehmers.

Für den Arbeitgeber bringt der Abschluss eines Aufhebungsvertrages all diejenigen Vorteile, die für den Arbeitnehmer Nachteile darstellen. Die sind der Zeitgewinn, eine häufig übereilte Entscheidung des Arbeitnehmers oder die Möglichkeit, die Leistungserbringung auf die beschriebene Art und Weise zeitlich hinauszuzögern.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Aufhebungsvertrag München
Warum sollte ich einen Anwalt für Aufhebungsverträge in München hinzuziehen?

Sobald der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anbietet, sollte ein erfahrener Anwalt für Aufhebungsverträge konsultiert werden. Hierfür stehe ich mit fast 20-jähriger Erfahrung jederzeit bereit.

Es gilt dann, genau zu prüfen, ob das Angebot gut ist oder lediglich den Versuch darstellt, den Arbeitnehmer zu einer übereilten Entscheidung zu bewegen, die dieser bereits kurze Zeit nach Unterschrift bereut.

Besteht prinzipiell die Bereitschaft des Arbeitnehmers, eine Trennung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen, so muss der Anwalt für Aufhebungsverträge mit seinem Klienten besprechen, wo die gemeinsamen Ziele liegen und die Verfolgung dieser Ziele mit der Arbeitgeberseite sodann beginnen.

Wie viel Erfahrung bringen Sie als Anwalt für Aufhebungsverträge in München mit?

Bereits während meines Studiums habe ich in arbeitsrechtlichen Kanzleien gearbeitet. Während des Referendariats arbeitete ich für eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in München. Meine Doktorarbeit schrieb ich über ein damals aktuelles Thema im deutschen Arbeitsrecht. Seit nunmehr 20 Jahren beschäftige ich mich mit dem Kern des individuellen Arbeitsrechts, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen oder dem Verhandeln guter Abfindungslösungen nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Warum sollte ich Sie als Anwalt für Aufhebungsverträge in München beauftragen?

Dafür spricht insbesondere meine langjährige Berufserfahrung und meine Spezialisierung auf die Vertretung von Arbeitnehmern in München und Deutschland. Über fast 20 Jahre habe ich so ziemlich jedes deutsche große Unternehmen als Gegner für die Verhandlungen von Aufhebungsverträgen kennengelernt, viele Mitarbeiter oder die Chefs der dortigen Personalabteilungen kenne ich persönlich. Meine Mandanten profitieren dabei von meinem Ruf in den Personalabteilungen. Ich gelte als verlässlicher Verhandlungspartner, der für seine Mandanten kämpft und zügig die besten Lösungen durch geschickte Verhandlung herbeiführt. Vertrauen und Zuverlässigkeit ist ein hohes Gut, das man sich nur über eine lange Zeit als Anwalt für Aufhebungsverträge in München erarbeiten kann. 

Zieht ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer immer eine Sperrzeit nach sich?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages führt in aller Regel zur Verhängung einer Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit beträgt zumeist zwölf Wochen, also drei Monate. Während dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld. Der gesamte Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld wird um die Dauer der Sperrzeit gekürzt. Es gibt gute Handlungsoptionen, einen Aufhebungsvertrag so zu gestalten, dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt. Von dieser Möglichkeit schrecken Unternehmen meist zurück. Es ist die Aufgabe des Anwalts für Aufhebungsverträge eine geeignete Lösung zu finden, um die Verhängung einer Sperrzeit beim ALG I zu vermeiden.

Bekomme ich als Arbeitnehmer auch eine Abfindung, wenn ich einen Aufhebungsvertrag vorschlage?

Es ist keinesfalls zu raten, initiativ den Schritt auf den Arbeitgeber zu machen und um Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu bitten. Der Wunsch des Arbeitnehmers, das Unternehmen zu verlassen, wird dadurch nach außen offen dokumentiert. Die Bereitschaft des Arbeitgebers, eine Abfindung zu zahlen, ist naturgemäß in diesen Fällen nicht gegeben. Es ist daher das Geschick des Anwalts für Aufhebungsverträge, seinen Mandanten so zu beraten, dass in der Folge beim Arbeitgeber der Wunsch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen kann. Hierfür bedarf es großer Erfahrung; nutzen Sie mein Verhandlungsgeschick zu Ihren Gunsten für das optimale Ergebnis.

Welche Auswirkungen kann ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung auf das Arbeitslosengeld haben?
Die Agentur für Arbeit verhängt eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I, sofern nicht im Aufhebungsvertrag selbst klar erkennbar wird, dass der Arbeitnehmer keine andere Möglichkeit hatte, als den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Ein solcher wichtiger Grund kann etwa dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung vor dem Arbeitsgericht hohe Erfolgsaussichten gehabt hätte, die Wirksamkeit seiner ausgesprochenen Kündigung festgestellt zu bekommen. Es ist dringend anzuraten, von einem Anwalt für Aufhebungsverträge konkret prüfen zu lassen, ob eine Sperrzeit droht oder ausnahmsweise nicht zu befürchten ist.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?
Aus den hier geschilderten Aspekten ergibt sich eindeutig, dass der Ausspruch einer Kündigung, die anschließende Erhebung einer Kündigungsschutzklage und der nach erfolgreicher Verhandlung abzuschließende gerichtliche Vergleich der vorzugswürdige Weg aus Sicht des Arbeitnehmers darstellt. Da ich mich nicht nur als Anwalt für Aufhebungsverträge in München, sondern auch als Anwalt für Kündigung in München betätige, kann ich Ihnen in beiden Fällen weiterhelfen.
Wie hoch fallen Abfindungen bei einem Aufhebungsvertrag üblicherweise aus?

Die Abfindung ist im Gesetz nur an einer Stelle geregelt. Diese Stelle kommt in der Realität selten vor. Jedoch orientieren sich die Höhe einer Abfindung an dieser gesetzlichen Vorgabe in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Danach ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung eine erste Grundlage, von der aus man die Verhandlungen über die Höhe der Abfindung aufnimmt. Häufig werden höhere Abfindung erzielt. Nutzen Sie meine Erfahrung als Anwalt für Aufhebungsverträge in München und lassen Sie sich von uns beraten und anwaltlich begleiten.

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