Miterbengemeinschaft


Florian Hammel LL.M.

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Erbrecht und

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Grundsätzlich sollten Miterbengemeinschaften durch geeignete Testamentsgestaltung vermieden werden, soweit dies möglich ist.

Befindet sich der Mandant in der Gemeinschaft mit mehreren Miterben so gilt es, die Interessen des Mandanten gegenüber den Miterben durchzusetzen. Häufig muss zunächst der Nachlass gesichert werden und gegebenenfalls muss verhindert werden, dass einzelne Miterben den Nachlass schmälern. Ist eine gütliche Einigung über die Erbauseinandersetzung nicht möglich, so ist die Auseinandersetzung – gegebenenfalls nach Teilungsversteigerung – gerichtlich durchzusetzen.

Auch hier setzen wir jedoch zunächst auf eine außergerichtliche Streitbeilegung, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Mediation.  Hierdurch ersparen wir Ihnen Zeit und Kosten.

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