Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht und
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zunächst ist in der Regel ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wobei auch Schenkungen zu Lebzeiten berücksichtigt werden müssen, da diese Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können.
Gegebenenfalls kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis anzufertigen sein.
Sobald Gewissheit über den Reinnachlass besteht, kann der Anspruch durchgesetzt werden. Oft müssen auch schon die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten im Wege der Stufenklage im Gerichtswege verfolgt werden.
Auch hierbei vertreten wir Sie gerne.
Schwerpunkt unserer Beratung ist jedoch die außergerichtliche Streitbeilegung, um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen.
Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
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