Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Wir beraten Sie gerne bei der Testamentsgestaltung. Ein eigenhändiges Testament muss zwingend handschriftlich abgefasst sein und eigenhändig unterschrieben werden, um Gültigkeit zu entfalten. Verstöße gegen Formvorschriften führen zur unheilbaren Nichtigkeit.
Oft empfiehlt es sich, das Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr zu hinterlegen. Auch bei der Errichtung von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten und Erbverträgen beraten wir Sie gerne. Hiermit lässt sich sicherstellen, dass der überlebende Partner an die getroffenen Vereinbarungen gebunden bleibt, sofern dies gewünscht ist.
Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
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