Ihr Anwalt für Familienrecht
in München
Wird eine Ehe mit einer Scheidung beendet, müssen beide Seite einige wichtige Punkte beachten. Es geht nicht nur darum, sich rechtswirksam von dem Ehepartner zu trennen. Denn eine Scheidung ist nicht selten mit finanziellen Folgen verbunden. Als Anwalt für Familienrecht in München biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung im Bereich Familienrecht an. Mit meiner Expertise unterstütze ich Sie bei einer fairen Vermögensauseinandersetzung, der elterlichen Sorge oder allen Fragen, die sich rund um die gemeinsame Immobilie drehen.
Dr. Volker v. Creytz
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator, Dipl. – Kfm.
-
Ich kann eine langjährige Erfahrung im Bereich Familienrecht vorweisen.
-
Zu meiner Klientel zähle ich zahlreiche Mandanten.
-
Sie profitieren von einer kurzfristigen Terminvergabe.
-
Fachanwalt vertrete ich meine Mandanten im Familienrecht und im Erbrecht.
In den folgenden Bereichen helfe ich Ihnen als Anwalt für Familienrecht in München
Scheidung und Trennung
Um sich rechtswirksam scheiden zu lassen, stellen Sie bei dem Familiengericht einen Scheidungsantrag. Dies geht allerdings erst, wenn das einjährige Trennungsjahr vorbei ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem letzten gemeinsamen Wohnort. Leben Sie nach der Trennung in verschiedenen Orten, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Antragsgegners.
In meiner Eigenschaft als Anwalt für Familienrecht in München unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung des Scheidungsantrags. Zu meinen Aufgaben zähle ich die Entwicklung einer Lösung, die Sie finanziell nicht beteiligt. Überdies erfahren Sie von mir, in welchen Härtefällen das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.
Lebenspartnerschaft
Im Unterschied zu einer Scheidung muss sich bei der Aufhebung einer Lebensgemeinschaft nur eine Seite von einem Anwalt für Familienrecht in München vertreten lassen. Wünschen Sie eine einvernehmliche Trennung, können Sie hiervon profitieren. Ich erkläre Ihnen, welche Voraussetzungen für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft zu erfüllen sind und welche Dokumente Sie bei der Antragstellung vorlegen müssen. Wie bei der Scheidung einer Ehe sollte auch hier zunächst das einjährige Trennungsjahr eingehalten werden. Auf Wunsch bin ich auch gerne vermittelnd als Mediator tätig. Möchten Sie noch einen Versöhnungsversuch starten, unterstütze ich Sie gerne. Das Trennungsjahr wird hierdurch nicht unterbrochen.
Das gemeinschaftliche Testament für Ehegatten "Berliner Testament"
Sie möchten zusammen mit Ihrem Ehepartner ein Berliner Testament verfassen? Das Besondere ist, dass sich beide Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen, sodass die Kinder im Falle des Todes eines Ehepartners erst einmal nicht erbberechtigt sind. Doch was geschieht, wenn die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil geltend machen? Und welche steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Dieses Szenario lässt sich durch die Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche Testament vermeiden. Diese Klausel ist eine Möglichkeit, die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs zu verhindern. Zu beachten ist außerdem, dass bei einem Berliner Testament die steuerrechtlichen Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben. Insoweit kann es sinnvoll sein, den Kindern mit Eintritt des ersten Erbfalls bereits Zuwendungen zu machen. Freibeträge, steuerliche Gestaltung und Formerfordernisse sind nur einige Stichpunkte, über die ich Sie als Anwalt für Erbrecht in München sehr gerne in einem Beratungsgespräch informiere.
Kindesunterhalt
Nicht nur jedes minderjährige Kind kann gegenüber beiden Elternteilen den Anspruch auf Kindesunterhalt durchsetzen. Die Eltern müssen diese Verpflichtung so lange erfüllen, bis das Kind über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um sich selbst zu versorgen.
Im Fall einer Scheidung ist der Partner zur Leistung des Kindes verpflichtet, bei dem sich das Kind nicht regelmäßig aufhält. Der Anspruch verfällt auch dann nicht, wenn der ehemalige Partner eine neue Ehe schließt. Bei allen Fragen zum Kindesunterhalt stehe ich Ihnen mit meiner fachlichen Expertise zur Verfügung. Gerne können Sie mich als Ihren Anwalt für Familienrecht in München konsultieren, um die Höhe des Kindesunterhalts zu ermitteln.
Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt
Den Trennungsunterhalt können Sie gegen den Partner, von dem Sie sich getrennt haben, durchsetzen, wenn Sie selbst über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Auf der anderen Seite können Sie selbst nur zur Zahlung des Trennungsunterhalts verpflichtet werden, wenn Ihnen selbst genügend Geld zu leben bleibt.
Um den Anspruch auf Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt gegen Ihren Partner durchzusetzen, steht Ihnen Ihr Anwalt Familienrecht München gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Vermögensauseinandersetzung
Die Vermögensauseinandersetzung ist bei jeder Scheidung ein zentraler Punkt. Hier geht es unter anderem darum, das gemeinsame Vermögen und die noch bestehenden Verbindlichkeiten gerecht unter den zukünftigen Expartner aufzuteilen. Dabei unterstütze ich Sie als Anwalt Familienrecht München.
Mit meiner Hilfe erfahren Sie, wie Sie sich über Ihr Vermögen auseinandersetzen, ohne selbst einen finanziellen Verlust zu erleiden. Dies betrifft z. B. die Zuwendungen von Schenkungen oder die Beteiligung beider Ehepartner an einer gemeinsamen Firma.
Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich stellt eine Möglichkeit dar, dass Vermögen beider Ehepartner nach einer Scheidung gerecht aufzuteilen. Hierbei wird das Vermögen zu Beginn der Ehe mit dem Vermögen im Zeitpunkt der Trennung verglichen. Wer einen höheren Anteil hinzuerworben hat, ist gegenüber dem anderen zum Ausgleich verpflichtet.
Ihr Anwalt Familienrecht München unterstützt Sie bei der Ermittlung des Zugewinns und setzt die damit verbundenen Rechte für Sie um.
Umgang mit gemeinsamen Kindern
Bei einer Trennung der Eltern geht es auch um das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern. Wie dieses nach dem Auszug eines Elternteils aus der gemeinsamen Wohnung geregelt werden kann, hängt zu einem nicht unmaßgeblichen Teil von dem Wohl des Kindes ab. Aus gesetzlicher Sicht steht dem Kind ein Umgang mit beiden Elternteilen zu. Dieses Recht kann durch individuelle Gründe - z. B. ein zerrüttendes Verhältnis zu einem der beiden Elternteile - eingeschränkt werden. In welchen Fällen Sie das alleinige Sorgerecht für Ihre Kinder beantragen können, weiß Ihr Anwalt Familienrecht München.
Fragen rund um die gemeinsame Immobilie bzw. die Ehewohnung
Mit der Trennung vom Ehepartner möchte man auch einen eigenen Haushalt führen. Problematisch wird dies, wenn beide Ehepartner in einer Wohnung leben, die sie gemeinsam angeschafft haben. Hier bleibt nur der Weg der Einigung. Dieser sieht z. B. vor, dass ein unentgeltliches Nutzverhältnis oder ein Mietverhältnis zwischen den beiden Parteien vereinbart wird.
Ihr Anwalt Familienrecht München steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Nutzung der Immobilie bzw. der ehelichen Wohnung mit seiner fachlichen Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um mehr zu erfahren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Familienrecht München
Mit einem Ehevertrag können beide Ehepartner sich vor den rechtlichen Folgen einer Scheidung absichern. Die gesetzlichen Regelungen zum Zugewinnausgleich oder zum Versorgungsausgleich treten gegenüber den Regelungen in dem Ehevertrag zurück. Der Abschluss eines Ehevertrages ist sowohl bei der Hochzeit als auch während der Ehe möglich.
Als auf das Familienrecht spezialisierter Anwalt in München stehe ich Ihnen mit meiner fachlichen Expertise. Ich erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages und wirke auch an der rechtswirksamen Erstellung mit.
Als Fachanwalt für Familienrecht erkläre ich Ihnen, welche Voraussetzungen im Einzelnen zu erfüllen sind, damit Sie sich nach dem Trennungsjahr von Ihrem Partner scheiden lassen können.
Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in einen Trennungsunterhalt und in einen nachehelichen Unterhalt. Zum Trennungsunterhalt ist der bessergestellte Ehepartner nur für die Zeit vor der Scheidung verpflichtet. Damit dieser Anspruch durchgesetzt werden kann, muss er von der anderen Seite eingefordert werden.
p>Der nacheheliche Unterhalt kann beansprucht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört z. B., dass der eine Ehepartner ein gemeinsames Kind betreut, welches das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Anders als der Ehegattenunterhalt sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes beide zum Kindesunterhalt verpflichtet. Dieses Recht des Kindes wird auch nicht dadurch verwirkt, dass die Mutter nach der rechtskräftigen Scheidung einen anderen Partner heiratet. Der neue Partner kann nicht zur Leistung des Kindesunterhalts verpflichtet werden. Der Anspruch auf Kindesunterhalt verliert erst seine Gültigkeit, wenn das Kind finanziell dazu in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.