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Dr. Rupprecht Rodenstock

Ihr Anwalt für Geschäftsführerdienstverträge

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    Dr. Rupprecht Rodenstock

Geschäftsführerdienstverträge

Für Sie oder Ihren Geschäftsführer entwerfen wir einen Dienstvertrag. Rechte, Pflichten, Urlaub, Vergütung sind nur wenige Punkte, die dort geregelt werden.

Nur, wenn die Vergütung angemessen ist, kann die Gesellschaft diese als Betriebsausgaben absetzen. Allein deswegen lohnt es sich, einen Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer schriftlich abzuschließen.

Auch der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer kann für diesen Gold wert sein und in einem Geschäftsführervertrag geregelt werden.

Als Geschäftsführer genießen Sie in der Regel nicht den Schutz, den Arbeitnehmer haben. Daher muss ein Schutz vor Kündigungen und eine Vereinbarung für Abfindungen oder Ähnliches explizit geregelt werden.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

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