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Dr. Rupprecht Rodenstock

Ihr Anwalt für Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung

  • Ihr Anwalt für Gesellschafter- und Hauptversammlung

    Dr. Rupprecht Rodenstock

Gesellschafterversammlung und Hauptversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das Organ, in dem die Gesellschafter ihre Rechte durchsetzen. Eine korrekte Beschlussfassung ist daher wichtig. Jedoch lauern Fallstricke in den formellen Anforderungen zur Einberufung und zur Beschlussfassung. Hier geschehen schnell Fehler, die verhängnisvoll werden können.

Wir bereiten für Sie die Versammlung und die Beschlussfassung vor, prüfen, ob Beschlüsse wirksam gefasst wurden.

Wenn es sein muss, fechten wir Beschlüsse an, auch gerichtlich, oder verteidigen Sie gegen Anfechtungsklagen.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

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