Wir haben Erfahrung bei Unternehmensverkäufen im Rahmen von Asset Deals und Share Deals. Sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften haben wir bereits verkauft bzw. gekauft.
Kernpunkt ist die Prüfung des Unternehmens, also die Due Dilligence. Ohne rechtliche Beratung bleiben Haftungsrisiken und Gefahren für Käufer oder Verkäufer unerkannt.
Auf Verkäuferseite erarbeiten wir eine sinnvolle Kaufpreissicherung, für Käufer einen passenden Zahlungsplan, um die Liquidität zu schonen.
Stets haben wir dabei die steuerlichen Aspekte im Blick und stimmen uns gerne mit Ihrem Steuerberater ab oder involvieren Steuerberater mit denen wir zusammenarbeiten.