Markenverletzung


Christopher Langlotz

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Die widerrechtliche Verwendung einer fremden Marke oder ein zumindest ähnliches Kennzeichen für gleichartige oder ähnliche Waren und Dienstleistungen, muss der Inhaber der verletzten Marke nicht hinnehmen.

Wie auch im Wettbewerbsrecht und im Urherberrecht ist hier immer zunächst an die Möglichkeit einer Abmahung zu denken. Bei einer Abmahnung handelt es sich um ein Anwaltsschreiben, in dem der Empfänger aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen und eine entsprechende Erklärung abzugeben, die durch eine Vertragsstrafe gesichert ist. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung hat der Empfänger zu erstatten.

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