Recht am eigenen Bild


Christopher Langlotz

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Die Veröffentlichung von Bildnissen einer Person bedarf der Einwilligung des Abgebildeten. Ein Bildnis ist jede Abbildung einer Person, auf der diese Person erkennbar ist. Es kommt dabei darauf an, ob ein naher bekannter die Person erkennen würde. Ist das der Fall, so darf die Abbildung nur dann veröffentlicht werden, wenn die betreffende Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat.

Ohne diese Einwilligung kann die abgebildete Person denjenigen, der das Bildnis veröffentlicht hat auf Unterlassung in Anspruch nehmen. In gravierenden Fällen, etwa wenn die Bilder den Intimbereich der abgebildeten Person betreffen, kann auch eine Geldentschädigung zu zahlen sein. In bestimmten Fällen kann auch der Betrag, den sich der Verletzer dadurch erspart hat, dass er kein Model für die Herstellung der Bilder bezahlen musste, zu erstatten sein.

Von diesen strengen Regelungen gibt es verschiedene Ausnahmen. So können Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte innerhalb gewisser Grenzen auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden.

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