Coronakrise: Was für Geschäftsführer & Gesellschafter jetzt wichtig ist


Dr. Rupprecht Rodenstock

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Unternehmen in der Corona-Krise, die Covid-19 Haftungsfallen für Geschäftsführer.

Ist Ihr Unternehmen wie so viele von der Corona Pandemie betroffen? Steht sogar Ihre Existenz auf dem Spiel? Für zahlreiche Branchen wird das so sein. Die Soforthilfen und die Hilfsmaßnahmen der Regierung sind oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Als Geschäftsführer solcher von Corona betroffenen Unternehmen müssen Sie nun besonders Acht geben. Sie können in Haftungsfallen laufen. In wirtschaftlichen Krisen steigt die Gefahr, persönlich als Geschäftsführer haften zu müssen; Insolvenzverschleppung, Schadenersatz an Gläubiger oder an das Unternehmen selbst, um nur eine Auswahl zu nennen.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Covid-19

Zwar wurde die Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30.9.2020 ausgesetzt (verlängerbar bis zum 31.3.2021). Das bedeutet, dass u.a. für diese Zeit keine Insolvenzverschleppung droht. Zusätzlich sind die Zahlungsverbote, die nach Eintritt der Insolvenzreife gelten, aufgehoben. Das kann aber eine gefährliche Scheinsicherheit bedeuten für die Geschäftsführung. Sollte Ihr Unternehmen nämlich nicht wegen der Covid-19 Krise in die Insolvenz geraten sein, besteht die Antragspflicht fort. Genauer: sollten Sie den kausalen Zusammenhang der Insolvenz mit der Corona Pandemie nicht beweisen können.

Schadenersatz und Kündigung des Geschäftsführers

Treffen Sie als Geschäftsführer in dieser Situation nun pflichtwidrig falsche Entscheidungen, kann es sein, dass Sie persönlich der Gesellschaft den verursachten Schaden ersetzen müssen. Das gilt natürlich auch ohne Corona Krise, jedoch erschwert die jetzige Lage Planungen und Abwägungen. Unter Umständen wird dies sogar genutzt, um einen unliebsamen Geschäftsführer abzuberufen und außerordentlich zu kündigen.

Eine rechtzeitige Beratung ist jedenfalls unerlässlich. Wir prüfen für Sie und unterstützen Sie bei:

  • Das Haftungsszenario für den Geschäftsführer. Wo liegen die konkreten Fallstricke und wie umgehen Sie diese?
  • Kündigung und Abberufung. Sind Abberufung und Kündigung wirksam, bzw. wie wechseln Sie die Geschäftsführung korrekt aus?
  • Müssen Sie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen oder besteht aufgrund Covid-19 Befreiung von der Antragspflicht?
  • M&A in der Krise. Wollen Sie einen angeschlagenen Konkurrenten übernehmen oder selbst Ihr Unternehmen verkaufen? Dann helfen wir Ihnen bei dem Prozess.
  • Passende Hilfsmittel und Förderprogramme für Ihr Unternehmen in der Corona-Krise. Was ist möglich und wie beantragen Sie diese Mittel?

Wir stehen Ihnen gerne flexibel und spontan zur Verfügung, auch ohne ein persönliches Treffen.

Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
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