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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Allgemeines Strafrecht

  • Ihr Anwalt für Allgemeines Strafrecht

    Dr. Timo Westermann

Allgemeines Strafrecht

Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ umfasst verschiedenste Straftaten. Dazu gehören Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Betrug, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung. Aber auch Körperverletzungsdelikte, Raub und Erpressung umfasst das allgemeine Strafrecht. Als Anwalt für Strafrecht in München berate ich sie gerne dazu.

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht

  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr

  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

Entgegen der relativ harmlos klingenden Bezeichnung „Allgemeines Strafrecht“ kann eine Verurteilung weitreichende und schmerzhafte Folgen haben. Denn als Strafen kommen neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen in Betracht.

Eine Verurteilung kann zudem zu einer Vorstrafe führen, die im Führungszeugnis für künftige Arbeitgeber sichtbar ist. Es geht in Strafverfahren im „Allgemeinen Strafrecht“ folglich immer auch um die gesellschaftliche und berufliche Zukunft des Angeklagten.

Von großer Bedeutung ist eine möglichst frühzeitige Beauftragung eines spezialisierten Strafverteidigers um rechtzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensverlauf zu stellen. Denn bereits dem richtigen Verhalten bei einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung kommt erhebliche Bedeutung zu. Keinesfalls sollte eine Aussage ohne die vorherige Beratung durch spezialisierte und erfahrene Strafverteidiger erfolgen, denn eine potentiell gute Ausgangsposition des Mandanten könnte sich andernfalls irreparabel verschlechtern. Zudem können Strafverteidiger frühzeitig Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und bereits frühzeitig die geeigneten und notwendigen Schritte zur Strafverteidigung einleiten. Unter Umständen kommt dann in Folge dessen eine Einstellung des Verfahrens bereits zu einem frühen Zeitpunkt in Betracht. Insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Mandanten kann auch eine Beendigung des Strafverfahrens im Wege eines Strafbefehls sinnvoll sein. Ein solcher Strafbefehl hat den, in vielen Fällen aus Sicht des Betroffenen unschätzbaren Vorteil, dass sich dieser nicht der äußerst unangenehmen Situation einer öffentlichen Hauptverhandlung aussetzen muss.

Die langjährige Erfahrung und die Spezialisierung des Strafverteidigers Dr. Timo Westermann auf das Gebiet des Strafrechts kann in vielen Fällen Schlimmeres verhindern und bietet dem Mandanten Sicherheit für die Zukunft.

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