Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht
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Das Arbeitsstrafrecht umfasst als Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts Straf- und Bußgeldbestimmungen, die die Beteiligten in ihrer sozialen Rolle als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ansprechen. Hier proftieren Sie bei uns von der Zusammenarbeit eines Anwalts für Strafrecht mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Die eine Seite des Arbeitsstrafrechts richtet sich gegen Arbeitgeber, die gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts verstoßen oder illegale Beschäftigung betreiben. Auch strafrechtliche Folgen von Arbeitsunfällen an risikobehafteten Arbeitsplätzen wie Baustellen oder bei anderen gefahrgeneigten Tätigkeiten sind Kernbereiche des Arbeitsstrafrechts. Der Fokus der Strafverfolgungsbehörden richtet sich dabei nicht nur gegen Geschäftsführer und Vorstände sondern auch gegen leitende Angestellte und andere Stellvertreter der Gesellschaft.
Auf der anderen Seite gehört auch die strafrechtliche Arbeitnehmervertretung zum Arbeitsstrafrecht: hier ist die Konstellation zumeist diejenige, dass Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit in Verdacht geraten, hierbei eine Straftat begangen zu haben. Während arbeitsrechtlich die Verdachtskündigung eine Handlungsmöglichkeit für den Arbeitgeber darstellt, ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen den Arbeitnehmer wegen der im Verdacht stehenden Straftat.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Dr. Nils Bronhofer im Arbeitsstrafrecht effektiv und umsichtig, um frühzeitig der Gefahr zu begegnen, dass die arbeitsrechtliche Stellung des Betroffenen in Gefahr gerät oder die Staatsanwaltschaft erfolgreich ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten bis zur Anklageerhebung durchführen kann.
Hierbei ist die zeitige Einbindung des Verteidigers in die Sach- und Rechtslage die wichtigste Aufgabe für den Mandanten, um eine erfolgreiche anwaltliche Vertretung zu sichern.
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