Schwarzarbeit


Dr. Timo Westermann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Ihr Ansprechpartner für das Strafrecht

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Unter Schwarzarbeit versteht das Gesetz insbesondere die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht.

Neben steuerlichen Delikten, wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung, wird regelmäßig auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen erhoben. Aufgrund der Komplexität der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ist spezialisierter Rechtsrat erforderlich.

Eine Verurteilung kann zudem zu einer Vorstrafe führen, die im Führungszeugnis für künftige Arbeitgeber sichtbar ist.

Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann berät Sie als Anwalt für Strafrecht in München sowohl im Vorfeld bei der Gestaltung ihrer Verträge als auch in bereits anhängigen Ermittlungsverfahren gegenüber Zoll (FKS Schwarzarbeit) und den Strafverfolgungsbehörden. Die Beratung erfolgt dabei für sämtliche Branchen, wobei in der Vergangenheit ein Beratungsschwerpunkt in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Messebau, Bauwirtschaft und Gastronomie lag.

Insbesondere erfolgt eine Beratung zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ("Sozialversicherungsbetrug")
  • Scheinselbständigkeit und damit zusammenhängende haftungsrechtliche Risiken
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung
  • Bauabzugssteuer
  • unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
  • Strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Haftung von Geschäftsführern
Im Fall eines Vorwurfs oder bereits erfolgter Ermittlungsmaßnahmen kann jederzeit kurzfristig ein Besprechungstermin vereinbart werden.
Dr. Timo Westermann
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