Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Sind Steuern in der Vergangenheit hinterzogen oder verkürzt worden, kann durch Abgabe einer Selbstanzeige und die Zahlung der hinterzogenen Steuern Straffreiheit erlangt werden. Eine wirksame Selbstanzeige eröffnet damit die Rückkehr in die Legalität. Dies gilt sowohl für die typischen Fälle einer Steuerhinterziehung wie dem „Schwarzgeldkonto“ im Ausland als auch Steuerverkürzungen im betrieblichen Bereich.
Aufgrund meiner Erfahrung als Anwalt für Strafrecht in München kann ich nur empfehlen von einer Selbstanzeige Gebrauch zu machen. Eine wirksame Selbstanzeige führt dazu, dass beispielsweise ein Schwarzgeldkonto legalisiert wird und über die Gelder wieder frei verfügt werden kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein „schwarzes“ Konto im Erbfall wesentlich weniger wert ist und die Gefahr besteht, dass die Erben in eine Steuerhinterziehung „hineinwachsen“. Schließlich haben wir in einer Vielzahl von Fällen festgestellt, dass die ausländischen Bankgebühren und nicht erstatteten Quellensteuern einen vermeintlichen Steuervorteil vollständig aufzehren.
Vor der Abgabe einer Selbstanzeige ist jedoch stets zu prüfen, ob diese noch wirksam abgegeben werden kann. Eine Selbstanzeige ist beispielsweise nicht mehr möglich, wenn bereits eine steuerliche Prüfung für die betreffenden Steuerarten und Besteuerungszeiträume begonnen hat oder wenn die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekannt gegeben wurde. Auch wenn die Tat bereits entdeckt wurde und der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis gehabt hat oder er mit der Tatentdeckung rechnen musste, ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige erst dann eintritt, wenn die hinterzogenen Steuern nachentrichtet wurden. Für die Nachzahlung der Steuern werden oftmals sehr kurze Fristen gesetzt, so dass eine ausreichend Liquidität bereits vor Abgabe der Selbstanzeige sichergestellt sein sollte.
Gerne beraten wir Sie bei der Abgabe einer Selbstanzeige. Neben der Fertigung und Abgabe der Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt erledigen wir auch sämtliche Formalien sowie die Korrespondenz mit Banken und Treuhändern. Sind Kontounterlagen aus dem Ausland erforderlich, beschaffen wir diese um ein Entdeckungsrisiko vor Abgabe einer Selbstanzeige zu vermeiden. Auch bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern unterstützen wir Sie.
Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
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