Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
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Das Verkehrsstrafrecht behandelt vor allem die Vorwürfe fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gebrauch eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs sowie räuberischer Angriff auf Kraftfahrer.
Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs und damit, allgemein gesprochen, Alkohol und Drogen am Steuer lassen sich gleichsam unter dem Begriff des Verkehrsstrafrechts fassen.
Ebenso ist in der letzten Zeit vermehrt die strafrechtliche Verfolgung von so genannten „Dränglern“ als Beschuldigte einer Nötigung zu beobachten.
In vielen Fällen bestimmt der Kampf um die Fahrerlaubnis die Verteidigung. Dann geht es darum, entweder den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Verhängung des Fahrverbots zu verhindern oder, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht verhindert werden kann, eine möglichst kurze Sperrfrist zu erreichen.
Daneben kommt jedoch auch die Verhängung einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe in Betracht.
Es geht folglich im Verkehrsstrafrecht auch um die gesellschaftliche und berufliche Zukunft des Beschuldigten. Denn eine Verurteilung kann zu einer Vorstrafe führen, die ins Führungszeugnis eingetragen wird, und gegebenenfalls für Arbeitgeber einsehbar ist. Als Anwalt für Strafrecht in München helfe ich Ihnen hierbei gerne.
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