Ihr Ansprechpartner für das Wettbewerbsrecht:
T: 089/ 9090155-0
F: 089/ 9090155-90
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit seiner langjährigen Erfahrung in der wettbewerbsrechtlichen Beratung und Prozessführung begleitet Rechtsanwalt Christopher Langlotz Mandanten in allen Arten von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine übersichtliche Darstellung zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung und zu dem jeweils versicherten Personenkreis.
Wettbewerbswidriges Verhalten Dritter kann sich erheblich auf den Erfolg des eigenen Unternehmens auswirken. Wir unterstützen Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen dabei, wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegenüber Mitbewerbern geltend zu machen und durchzusetzen. Schnelles, präzises und effektives Handeln ist hier besonders wichtig, etwa wenn Unterlassungsansprüche per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden sollen. Gerade im Hinblick auf die prozessuale Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zahlt sich die langjährige Erfahrung in diesem Bereich aus, zumal das Verfahrensrecht gegenüber dem sonstigen Zivilprozessrecht einige gravierende Besonderheiten aufweist.
Neben den klassischen wettbewerbsrechtlichen Themen, wie allgemein unlautere und irreführende Werbung, vertreten wir Sie auch gerne in Fragen des Onlinerechts und des Lebensmittelrechts.
Typischerweise wird hier in drei Stufen vorgegangen, nämlich zunächst im Wege der Abmahnung, dann folgt meist eine einstweilige Verfügung und schließlich - sofern noch erforderlich - eine Klage in der Hauptsache.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im umgekehrten Fall, also wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde oder eine Klage gegen Sie erhoben wurde. Dabei ist zu beachten, dass auch dann, wenn der Gegener Ansprüche gegen Sie haben sollte, eine sorgfältige Prüfung des Umfangs dieser Ansprüche und der Höhe der geltend gemachten Kosten erfolgen sollte.
Mindestens ebenso wichtig wie die aktive Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und die Abwehr von Angriffen ist für uns die Beratung unserer Mandanten bereits im Vorfeld einer geplanten Werbekamgange oder bei der Erarbeitung eines neuen Geschäftsmodells. Das Wettbewerbsrecht kommt für den Laien oft zu überraschenden Ergebnissen. Daher bieten wir unseren Mandanten die Prüfung von Werbemaßnahmen, Geschäftsmodellen, Internetauftritten und sonstigen Werbemitteln auf mögliche Rechtsverstöße an. So können teure und zeitaufwendige wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
T: +49 (89) 90 90 155 - 0
F: +49 (89) 90 90 155- 90
mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!