Ihr Ansprechpartner für das Wettbewerbsrecht
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Nicht nur die eigenen Wettbewerber, sondern auch eine erhebliche Zahl von Verbänden und Vereinen sind berechtigt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen. Besonders aktiv in diesem Bereich sind die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., kurz als Wettbewerbszentrale bezeichnet, und der Verband sozialer Wettbewerb (VSW).
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch gegenüber solchen Verbänden und Abmahnvereinen. Hier liegt die Interessenslage des Abmahnenden oft etwas anders als bei der "konventionellen" Abmahnung durch einen Wettbewerber. Den Verbänden geht es häufig darum, das Wettbewerbsgeschehen zu gestalten und strittige Fragen exemplarisch gerichtlich klären zu lassen.
Diese Abmahnungen von Verbänden und Abmahnvereinen müssen grundsätzlich genauso ernst genommen werden wie die Abmahnungen von Wettbewerbern. Unterlassungserklärungen sollten nicht voreilig abgegeben werden, da die Konsequenzen, insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung von Vertragsstrafen, weitreichend sein können.
Bronhofer & Partner Rechtsanwälte
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