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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für Strafrecht 
in München

  • Ihr Anwalt für Strafrecht in München

    Dr. Timo Westermann

Anwalt Strafrecht München

Sie stehen in Konflikt mit dem Gesetz und suchen nach einem Anwalt für Strafrecht in München? Sie wurden Opfer eines strafrechtlichen Delikts und benötigen einen Rechtsbeistand? Ich helfe Ihnen gerne. Als Anwalt für Strafrecht in München habe ich mich vor vielen Jahren gleichermaßen sowohl auf die Vertretung von Opfern als auch von Beschuldigten spezialisiert. Mit meinem juristischen Fachwissen und meiner Erfahrung habe ich bis heute unzähligen Mandanten geholfen. Überzeugen Sie sich selbst!

Anwalt Strafrecht München - Dr. Timo Westermann

Dr. Timo Westermann

Partner
Fachanwalt für Strafrecht

  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht

  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

Darum sollten Sie mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in München beauftragen


24/7 Erreichbarkeit
Gerade im Strafrecht gibt es viele Situationen, in denen schnell ein Strafverteidiger gefunden werden muss. Neben den regulären Kanzleiöffnungszeiten von Montag bis Freitag von 08.30 - 18 Uhr erreichen Sie mich unter 0176/31348252 auf meinem Notfalltelefon rund um die Uhr. Zudem ist mir bewusst, dass Anklagen, Strafbefehle oder Durchsuchungen immer auch Angst erzeugen – Besprechungstermine können daher oftmals noch am gleichen Tag oder aber innerhalb von 48 Stunden angeboten werden.
Unzählige zufriedene Mandanten und beste Bewertungen

Die Meinung unserer Mandanten bedeutet uns viel. Im Anschluss an unsere Betreuung bitten wir um eine Bewertung, beispielsweise auf dem Portal www.anwalt.de. Jede einzelne Bewertung motiviert mich, zum Vorteil meiner Mandanten weiterhin das Maximum aus mir herauszuholen.

Spezialisierte Verteidigung

Anklagen und Strafbefehle können zu existenziellen Problemen für die Betroffenen führen, denn neben Geld- und Freiheitsstrafen gibt es auch zahlreiche Nebenfolgen, die zum Verlust der Lebensgrundlage führen können (z.B. Berufsverbote, Führerscheinverlust, Verlust der Zuverlässigkeit, etc.). Hinzu kommen die Folgen der sich stetig verändernden Rechtsprechung und der Gesetze sowie den dazugehörigen Verordnungen. Es bedarf daher eines spezialisierten Strafverteidigers um dieses weite Feld zu überblicken und die Interessen des Mandanten bestmöglich im Blick zu haben. Schließlich steht die Zukunft des Mandanten auf dem Spiel.

Bundesweite Tätigkeit
Als Strafverteidiger bin ich bundesweit vor Gerichten tätig. Während die „Aktenarbeit“ am Kanzleisitz in München erfolgt, findet die Verteidigung vor den verschiedenen Gerichten, an denen die Anklage erhoben wurde, statt. Dies kann überall in Deutschland sein. Im Laufe der Jahre habe ich bereits an zahllosen Gerichten im Bundesgebiet verteidigt, etwa in Nürnberg, Hannover, Frankfurt am Main und Köln.
Kurzfriste Terminvergabe
Zeit ist manchmal Geld – deswegen ist es uns wichtig, dass Sie nicht lange warten müssen. Im Normalfall stehen wir Ihnen deshalb innerhalb von 24, maximal 48 Stunden nach dem Erstkontakt für einen Beratungstermin zur Verfügung. Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität. Wir richten uns bei der Terminvergabe nach Ihnen – nicht nach üblichen Bürozeiten.

Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht deckt die am häufigsten verfolgten Delikte ab. So fallen unter das Allgemeine Strafrecht Delikte wie Beleidigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Diebstahl und Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug, Raub und räuberische Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, aber auch Delikte wie Urkundenfälschung oder beispielsweise Sachbeschädigung. Eine Verurteilung kann dramatische finanzielle und existenzielle Folgen haben. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Betäubungsmittelstrafrecht

Die Zahl der Strafverfahren im Drogenstrafrecht nimmt immer mehr zu. Nicht nur, weil der Besitz von Cannabis noch immer unter Strafe steht. Auch die Liste der verbotenen Betäubungsmittel wird ständig erweitert. Bei der Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen ist daher eine Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie von den möglichen Nebenfolgen einer Verurteilung aufgrund eines Drogendeliktes unerlässlich. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht meint Straftaten, die im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens stehen. Dazu zählen Insolvenzverschleppung, Bankrott & Co. Oft sieht sich der Betroffene plötzlich einem Strafverfahren ausgesetzt, das im Fall einer Verurteilung neben der eigentlichen Strafe auch das Verbot als Geschäftsführer tätig zu sein mit sich bringt und dadurch vielfach die Betroffenen in Ihrer beruflichen Existenz bedroht. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Internetstrafrecht

Das Darknet, der Tor-Browser, Internetchats wie kik oder Gruppenchats in denen Bilder und Videos geteilt werden, sind vielfach Orte an denen Straftaten stattfinden oder Tatmittel durch die solche begangen werden. Die Verbreitung von Kinderpornografie findet sich dort ebenso wie der Handel mit Betäubungsmitteln und Kreditkartendaten. Aber auch die Verletzung von Urheberrechten oder das Abfangen und Ausspähen von Daten gehören zum Internetstrafrecht. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Jugendstrafrecht

Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende belasten die Betroffenen wie deren Familie und können über den weiteren Lebensweg bestimmen. Daher ist hier besonderes Fachwissen und Erfahrung des Strafverteidigers vonnöten. Durch eine enge und frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt, dem Betroffenen und den Eltern lassen sich oft Lösungen erzielen, die nicht die Zukunftspläne der Jugendlichen gefährden. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Kapitalstrafrecht

Bei den vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten im Kapitalstrafrecht, handelt es sich konkret um (versuchten) Totschlag und Mord. Üblicherweise geht mit einem solchen Verfahren eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit sowie oftmals auch eine Vorverurteilung einher.  Der Strafverteidiger muss damit umgehen, den Mandanten davor beschützen können und die Feinheiten der Strafverteidigung beherrschen. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Körperverletzung & Totschlag

„Wer schlägt, der sitzt“ ist ein oft gehörter Satz in deutschen Gerichtssälen. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte führen vielleicht nicht erst nach einem Urteil zu Problemen sondern bereits viel früher. Die Gefahr der Anordnung von Untersuchungshaft, Schmerzensgeld- und Schadensersatzklagen, Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch die frühzeitige Einleitung von strafmildernden Umsätzen gehören in das Blickfeld einer kompetenten Verteidigung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Medizinstrafrecht

Das Medizin- und Arztstrafrecht meint Straftaten, die insbesondere von Ärzten, medizinischem Personal im Gesundheitswesen, von Apothekern und Pflegediensten begangen werden können. Neben „Jedermann-Delikten“ wie z.B. (fahrlässigen) Körperverletzungen kommt insbesondere den Vorschriften zur Korruption im Gesundheitswesen und dem Abrechnungsbetrug stetig steigende Bedeutung zu. Solche Strafverfahren sind komplex und bedrohen nicht selten die Betroffenen im Kern ihrer beruflichen Tätigkeit. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Opfervertretung

Die Anklage in einem Strafverfahren vertritt die Staatsanwaltschaft. Aussagen des Opfers sind lediglich Beweismittel. Um den Opfern von Strafverfahren eine Stimme zu verleihen, besteht die Möglichkeit, dass diese sich bei bestimmten Delikten dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und selbst die Verurteilung des Täters verfolgen. Zudem können auch die finanziellen Interessen der Geschädigten im oder parallel zum Strafverfahren durchgesetzt werden. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Schwarzarbeit

Wenn im Rahmen einer Arbeit weder Steuern noch Sozialabgaben durch den Arbeitgeber abgeführt werden oder Meldepflichten nicht nachgekommen wird, handelt es sich um Schwarzarbeit. Die Strafen reichen von hohen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem sind nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsabgaben zurückzuzahlen. Darüber hinaus sind auch Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder einer Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung und anderen meldepflichtigen Ämtern möglich. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Sexualstrafrecht

Neben Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuellen Kindesmissbrauch, fallen unter das Sexualstrafrecht auch Delikte im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie. Das Sexualstrafrecht erfordert hat für den Beschuldigten nicht selten ernsthafte berufliche und private Konsequenzen. Die Verurteilung hängt oftmals von einem Zeugen ab - dem vermeintlichen Opfer.  Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht wird zumeist wegen Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel oder Steuerhehlerei ermittelt. Bereits die finanziellen Folgen einer Verurteilung können existenzgefährdend sein. Für eine erfolgreiche Verteidigung sind deshalb auch Kenntnisse im Steuerrecht unerlässlich. Ein Team aus kanzleiinternen- und externen Spezialisten stellt dabei einen Wissensvorsprung vor den Strafverfolgungsbehörden sicher.

Umweltstrafrecht

Die Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen rückt weiterhin zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers und der Strafverfolgungsbehörden. Beschuldigt werden oftmals nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen. Delikte wie die Gewässer- und Bodenverunreinigung, der unerlaubte oder unsachgemäße Umgang mit Abfällen, die Behandlung von asbesthaltigen Stoffen etc. werden oft aus Leichtfertigkeit oder der gelebten täglichen Praxis heraus verwirklicht. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren nehmen seit einigen Jahren rasant zu und geraten immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Da bereits im Ermittlungsverfahren sowohl für den Beschuldigten, als auch für das Unternehmen existenzbedrohende Folgen eintreten können, ist es besonders wichtig so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. So lässt sich schon im Ermittlungsverfahren eine umfassende Verteidigungsstrategie entwickeln. Als Anwalt für Strafrecht in München kann ich Ihnen helfen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Strafrecht München

Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht in München hinzuziehen?
Eine anwaltliche Verteidigung sollte so früh wie möglich beginnen. Dies ermöglicht es, alle rechtlichen Möglichkeiten der Verteidigung nutzen zu können, denn eine umfassende Verteidigung findet im besten Fall nicht erst in der Hauptverhandlung sondern bereits im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen bzw. gegenüber der Staatsanwaltschaft statt. Je früher Sie mich als Ihen Anwalt für Strafrecht in München beauftragen, desto eher lässt sich eine Gerichtsverhandlung vermeiden.
Was kostet ein Anwalt für Strafrecht in München?
Die Kosten der Verteidigung richten sich nach der Schwierigkeit der Sache und dem zeitlichen Aufwand. Möglich ist eine Abrechnung auf Pauschalhonorarbasis oder minutengenau auf Stundensatzbasis. In bestimmten Fällen ist auch im Strafrecht die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung oder - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen - im Rahmen der Pflichtverteidigung möglich. Im Strafrecht gibt es - anders als im Zivilrecht - keine Prozesskostenhilfe und kein Armenrecht.
Woran erkenne ich einen guten Anwalt für Strafrecht in München?
Anwälte und die Qualität der von Ihnen erbrachten Dienstleistungen sind mittlerweile auf diversen Onlineportalen nachvollziehbar und überprüfbar - das gilt auch für Anwälte für Strafrecht in München. Für den ratsuchenden Mandanten stellen diese Portale eine gute Basis für die Wahl des Rechtsanwalts dar. Ob Bewertungen echt und wirklich von Mandanten stammen, können Rechtsuchende häufig schnell erkennen. Natürlich bleibt die Anwaltswahl trotzdem aber auch immer eine Sympathie- und Vertrauensfrage.
Wie schnell bekommen ich einen Termin bei meinem Anwalt für Strafrecht in München?

Ein Erstkontakt ist innerhalb kürzester Zeit telefonisch möglich. Für einen telefonischen Termin beziehungsweise einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt für Strafrecht in München normalerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden zur Verfügung. In eiligen Fällen ist eine persönliche Beratung und Vertretung auch innerhalb weniger Stunden organisierbar.

Warum sollte ich Sie als meinen Anwalt für Strafrecht in München beauftragen?

10 Jahre berufliche Erfahrung mit ausschließlicher Spezialisierung auf das Gebiet des Strafrechts und die Strafverteidigung sprechen ebenso für meine Tätigkeit als Anwalt für Strafrecht in München wie die Vielzahl der positiven Bewertungen auf www.anwalt.de und auf anderen Internetplattformen. Auch große Versicherer wie die Allianz und die ÖRAG empfehlen mich aufgrund der positiven Rückmeldung Ihrer Kunden weiter.

Was macht ein Anwalt für Strafrecht in München?

Als Anwalt für Strafrecht in München übernehme ich ihre Vertretung und Verteidigung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Ich sorge dafür, dass ihr Recht gewahrt bleibt und ihre Freiheit bewahrt wird.

Vertreten Sie mich als Anwalt für Strafrecht in München auch vor Gericht?
Selbstverständlich übernehme ich auch ihre Verteidigung vor Gericht. Sofern erforderlich auch durch alle Instanzen, das heißt vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und gegebenenfalls im Rahmen der Revision. Dies bedeutet, dass ich Sie im Hauptverfahren sowie in der Hauptverhandlung verteidige, Zeugen befrage und Beweisanträge stelle.
Wie viel Erfahrung haben Sie als Anwalt für Strafrecht in München?
Seit einem Jahrzehnt bin ich als Strafverteidiger in München tätig. Dadurch kenne ich die Abläufe und Verhaltensweisen der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Ich bin zudem bestens vernetzt mit Kollegen und Sachverständigen. Dies sichert eine professionelle Vertretung meiner Mandanten auch abseits der strikten Regelungen der Strafprozessordnung.
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