Umweltstrafverfahren sind „verwaltungsakzessorisch“. Das bedeutet, die Strafbarkeit richtet sich danach, ob ein verwaltungsrechtlicher Verstoß vorliegt oder nicht.
Als Anwalt für Strafrecht in München verfügt Dr. Timo Westermann über umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht, was für eine erfolgreiche Verteidigung in Umweltstrafverfahren unerlässlich ist. Bei Bedarf können hoch spezialisierte Kollegen hinzugezogen werden, um eine optimale Verteidigung und Vertretung zu gewährleisten.
Die Zahl umweltstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren nimmt eklatant zu. Als Betroffener eines umweltstrafrechtlichen Verfahrens drohen neben strafrechtlichen Folgen (Geld- oder Freiheitsstrafen) häufig auch zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen.
Es sind jedoch nicht nur Individualpersonen von umweltstrafrechtlichen Verfahren betroffen, sondern es rücken auch immer mehr Unternehmen in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Da das deutsche Strafrecht noch keine Strafbarkeit des Unternehmens selbst kennt, führen Regelverstöße in Unternehmen regelmäßig zu einer persönlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. Es werden daher infolge dessen vielfach Ermittlungsverfahren gegen Vorgesetzte und Geschäftsführer geführt, die mit dem Verstoß als solchen unmittelbar nichts zu tun hatten.
Eine Sockelverteidigung durch gemeinsam agierende Strafverteidiger ist dabei unerlässlich um schwerwiegende Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen zu vermeiden.
Eine Besonderheit des Umweltstrafrechts ist, dass es sich überwiegend um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt. Ein Erfolg, in Form einer tatsächlichen Schädigung oder konkreter Gefährdung der Umwelt, wird gerade nicht vorausgesetzt. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist daher schneller überschritten als man glauben mag.