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Dr. Rupprecht Rodenstock · Sandra Techet

Ihre Anwälte für Start-ups
in München

Ihre Anwälte für Start-up in München

Dr. Rupprecht Rodenstock und Sandra Techet

Rechtssichere Begleitung von der Gründung über Investitionsrunden bis zum Exit

Start-ups bewegen sich in einem maximal dynamischen und dementsprechend oft komplexen Umfeld: Gründung, Vertragsgestaltung, Investorenverhandlungen, Schutz geistigen Eigentums, Beteiligungsmodelle oder Vertriebskonzepte – ohne fundierte rechtliche Beratung drohen in dieser Phase Fehler, die Sie auf Ihrer unternehmerischen Reise teuer zu stehen können. Spätestens wenn sich Investoren einschalten und es zu Finanzierungsfragen kommt, benötigen Sie rechtlichen Rat zu Themen wie Wandeldarlehen oder Kapitalerhöhungen. Als Anwälte für Start-Ups bieten wir eine rechtliche Rundumbetreuung, die auf unternehmerisches Wachstum und klare Strukturen ausgelegt ist. Von der ersten Gründungsidee bis zum erfolgreichen Exit – schnell, zuverlässig und mit wirtschaftlichem Sachverstand.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Partner
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
  • Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten

Sandra Techet

Rechtsanwältin für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich beziehe auch wirtschaftliche Aspekte in die Beratung ein

  • Ich halte mein Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand

  • Ich lege großen Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe

Unsere Leistungen als Anwälte für Start-ups im Überblick


Gesellschaftsgründung

Start-up-Gründer stehen vor grundlegenden Fragen: Welche Gesellschaftsform? Wie regelt man die Zusammenarbeit zwischen mehreren Gesellschaftern? Was muss in die Satzung? Wir beraten zu GmbH, UG und weiteren Rechtsformen, entwerfen individuelle Verträge und begleiten Sie rechtlich durch den gesamten Gründungsprozess – bis zum Notartermin und Handelsregistereintrag.

Gründung bis Exit

Ihr Start-up entwickelt sich ständig weiter. Wir unterstützen Unternehmen nicht nur bei der Gründung, sondern in Wachstumsphasen, bei investitionsrunden, Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechseln, Umstrukturierungen und dem geplanten oder auch ungeplanten Exit. Unsere Stärke liegt in der langfristigen, rechtssicheren Begleitung – vom ersten Geschäftsmodell bis zur Übergabe an neue Eigentümer.

Joint Venture Verträge & Co.

Kooperationen mit Geschäftspartnern oder Investoren erfordern rechtlich belastbare Verträge. Wir entwerfen rechtssichere Joint-Venture-Vereinbarungen, Beteiligungsverträge oder Kooperationsmodelle mit klaren Zuständigkeiten, Kontrollrechten, Gewinnausschüttungen und Ausstiegsklauseln. So wissen alle Parteien, woran sie sind – und vermeiden spätere Streitigkeiten.

Markenschutz & Intellectual Property

Ein Großteil des Unternehmenswerts steckt in der Idee. Deshalb ist der Schutz von Marken, Designs, Software und anderen geistigen Leistungen essenziell. Wir helfen bei der nationalen und internationalen Anmeldung von Schutzrechten, übernehmen Widerspruchsverfahren und entwickeln Schutzstrategien, die auch Investoren überzeugen.

Mitarbeiterbeteiligungen

Wer qualifizierte Mitarbeiter langfristig im Unternehmen halten will, kommt nicht an Beteiligungsmodellen vorbei. Diese müssen zudem rechtssicher und nachvollziehbar sein. Wir entwerfen ESOP- oder VSOP-Programme, beraten zu etwaigen steuerlichen Auswirkungen und stellen sicher, dass auch bei Ausstieg oder Kündigung alle Eventualitäten geregelt sind. So binden Sie Leistungsträger und vermeiden Konflikte im Ernstfall.

Netzwerk

Start-ups profitieren nicht nur von Ihrem Angebot – sondern auch von ihrem Netzwerk. Ob Investoren, strategische Partner oder Mitgründer: Wir begleiten den Aufbau rechtssicherer Netzwerkstrukturen, prüfen Beteiligungsmodelle und helfen bei der rechtlichen Gestaltung von Gremien, Mentoring-Programmen oder auch Kapitalgeberstrukturen.

Provision & Ausgleichsansprüche

Provisionsmodelle mit Handelsvertretern, Vertriebspartnern oder Agenturen sind oft fehleranfällig. Ohne klare Regelung drohen erfahrungsgemäß Rückforderungen, Ausgleichsansprüche oder gar Klagen. Wir gestalten Provisionsverträge rechtssicher, transparent und individuell – und sichern damit Ihre Vertriebspraxis langfristig ab.

Dr. Rupprecht Rodenstock

Partner
Fachanwalt für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich bin selbst Gesellschafter und berate aus beiden Perspektiven
  • Ich besuche regelmäßige Fortbildungen als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht
  • Ich arbeite transparent, beispielsweise mittels Tätigkeitsberichten

Sandra Techet

Rechtsanwältin für Handelsrecht und
Gesellschaftsrecht

  • Ich beziehe auch wirtschaftliche Aspekte in die Beratung ein

  • Ich halte mein Fachwissen durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand

  • Ich lege großen Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe

FAQs zum Thema Anwalt Start-up München

Was ist die beste Gesellschaftsform für ein Start-up?
Die GmbH ist in der Praxis die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform – schließlich vereint sie Haftungsbeschränkung, Seriosität und Investorenfreundlichkeit Und ist dabei noch flexibler als eine Aktiengesellschaft. Gerade in der Anfangsphase ist aber auch die UG eine echte Alternative, die entsprechende Flexibilität bietet. Als Anwalt für Start-Ups analysieren Ihr Geschäftsmodell und empfehlen eine passende Struktur – auch unter steuerlichen Aspekten.
Wie regelt man die Zusammenarbeit mehrerer Gründer in einem Start-up?
Entscheidend ist ein Gesellschaftsvertag. Dieser sollte den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechend ausgestaltet sein und um eine Gesellschaftervereinbarung ergänzt werden. In diesen Verträgen liegen sie sozusagen die Spielregeln für die Gesellschafter fest. So lassen sich beispielsweise Stimmrechte, Einlagen, Entscheidungswege, Vesting-Regelungen, Exit-Klauseln und Konfliktlösungen regeln. Die Grundlage für eine langfristig stabile und faire Partnerschaft.
Welche Klauseln sollte ein Beteiligungsvertrag mit Investoren enthalten?
Neben der reinen Kapitalbeteiligung enthalten Beteiligungsverträge mit Investoren üblicherweise weitere Regelungen. Gängig sind hier Klauseln zu Stimmrechten, Verwässerungsschutz, Liquidationspräferenzen, Mitverkaufsrechten (Tag-Along), Mitverkaufspflichten (Drag-Along) und Informationsrechten. Als Anwalt für Start-Ups prüfen und verhandeln wir solche Verträge mit Blick auf Ihre Interessen und Unternehmensziele.
Wie lässt sich das geistige Eigentum unseres Start-Ups schützen?
Abhängig davon, welches Geschäftsmodell Ihr Unternehmen verfolgt, kommen für den Schutz Ihres geistigen Eigentums Markenanmeldung, Designschutz, Urheberrechte, Patente oder Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) in Frage. Als Anwalt für Start-Ups beraten wir Sie zur bestmöglichen Schutzstrategie - und unterstützen selbstverständlich auch bei Anmeldungen, Prüfverfahren und Durchsetzung.
Wie funktionieren Mitarbeiterbeteiligungen wie ESOP oder VSOP in einem Start-Up?
Bei einem ESOP (Employee Stock Option Plan) erhalten Mitarbeiter echte Geschäftsanteile – meistens zu einem Vorzugspreis, bei einem VSOP (Virtual Stock Option Plan) virtuelle Anteile mit Gewinnauszahlung – also einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf eine Gewinnausschüttung oder Beteiligung am Exit-Erlös. Als Anwalt für Start-Ups erstellen wir rechtssichere, zu Ihrem Unternehmen passende Beteiligungsprogramme, die transparent und sauber aufgebaut sind – damit keine bösen Überraschungen drohen.
Wann sollte man als Start-up-Gründer rechtlichen Rat einholen?
Im Idealfall holen Sie schon vor der Gründung rechtlichen Rat ein. Spätestens wenn Sie sich mit Herausforderungen wie Gesellschafterfragen, Investorengesprächen, Vertragsabschlüssen, Schutzrechtsfragen oder Vertriebsmodellen konfrontiert sehen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Start-up Anwalt. Denn: Frühzeitige Beratung spart später Kosten, Streit und Haftungsrisiken.
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    80336 München

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