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Dr. Nils Bronhofer

Ihr Anwalt für
Kündigungsschutzklage

  • Ihr Anwalt für Kündigungsschutzklage

    Dr. Nils Bronhofer

Die Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung zu erhalten, ist schmerzhaft. Emotional, finanziell und möglicherweise auch perspektivisch – man fühlt sich ungerecht behandelt und unerwünscht, der gewohnte Lebensstandard ist zumindest kurzfristig gefährdet und auch die Jobsuche kann sich nach einer Kündigung deutlich schwieriger gestalten als zunächst angenommen.

Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten: Eine Kündigung muss nicht zwangsläufig „das Ende“ bedeuten. Das deutsche Arbeitsrecht sieht Rechtsmittel und Vorgehensweisen vor, gegen jede schriftliche Kündigung vorzugehen und vom Arbeitsgericht deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Als Anwalt für Kündigungsschutzklage in München prüfe ich Ihre Kündigung und erläutere Ihnen mögliche weitere Schritte. Die dabei entstehenden Kosten werden von einer Rechtsschutzversicherung für Berufsrechtsschutz übernommen.

Dr. Nils Bronhofer

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Fachanwalt für Strafrecht

  • 20 Jahre Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht
  • Viele tausend zufriedene Mandanten
  • Seit mehr als 15 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Jede schriftliche Kündigung, die einem Arbeitnehmer zugeht, kann innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Wochen durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht einer richterlichen Fachprüfung zugeführt werden. Die Frist beginnt in dem Augenblick zu laufen, in welchem der Arbeitnehmer durch Entgegennahme der Kündigung Kenntnis von deren Inhalt genommen hat oder hätte nehmen können. Die arbeitsgerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung erfolgt nach klaren Regeln und danach, ob ein vom Gesetz vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist oder nicht und in diesem Fall die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt sein?

Damit eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben kann, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und das Arbeitsverhältnis muss bei Zugang der Kündigung mindestens 6 Monate bestanden haben. Außerdem müssen im Betrieb des Arbeitgebers in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sein, deren wöchentliche Arbeitszeit mehr als 30 Stunden beträgt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht anzuraten.

Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist dann sinnhaft, wenn der Arbeitnehmer noch keine Folgeverpflichtung gegenüber einem neuen Arbeitgeber eingegangen ist und die Voraussetzungen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegeben sind. In diesem Fall führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig dazu, dass man erfolgreich mit dem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung, die Erstellung eines guten Arbeitszeugnisses und mitunter auch über die Vereinbarung einer Freistellung verhandeln kann. Mitunter kann eine erfolgreiche Verhandlung auch dazu führen, dass der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme oder ein Outplacement übernimmt.

Was kann ein Anwalt für Kündigungsschutzklage in München für mich erreichen?

Neben der Zahlung einer Abfindung, dem Erhalt eines guten bis sehr guten Zeugnisses, der Kostenübernahme für eine Weiterbildung oder eines Outplacements ist häufig auch empfohlenes Rechtsschutzziel, die Verlängerung der an sich geltenden Kündigungsfrist zu vereinbaren. Hierdurch kann zugunsten des Mandanten sichergestellt werden, dass die Zeit zur beruflichen Neuorientierung verlängert wird und sich der Arbeitnehmer über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus auf Job-Plattformen wie XING oder LinkedIn als angestellter Mitarbeiter des Unternehmens präsentieren kann, um so seine Aussichten bei der Vertragsverhandlung mit einem künftigen Arbeitgeber erheblich zu verbessern.

Was bedeutet eine Kündigungsschutzklage für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Nur in seltenen Fällen führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dazu, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortgeführt wird und die Rechtswirkungen der ausgesprochenen Kündigung nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausschlussfrist in § 4 Kündigungsschutzgesetz, wonach zwingend innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden sein muss, ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage die natürliche Reaktion auf den Ausspruch der Kündigung selbst. Dieser Umstand führt in der Regel aber auch dazu, dass das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerade wegen der Erhebung der Klage nicht verschlechtert wird. Anders gesagt: ein Arbeitgeber, der eine Kündigung ausspricht, rechnet damit, dass der Arbeitnehmer nach anwaltlicher Beratung Klage zum Arbeitsgericht erhebt.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt Kündigungsschutzklage München
Warum sollte ich Sie als Anwalt für meine Kündigungsschutzklage beauftragen?

Seit rund 15 Jahren bin ich als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und erhebe pro Jahr Kündigungsschutzklagen im 3-stelligen Bereich. Über die Jahre meiner anwaltlichen Tätigkeit sind auf diese Weise Tausende Kündigungsschutzklagen zustande gekommen. Dieser Erfahrungsschatz kommt in jeder neuen Kündigungsschutzklage und den sich hieran anschließenden Verhandlungen zum Tragen, regelmäßig zum Nutzen und Vorteil meiner Mandanten. Der hierdurch enorm hohe Grad an anwaltlicher Spezialisierung in einer Wirtschaftsmetropole wie München führt regelmäßig zu besten Verhandlungsergebnissen für meine Klienten und trotz des Verlustes des eigenen Arbeitsplatzes regelmäßig zu höchster Zufriedenheit über das erzielte Ergebnis. Dieselben Ergebnisse erziele ich übrigens regelmäßig auch als Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg.

Was macht einen guten Anwalt für Kündigungsschutzklagen aus?

Ein guter Anwalt für Kündigungsschutzklagen verfügt über ein hohes Maß an Erfahrung. Großes Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, die Vorgaben der eigenen Mandanten zielführend umzusetzen, sollten selbstverständlich sein. Eine hohe Spezialisierung für arbeitsrechtliche Trennungssituationen führt schließlich auch dazu, dass der Anwalt die Unternehmen kennt, aus denen seine Mandanten kommen; es hilft, die dort für den Arbeitgeber verhandelnden Sachbearbeiter aus der jeweiligen Personalabteilung zu kennen. Nur derjenige Anwalt, der das Unternehmen kennt, gegen das er eine Kündigungsschutzklage erhebt, weiß, welche Abfindungen im konkreten Unternehmen zu erzielen sind und wo die Unterschiede bei den einzelnen Unternehmen liegen. Dieser Erfahrungsschatz ist bei der Verhandlungsführung wichtig und maßgeblich für den Verhandlungserfolg.

Was kostet ein Anwalt für Kündigungsschutzklagen in München?
Die Kosten sind vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) streng festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert bildet sich bei Kündigungsschutzklagen aus dem dreifachen Bruttomonatsgehalt, vergleiche § 42 II GVG. Diese gesetzlichen Gebühren übernimmt eine Berufsrechtsschutzversicherung, sodass der Arbeitnehmer, der sich für eine Kündigungsschutzklage entschließt, keine eigenen Kosten tragen muss, ganz egal, ob er den Gerichtsprozess gewinnt oder verliert. Vergessen Sie nicht, beim Start ins Berufsleben eine Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Wie viel Erfahrung haben Sie als Anwalt für Kündigungsschutzklagen?
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich viele 1000 Kündigungsschutzklagen erhoben und die sich anschließenden Prozesse erfolgreich zur Zufriedenheit meiner Mandanten geführt. Die Verhandlungen führe ich in engster Abstimmung mit meinen Mandanten, sodass negative Überraschungen ausgeschlossen werden können. Neben der Erhebung der Kündigungsschutzklage kümmern wir uns auch um die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung. Wir übernehmen die Arbeit, damit Sie sich darauf konzentrieren können, uns Ihr Rechtsschutzziel vorzugeben und dieses mit uns zu entwickeln.
Welche Fristen gelten bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung durch Einreichung eines Klageschriftsatzes beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erfolgen. Ihr Briefkasten sollte dementsprechend regelmäßig in Urlaubszeiten nicht nur gelehrt werden, sondern die sich darin befindliche Briefpost sollte auch geöffnet und deren Inhalt durch eine von Ihnen beauftragte Person auf ihren Inhalt hin überprüft werden.
Lässt sich mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielen?
Nur in seltenen Fällen führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage dazu, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Regelmäßig schließen die Parteien des Rechtsstreits, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen gerichtlichen Vergleich, der zwar die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, andererseits für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung beinhaltet. Eine Abfindung ist also regelmäßige Konsequenz aus der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Im Ergebnis ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig zu empfehlen.
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