Dr. Nils Bronhofer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Bronhofer & Partner. Er verfügt über mehr
als 20 Jahre Erfahrung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht und berät sowohl Arbeitnehmer und
Führungskräfte als auch Betriebsräte, Organmitglieder von Unternehmen sowie mittelständische und große
Unternehmen.
Ein besonderes Anliegen von Dr. Bronhofer ist es, seine Mandanten mit hoher fachlicher Expertise und
persönlichem Engagement durch arbeitsrechtlich schwierige Situationen zu begleiten. Dabei legt er großen Wert
auf eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in der Abwehr von Kündigungen, der rechtssicheren Gestaltung
und Verhandlung von Aufhebungsverträgen sowie der Beratung im Arbeitsstrafrecht. Darüber hinaus berät er
umfassend im Zusammenhang mit Restrukturierungen, Betriebsänderungen und Interessenausgleichs- und
Sozialplanverhandlungen.
Dr. Bronhofer promovierte zur Befristung von Arbeitsverhältnissen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und
war vor seiner Kanzleitätigkeit als Syndikusanwalt in einem führenden Medienkonzern tätig. Diese praktische
Erfahrung auf Unternehmensseite bringt er heute gewinnbringend in seine anwaltliche Beratung ein.
Dr. Nils Bronhofer berät und vertritt seine Mandanten in deutscher und englischer Sprache – stets mit dem Ziel,
rechtssichere Lösungen zu finden, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch menschlich tragfähig sind.