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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für Strafrecht 
in Rosenheim

  • Ihr Anwalt für Strafrecht in Rosenheim

    Dr. Timo Westermann

Wie kann ich Sie als Anwalt für Strafrecht in Rosenheim unterstützen?

Kompetenter juristischer Beistand: als Geschädigter ebenso wie als Angeklagter. Wir haben uns darauf spezialisiert, Opfer von Straftaten ebenso wie Beschuldigte zu betreuen - und greifen dafür auf umfangreiches Fachwissen und jahrelange Erfahrungswerte zurück. Überlassen Sie Ihr Recht oder eine Verteidigung nicht dem Zufall, sondern Ihrem Anwalt für Strafrecht in Rosenheim. Wir arbeiteten bereits mit zahlreichen dankbaren Mandanten in unterschiedlichen Fällen erfolgreich zusammen.

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht

  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

Diese Gründe zeigen deutlich, warum Sie mit einer Beauftragung von mir als Ihren Anwalt für Strafrecht in Rosenheim eine gute Entscheidung treffen


24/7-Service: Rund um die Uhr erreichbar
Rechtsbeistand und guter Rat dulden keinen Aufschub. Für Kläger wie Angeklagte ist es ein entscheidender Vorteil, wenn schnell und kompetent auf die aktuelle Situation reagiert wird. Aus diesem Grund bleibe ich für Sie erreichbar - und zwar rund um die Uhr, auch abseits der regulären Öffnungszeiten der Kanzlei von 8:30 bis 18 Uhr. Über die Notfallfallnummer erreichen Sie mich unverzüglich, wenn Sie juristischen Beistand benötigen. So beispielsweise bei einer unvorhergesehenen Hausdurchsuchung vor Ort oder wenn Sie mit einem ausgestellten Strafbefehl konfrontiert sind. Als Ihr Anwalt für Strafrecht in Rosenheim setze ich mich engagiert dafür ein, innerhalb von 48 Stunden einen Besprechungstermin mit Ihnen zu ermöglichen.
Mehr als 10 Jahre Erfahrung im Strafrecht
Weit mehr als "nur" ein umfangreiches theoretisches Wissen: Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich mich mit vielen unterschiedlichen Fällen und Situationen aus. Diese Erfahrung setze ich im Interesse meiner Mandanten ein - von der ersten Beratung bis hin zu Anhörungen und weiteren Gerichtsterminen. Bereits seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn verstehe ich mich als Strafverteidiger durch und durch - für mich ist das mehr als ein Beruf, es ist eine Berufung und Leidenschaft zugleich. Zunächst arbeitete ich als angestellter Anwalt in einer namhaften Münchener Kanzlei, im Anschluss war ich bei der Kanzlei Bronhofer & Partner für das Strafrecht-Ressort zuständig.
Viele Referenzen und positive Bewertungen sprechen eine deutliche Sprache

Die Qualität eines Strafverteidigers lässt sich messen: Insbesondere an der Zufriedenheit ehemaliger Mandanten. Um potentiellen Neu-Mandanten einen verlässlichen Bewertungsmaßstab in die Hand zu legen, bitten wir in der Kanzlei ehemalige Mandanten um eine authentische und ehrliche Bewertung, zum Beispiel auf großen Portalen wie "Anwalt.de": Mittlerweile verstehen wir die zahlreichen positiven Bewertungen der Kanzlei als ein klares Indiz für Qualität. Unsere Referenzen unterstreichen zudem die umfangreiche praktische Erfahrung, die sich in der Beurteilung und Vorgehensweise jedes künftigen Falls auf positive Weise manifestiert.

Mit Spezialisierung auf das Strafrecht
Mit dem Strafrecht konfrontiert zu sein, ist sowohl für Opfer als auch Beschuldigte ein Einschnitt - der durchaus tiefgreifende Probleme und fordernde Umstände mit sich bringen kann. Häufig stehen mehr als "nur" Geld- und Freiheitsstrafen im Raum, auch beispielsweise Berufsverbote, der Entzug des Führerscheins oder Verlust des Jagd- oder Waffenscheins. Simultan ist das Strafrecht ein unglaublich vielfältiges, für Laien völlig unübersichtliches Feld. Dann ist es gut zu wissen, dass Ihr Anwalt für Strafrecht tatsächlich auf dieses Gebiet spezialisiert ist und sich nicht nur mit den einzelnen Facetten sowie Details, sondern auch aktuellen Rechtsprechungen auskennt.
Kurze Kommunikationswege und schnelle, flexible Terminvergabe
Zeit ist im Strafrecht keine Nebensache, sondern wichtiger Bestandteil einer Anklage ebenso wie Verteidigung. Aus diesem Grund haben wir uns einer flexiblen und nach Bedarf kurzfristigen Terminvergabe verschrieben. Wir versuchen einen Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden zu realisieren, um Ihnen als Ihr Anwalt für Strafrecht sofort eine professionelle und individuelle Betreuung zukommen zu lassen. Teilweise ist es uns sogar möglich, den Besprechungstermin innerhalb von 24 Stunden umzusetzen. Natürlich gehen wir dabei konsequent auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Verpflichtungen ein.

Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht deckt die am häufigsten verfolgten Delikte ab. So fallen unter das Allgemeine Strafrecht Delikte wie Beleidigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Diebstahl und Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug, Raub und räuberische Erpressung, Begünstigung und Hehlerei, aber auch Delikte wie Urkundenfälschung oder beispielsweise Sachbeschädigung. Eine Verurteilung kann dramatische finanzielle und existenzielle Folgen haben.

Betäubungsmittelstrafrecht

Die Zahl der Strafverfahren im Drogenstrafrecht nimmt immer mehr zu. Nicht nur, weil der Besitz von Cannabis noch immer unter Strafe steht. Auch die Liste der verbotenen Betäubungsmittel wird ständig erweitert. Bei der Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen ist daher eine Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie von den möglichen Nebenfolgen einer Verurteilung aufgrund eines Drogendeliktes unerlässlich.

Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht meint Straftaten, die im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens stehen. Oftmals werden solche Delikte nicht einmal vorsätzlich sondern vielmehr unbewusst verwirklicht. Neben der Insolvenzverschleppung und dem Bankrott gibt es noch zahlreiche weitere Delikte, die hierbei in Betracht kommen. Aufgrund dessen, dass das Insolvenzgericht jede Insolvenzakte an die Staatsanwaltschaft weiterleitet und gerade Insolvenzanträge, in dem Versuch das Unternehmen zu retten, regelmäßig zu spät gestellt werden, sieht sich der Betroffene plötzlich einem Strafverfahren ausgesetzt, dass im Fall einer Verurteilung neben der eigentlichen Strafe auch das Verbot als Geschäftsführer tätig zu sein mit sich bringt und dadurch vielfach die Betroffenen in Ihrer beruflichen Existenz bedroht.

Internetstrafrecht

Das Darknet, der Tor-Browser, Internetchats wie kik oder Gruppenchats in denen Bilder und Videos geteilt werden, sind vielfach Orte an denen Straftaten stattfinden oder Tatmittel durch die solche begangen werden. Die Verbreitung von Kinderpornografie findet sich dort ebenso wie der Handel mit Betäubungsmitteln und Kreditkartendaten. Aber auch die Verletzung von Urheberrechten oder das Abfangen und Ausspähen von Daten gehören zum Internetstrafrecht. Dieses Rechtsgebiet ist insbesondere gekennzeichnet durch die sich stetig änderte Technik und das sich verändernde Nutzerverhalten in Apps und im Internet.

Jugendstrafrecht

Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende belasten die Betroffenen wie deren Familie und können über den weiteren Lebensweg bestimmen. Daher ist hier besonderes Fachwissen und Erfahrung des Strafverteidigers vonnöten. Durch eine enge und frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt, dem Betroffenen und den Eltern lassen sich oft Lösungen erzielen, die selbst im Fall einer Verurteilung nicht die Zukunftspläne der Jugendlichen gefährden.

Kapitalstrafrecht

Bei den vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten im Kapitalstrafrecht, handelt es sich konkret um (versuchten) Totschlag und Mord. Üblicherweise geht mit einem solchen Verfahren eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit einher. Presse und Fernsehen verurteilen die Angeklagten oftmals bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt. Der Strafverteidiger muss damit umgehen, den Mandanten davor beschützen können und die Feinheiten der Strafverteidigung beherrschen.

Körperverletzung & Totschlag

„Wer schlägt, der sitzt“ ist ein oft gehörter Satz in deutschen Gerichtssälen. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte führen vielleicht nicht erst nach einem Urteil zu Problemen sondern bereits viel früher. Die Gefahr der Anordnung von Untersuchungshaft, Schmerzensgeld- und Schadensersatzklagen, Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz oder auch die frühzeitige Einleitung von strafmildernden Umsätzen gehören in das Blickfeld einer kompetenten Verteidigung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Eine frühzeitige sachgerechte Beratung des Mandanten kann bei derlei Vorwürfen Existenzen retten.

Medizinstrafrecht

Das Medizin- und Arztstrafrecht meint Straftaten, die insbesondere von Ärzten, medizinischem Personal im Gesundheitswesen, von Apothekern und Pflegediensten begangen werden können. Neben „Jedermann-Delikten“ wie z.B. (fahrlässigen) Körperverletzungen kommt insbesondere den Vorschriften zur Korruption im Gesundheitswesen und dem Abrechnungsbetrug stetig steigende Bedeutung zu. Vielfach sind sich die Beschuldigten bis zur Mitteilung, dass gegen diese ermittelt wird, überhaupt nicht bewusst, dass sie sich strafbar gemacht haben könnten. Solche Strafverfahren sind komplex und bedrohen nicht selten die Betroffenen im Kern ihrer beruflichen Tätigkeit, da oftmals zusätzlich berufsrechtliche Kammerverfahren parallel eröffnet werden.

Opfervertretung

Die Anklage in einem Strafverfahre vertritt die Staatsanwaltschaft. Aussagen des Opfers sind lediglich Beweismittel. Um den Opfern von Strafverfahren eine Stimme zu verleihen, besteht die Möglichkeit, dass diese sich bei bestimmten Delikten dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und selbst die Verurteilung des Täters verfolgen. Zudem können auch die finanziellen Interessen der Geschädigten im oder parallel zum Strafverfahren durchgesetzt werden.

Schwarzarbeit

Wenn im Rahmen einer Arbeit weder Steuern noch Sozialabgaben durch den Arbeitgeber abgeführt werden oder Meldepflichten nicht nachgekommen wird, handelt es sich um Schwarzarbeit. Die Strafen reichen von hohen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem sind nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsabgaben zurückzuzahlen. Darüber hinaus sind auch Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder einer Pflichtverletzung gegenüber der Sozialversicherung und anderen meldepflichtigen Ämtern möglich.

Sexualstrafrecht

Neben Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuellen Kindesmissbrauch, fallen unter das Sexualstrafrecht auch Delikte im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie. Das Sexualstrafrecht erfordert hat für den Beschuldigten nicht selten ernsthafte berufliche und private Konsequenzen. Die Verurteilung hängt oftmals von einem Zeugen ab - dem vermeintlichen Opfer. Daher ist es unerlässlich einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten.

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht wird zumeist wegen Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel oder Steuerhehlerei ermittelt. Bereits die finanziellen Folgen einer Verurteilung können existenzgefährdend sein. Für eine erfolgreiche Verteidigung sind deshalb auch Kenntnisse im Steuerrecht unerlässlich. Ein Team aus kanzleiinternen- und externen Spezialisten stellt dabei einen Wissensvorsprung vor den Strafverfolgungsbehörden sicher.

Umweltstrafrecht

Die Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen rückt weiterhin zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers und der Strafverfolgungsbehörden. Beschuldigt werden oftmals nicht nur Privatpersonen, sondern gerade auch Unternehmen und dort vielfach mehrere leitende Angestellte gleichzeitig. Delikte wie die Gewässer- und Bodenverunreinigung, der unerlaubte oder unsachgemäße Umgang mit Abfällen, die Behandlung von asbesthaltigen Stoffen etc. werden vielleicht nicht vorsätzlich sondern aus Leichtfertigkeit oder der gelebten täglichen Praxis heraus verwirklicht. Solcherlei Verfahren sind regelmäßig sehr umfangreich und bedürfen besonderer Sachkunde bei der Verteidigung.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren nehmen seit einigen Jahren rasant zu und geraten immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Da bereits im Ermittlungsverfahren sowohl für den Beschuldigten, als auch für das Unternehmen existenzbedrohende Folgen eintreten können, ist es besonders wichtig so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. So lässt sich schon im Ermittlungsverfahren eine umfassende Verteidigungsstrategie entwickeln.

FAQ - Häufige Fragen an einen Anwalt für Strafrecht in Rosenheim und meine Antworten

Wie viel kostet es, Sie als Anwalt für Strafrecht in Rosenheim zu beauftragen?
Das ist stets von der Komplexität des Falls sowie dem damit einhergehenden Zeitaufwand abhängig. Eine Prozesskostenhilfe ist im Strafrecht, anders als im Zivilrecht, nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt wahlweise auf Stunden- oder Honorarbasis (pauschal).
Warum sollte ich Sie als meinen Anwalt für Strafrecht in Rosenheim beauftragen?
Ich bringe mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung und zahlreiche zufriedene Mandanten mit. Neben meinen fachlichen Qualifikationen, Erfahrungswerten und Bewertungen anderer Mandanten, sprechen auch Empfehlungen großer Versicherer (wie die Allianz und ÖRAG) für mich.
Vertreten Sie mich als Anwalt vor Gericht?
Ich begleite Mandanten selbstverständlich vor Gericht - und zwar durch alle Instanzen, darunter im Amts- und Landesgericht , sowie auch bei erforderlichen Revisionen.
Sind Sie auch außerhalb von Rosenheim als Anwalt für Strafrecht tätig?

Ja. Ich bin nicht nur als Anwalt für Strafrecht in Rosenheim, sondern auch als Anwalt für Strafrecht in München sowie als Anwalt für Strafrecht in Augsburg  tätig.

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