Als Anwalt für Strafrecht in München verfügt Dr. Timo Westermann über umfassende Kenntnisse im Medizinstrafrecht, was für eine erfolgreiche Verteidigung von Ärzten, Apothekern unerlässlich ist. Bei Bedarf können hoch spezialisierte Kollegen hinzugezogen werden, um eine optimale Verteidigung und Vertretung zu gewährleisten.
Die Anzahl medizinstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren nimmt eklatant zu.
Schon die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens treffen die Beteiligten in besonderem Maße. Dabei können diejenigen strafrechtlichen Nebenfolgen, die jedem Beschuldigten eines Strafverfahrens drohen, (beispielsweise Abschöpfung von Vermögenswerten oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche) auch Ärzte, Apotheker und Therapeuten treffen.
Gerade auch eine negative Berichterstattung in den Medien hat darüber hinaus nicht selten existenzbedrohende Wirkung für Kliniken oder niedergelassene Ärzte.
Eine strafrechtliche Verurteilung zieht manchmal die Verhängung von Verbandsgeldbußen gegen Kliniken, d.h. der juristischen Person, die für die Organisationsmängel verantwortlich ist, nach sich.
Die größte Gefahr aber sind berufsrechtliche Folgen für Ärzte oder Apotheker: Wird eine Verletzung von Berufspflichten festgestellt, kann im disziplinarrechtlichen Verfahren als Sanktion eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Geldbuße drohen. Im berufsrechtlichen Verfahren kann eine strafrechtliche Verurteilung bis hin zum (vorrübergehenden) Verlust der ärztlichen Approbation führen (§ 5 Abs. 2 i.V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BOÄ).
Es sind jedoch nicht nur Individualpersonen von solchen Strafverfahren betroffen, sondern es rücken auch immer mehr Unternehmen bzw. die Verantwortlichen der Pflegedienste, Apotheker, Physiotherapeuten und Medizinproduktehersteller oder -vertreiber in den Fokus der Ermittlungsbehörden – nicht zuletzt seit bundesweit Sonderkommissionen der Polizei eingerichtet wurden.
Bereits in der Vergangenheit führen viele Ermittlungsverfahren häufig – oftmals wegen mangelnder Verteidigungsstrategie oder fehlender Sachkenntnis des Verteidigers - zur Anordnung von Untersuchungshaft oder gar der Verhängung hoher Geld- oder Freiheitsstrafen. Soweit erforderlich ist es daher ratsam, die strafrechtliche Verteidigung fachlich durch die Expertise von Fachanwälten für Steuerrecht oder Medizinrecht begleiten zu lassen.
Sofern mehre Personen (in einer Praxis, einer Klinik oder einem Unternehmen) von den Ermittlungen betroffen sind ist die Verteidigung jedes Einzelnen unerlässlich. Eine Sockelverteidigung durch gemeinsam agierende Strafverteidiger ist dabei dringend notwendig um schwerwiegende Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen zu vermeiden.