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Kapitalstrafrecht
Kapitalstrafrecht
Vom so genannten Kapitalstrafrecht sind sämtliche vorsätzlichen Tötungsdelikte umfasst. Dazu gehören Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Für die Verbrechenstatbestände des besonders schweren Falls des Totschlags und des Mordes sieht das Strafgesetzbuch bis zu lebenslanger Haft vor. Selbst die Mindeststrafe für Totschlag liegt bereits bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Hierbei helfe ich Ihnen als Anwalt für Strafrecht in München.
Dr. Timo Westermann
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mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
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mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
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Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
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Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
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24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252
Mehr als in allen anderen Strafverfahren geht es in den Fällen des Kapitalstrafrechts nicht nur um die Zukunft sondern um das weitere Leben des Angeklagten. Die ganz erhebliche Freiheitsstrafe, aber auch die gesellschaftliche Ächtung, kann zu einem Verlust sämtlicher privater, gesellschaftlicher und beruflicher Errungenschaften führen.
In solchen, vor den Schwurgerichten durchgeführten Strafverfahren sieht sich der Angeklagte, der sich zumeist bereits vor dem Strafverfahren und auch während dessen in Untersuchungshaft im Gefängnis befindet, nicht nur drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern sowie einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, Vertretern der Nebenklage und diversen Gutachtern im Gerichtssaal gegenüber. So muss sich auch der Mandant der, gegen ihn erhobenen, Anklage und den darin niedergelegten Vorwürfen stellen.
Die in solchen Kapitalstrafverfahren erfahrenen und fachlich hoch spezialisierten Strafverteidiger Dr. Nils Bronhofer und Dr. Timo Westermann kämpfen auf der Seite des Angeklagten. Sie stellen sich gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft, finden Fehler in den Ermittlungen und arbeiten die Mängel in der strafrechtlichen Würdigung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft heraus.
Eine möglichst frühzeitige Beauftragung stellt zudem sicher, dass die Weichen bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens positiv gestellt werden und der Beschuldigte sich aufgrund der äußerst stressigen und beeinträchtigenden Situation nicht selbst belastet. Dem Beschuldigten wird somit der Druck genommen, sich mehr oder weniger alleine dem Ermittlungsverfahren stellen zu müssen. Die Strafverteidiger Dr. Nils Bronhofer und Dr. Timo Westermann übernehmen die Kommunikation mit der Justiz und begleiten und stützen ihn bereits während der Untersuchungshaft und stellen letztlich sicher, dass dessen private Belange, wie z.B. die Kommunikation mit der Familie sichergestellt wird.
Insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts ist sowohl besondere strafrechtliche Kompetenz als auch Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, etwa durch Zeitung und Fernsehen, gefordert. Auch hinsichtlich letzteren Aspekts verfügen die Strafverteidiger Dr. Nils Bronhofer und Dr. Timo Westermann über langjährige Erfahrung, so dass die Person des Mandanten geschützt wird.
Vertrauen Sie sich und Ihre Angehörigen hoch spezialisierten und erfahrenen Strafverteidigern an. Es geht um Ihre Zukunft.
Rechtsanwalt
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Arbeitsrecht
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