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Dr. Volker von Creytz

Ihr Anwalt für Erbrecht
in München

  • Ihr Anwalt für Erbrecht in München

    Dr. Volker von Creytz

Erbrecht

Eine der wesentlichen Kompetenzen unserer Kanzlei ist das Erbrecht. Als Anwalt für Erbrecht entwerfen ich für Sie in enger Abstimmung Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente für Ehegatten sowie weitere vertragliche Vereinbarungen zur vorweggenommenen Erbfolge oder zu beabsichtigten Schenkungen.

Dr. Volker v. Creytz

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator, Dipl. – Kfm.

Meine Leistungen als Ihr Anwalt für Erbrecht in München

Erbrecht

Als Anwalt für Erbrecht ermittle ich Ihr gesetzliches Erbrecht nach dem Erblasser bzw. der Erblasserin. In enger Absprache mit Ihnen lege ich die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus. Dies kann schwierig sein, u.a. im Hinblick darauf, ob im Einzelfall eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis gewollt ist bzw. ein Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung durch den Erblasser vorgesehen wurde. Gerade die Auslegung von Testamenten führt in der Praxis oft zu Schwierigkeiten und jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Als Anwalt für Erbrecht zeige ich Ihnen Wege zu einer möglichen und zugleich effizienten Einigung auf, entwerfe für Sie Auslegungsvereinbarungen und unterstütze Sie fachanwaltlich, möglichst zügig die für Sie beste und gütliche Regelungen mit den anderen am Erbfall Beteiligten abzuschließen.

Abwicklung von Nachlässen

Wenn Sie als Erbe berufen sind, sind damit oft vielfältige Rechtsfragen verbunden. Zunächst steht die Frage zur Beantwortung, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll, ob Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder sogar müssen, um die Haftung zu beschränken. Als Anwalt für Erbrecht berate und begleite ich Sie auch und insbesondere bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Gerade bei Erbengemeinschaften zeigen ich Ihnen Wege auf, wie die Gemeinschaft interessengerecht auseinandergesetzt und abgewickelt werden kann. Erst wenn dies nicht möglich sein sollte, stelle ich für Sie den Antrag auf Teilungsversteigerung etwa von Immobilien, die sich im Nachlass befinden.

Pflichtteil

Wenn Sie als Abkömmling, Ehegatte oder auch als Elternteil im Testament des verstorbenen Erblassers nicht berücksichtigt sind, stellt sich regelmäßig die Frage, ob Sie ein Recht auf einen Pflichtteil haben, sog. Pflichtteilsanspruch. Gegebenenfalls können auch Pflichtteilsergänzungsansprüche gegeben sein. Ich mache Ihren Pflichtteil für Sie geltend, ebenso damit zusammenhängende Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche, genauso wie den Anspruch auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses - eine wichtige Grundlage, um Ihren Pflichtteil durchzusetzen.

Vorsorge

Ich unterstütze Sie durch den Entwurf von Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sowie auch bei Vertragsgestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge oder bei von Ihnen geplanten Schenkungen.