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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Medizin- und Arztstrafrecht

Ihr Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht

Dr. Timo Westermann

Medizin- und Arztstrafrecht

Bei den Begriffen Medizin- oder Arztstrafrecht handelt es sich nicht um einen eindeutig definierten Bereich des Strafrechts. Sondervorschriften für Ärzte und medizinisches Personal im Gesundheitswesen gibt es nur in den Vorschriften über die Korruption im Gesundheitswesen (§§299a, 299b StGB). Es gelten ansonsten für Mediziner, Apotheker und Pflegedienste die Vorschriften des StGB und des AMG, wie sie auch für jedermann im Übrigen gelten. Allerdings kommt den Verfahren bzw. den daraus ggf. erwachsenden Haupt- wie Nebenfolgen eine besondere Bedeutung vor allem bei Ärzten zu.

Sie sind mit dem Medizin- oder Arztstrafrecht in Berührung gekommen? Als Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht helfe ich Ihnen gerne weiter!

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

  • 089/ 9090155-30
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Bei diesen Delikten helfe ich Ihnen als Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht

  • Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung ( §229 StGB)

  • fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
  • unerlaubter Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB)
  • aktive Sterbehilfe (§§ 212, 216 StGB)
  • Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
  • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)

Als Anwalt für Strafrecht in München verfügt Dr. Timo Westermann über umfassende Kenntnisse im Medizinstrafrecht, was für eine erfolgreiche Verteidigung von Ärzten, Apothekern unerlässlich ist. Bei Bedarf können hoch spezialisierte Kollegen hinzugezogen werden, um eine optimale Verteidigung und Vertretung zu gewährleisten.

Diese Strafen stehen auf Vergehen im Bereich Medizin- und Arztstrafrecht

Die Anzahl medizinstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren nimmt eklatant zu.

Schon die Folgen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens treffen die Beteiligten in besonderem Maße. Dabei können diejenigen strafrechtlichen Nebenfolgen, die jedem Beschuldigten eines Strafverfahrens drohen, (beispielsweise Abschöpfung von Vermögenswerten oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche) auch Ärzte, Apotheker und Therapeuten treffen.

Gerade auch eine negative Berichterstattung in den Medien hat darüber hinaus nicht selten existenzbedrohende Wirkung für Kliniken oder niedergelassene Ärzte.

Eine strafrechtliche Verurteilung zieht manchmal die Verhängung von Verbandsgeldbußen gegen Kliniken, d.h. der juristischen Person, die für die Organisationsmängel verantwortlich ist, nach sich. Die größte Gefahr aber sind berufsrechtliche Folgen für Ärzte oder Apotheker: Wird eine Verletzung von Berufspflichten festgestellt, kann im disziplinarrechtlichen Verfahren als Sanktion eine Verwarnung, ein Verweis oder eine Geldbuße drohen. Im berufsrechtlichen Verfahren kann eine strafrechtliche Verurteilung bis hin zum (vorrübergehenden) Verlust der ärztlichen Approbation führen (§ 5 Abs. 2 i.V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BOÄ).

Es sind jedoch nicht nur Individualpersonen von solchen Strafverfahren betroffen, sondern es rücken auch immer mehr Unternehmen bzw. die Verantwortlichen der Pflegedienste, Apotheker, Physiotherapeuten und Medizinproduktehersteller oder -vertreiber in den Fokus der Ermittlungsbehörden – nicht zuletzt seit bundesweit Sonderkommissionen der Polizei eingerichtet wurden.

Bereits in der Vergangenheit führen viele Ermittlungsverfahren häufig – oftmals wegen mangelnder Verteidigungsstrategie oder fehlender Sachkenntnis des Verteidigers - zur Anordnung von Untersuchungshaft oder gar der Verhängung hoher Geld- oder Freiheitsstrafen. Soweit erforderlich ist es daher ratsam, die strafrechtliche Verteidigung fachlich durch die Expertise von Fachanwälten für Steuerrecht oder Medizinrecht begleiten zu lassen.

Sofern mehre Personen (in einer Praxis, einer Klinik oder einem Unternehmen) von den Ermittlungen betroffen sind ist die Verteidigung jedes Einzelnen unerlässlich. Eine Sockelverteidigung durch gemeinsam agierende Strafverteidiger ist dabei dringend notwendig um schwerwiegende Nachteile für Mitarbeiter und Unternehmen zu vermeiden.


So kann ich Ihnen als Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht helfen


  • Nach einer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei wird die Verteidigung des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden angezeigt und Einsicht in die Verfahrensakte beantragt.
  • Ziel der Verteidigung muss immer in erster Linie die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sein. Dadurch werden Geld- oder Freiheitsstrafen vermieden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht

  • Was macht ein Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht?

    Ein Anwalt für Medizin- und Arztstrafrecht klärt nicht nur Sachverhalte auf und versucht die Strafverfolgungsmaßnahmen möglichst frühzeitig zum Abschluss zu bringen, sondern berät ggf. auch präventiv die Betroffenen bzw. die Unternehmen im Hinblick auf die Vermeidung künftiger Verstöße. Zudem koordiniert er die Verteidigung im Rahmen der Sockelverteidigung.
  • Was ist die Besonderheit des Medizin- und Arztstrafrechts?

    Anders als in vielen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist es im Medizin- und Arztstrafrecht unerlässlich, möglichst frühzeitig und oftmals intensiv mit der Staatsanwaltschaft zu kommunizieren. Erfahrung und Vernetzung des Verteidigers sind dabei gewichtige Aspekte bei der Wahl eines Strafverteidigers in solchen Fällen.
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Herr Rechtsanwalt Hardeweg vertritt Ihre rechtlichen Interessen in Streitigkeiten des allgemeinen Zivilrechts sowie bei strafrechtlichen Verfahren.

Durch die mehrjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei konnte Herr Hardeweg bereits während des Studiums seine theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen ergänzen.

Im Rahmen des Referendariats arbeitete er in einer der bundesweit führenden Kanzleien im Strafrecht. Hier konnte er seine Fähigkeiten in einer Vielzahl von Fällen einbringen.

Herr Hardeweg nimmt sich die nötige Zeit, um mit Ihnen das Ziel ihrer rechtlichen Vertretung herauszuarbeiten und dieses bestmöglich zu erreichen.

Beratungen und Vertretungen erfolgen sowohl in der deutschen als auch in der englischen Sprache.


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Die Kanzlei wird von den Seniorpartnern Dr. Nils Bronhofer, Dr. Rupprecht Rodenstock und Dr. Timo Westermann seit Jahren erfolgreich repräsentiert und vertreten.

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Unsere Kanzlei liegt am Sendlinger Tor im Herzen von München und ist für Sie bestens mit den U-Bahnlinien U3 und U6 oder mit der Tram erreichbar. Öffentlich parken können Sie z.B. im nahegelegenen Oberanger Parkhaus.

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Die Kanzlei Bronhofer & Partner befindet sich seit 2008 mitten in München am Sendlinger-Tor-Platz 5.

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Wir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent, konsequent und ohne Wartezeiten – das macht den Unterschied. Mittels einer schlanken Bürostruktur, mit Hilfe modernster Kommunikationslösungen und einem zuverlässigen Back-Office Team garantieren wir unseren Klienten die ständige Erreichbarkeit der sachbearbeitenden Rechtsanwälte und die zügige, kurzfristige Betreuung des einzelnen Mandats.


Fachanwaltliche Beratung

Kern der anwaltlichen Tätigkeit ist die fachanwaltliche Beratung unserer Mandanten, sowohl bei wirtschaftlichen Entscheidungen als auch in Begleitung juristischer Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Bronhofer & Partner unterstützt Sie mit Engagement und anwaltlichem Fachwissen, damit Sie Chancen verwirklichen und Herausforderungen erfolgreich begegnen können. Gewissenhaft vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir setzen auf Kontinuität

Kontinuität und eine langfristige Bindung zu unseren Mandanten sind uns wichtig. Wir freuen uns, mit Ihnen in gleichbleibender Besetzung unseres Kollegiumsi ns 15. Jahr des Bestehens unserer Kanzlei gehen zu dürfen.

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Die Dringlichkeit Ihrer Anliegen ist uns jederzeit bewusst - Flexibilität, Kurzfristigkeit, Loyalität und Einsatzbereitschaft sind für uns selbstverständlich. Oberstes Ziel ist es stets, unsere Mandantschaft zu ihrer Zufriedenheit umfassend zu beraten. Durch die Gewährleistung persönlicher Ansprechbarkeit schaffen wir für unsere Mandanten eine durchgehende Verfügbarkeit des betreuenden (Fach-) Anwalts.

Fachübergreifende Sachverhalte

Fachübergreifende Sachverhalte bearbeiten wir gerne im Team. Wo notwendig, greifen wir auf ein gereiftes Netz an Kooperationspartnern von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachanwälten zurück.

Die Anwälte von Bronhofer & Partner sind fachlich hoch spezialisiert. Durch den Erwerb von Fachanwaltschaften und die Spezialisierung jedes Partners unserer Gesellschaft auf seinen Fachbereich gewährleisten wir kompetente Beratung, die auf jahrelanger Berufserfahrung basiert. Regelmäßige Fortbildung ist unerlässlich, egal ob beim einzelnen Rechtsanwalt oder den Rechtsanwaltsfachangestellten. Dies ist uns wichtig.

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