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Dr. Volker von Creytz

Ihr Anwalt für Erbrecht
in München

  • Ihr Anwalt für Erbrecht in München

    Dr. Volker von Creytz

Erbrecht

Pflichtteil, Testament, Schenkungen, Streitigkeiten um eine Immobilie sowie Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft sind nur einige Stichpunkte, die den Inhalt rechtlicher Auseinandersetzungen im Erbrecht beschreiben. Als Anwalt für Erbrecht in München berate ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und setze mich außergerichtlich und vor Gericht engagiert, zuverlässig, erfahren und fachlich versiert in München, in Bayern und bundesweit für Ihre Interessen ein.

Anwalt Erbrecht München - Dr. Volker von Creytz

Dr. Volker v. Creytz

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator, Dipl. – Kfm.
  • Langjährige Berufserfahrung, insbesondere im Bereich des Erbrechts
  • Durch die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Erbrecht umfassende und fortwährend aktualisierte Kenntnisse im Erbrecht
  • Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung wird unterstützt durch das Angebot, zusammen mit dem Anspruchsgegner eine Mediation zur Klärung der Positionen der Parteien durchzuführen
  • Als Anwalt für Erbrecht eingebunden in eine Kanzlei und ein Team aus erfolgreichen Anwälten unterschiedlicher Rechtsgebiete, die sich bei übergreifenden Themen im Rahmen dieses Netzwerkes gegenseitig unterstützen
  • Zentrale und gut erreichbare Lage am Sendlinger Tor in München
  • Kurzfristige Terminvergabe möglich

Meine Leistungen als Ihr Anwalt für Erbrecht in München

Als Anwalt für Erbrecht in München berate und vertrete ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus zeige ich Ihnen Möglichkeiten auf, wie sich erbrechtliche Rechtsstreitigkeiten durch vorbeugende Maßnahmen beziehungsweise Aktivitäten vermeiden lassen. Im Gegensatz zu einem vor Gericht ausgetragenen Rechtsstreit ist das die kostengünstigere Variante.

In diesen Bereichen berate ich Sie als Anwalt für Erbrecht in München

Verfassen von Testamenten

Sie möchten ein Testament erstellen? Das ist grundsätzlich eine gute Idee. Denn es gibt Erblasser, die kein Testament haben oder es zu spät verfassen. Ohne ein Testament sind Streitigkeiten zwischen den Erben vorprogrammiert. Doch das sind nicht die einzigen Fehler, die sich beim Erstellen eines Testaments einschleichen können. Bei manchen Testamenten fehlen Datum oder Unterschrift, während andere unklare Formulierungen enthalten. Mancher Erblasser berücksichtigt eine erneute Heirat nicht oder die Kinder aus erster Ehe.

Grundsätzlich gilt, je komplizierter eine Erbsituation ist, also je mehr Erben beteiligt sind, desto wichtiger und sinnvoller ist es, dass Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht aufsetzen oder es zumindest auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Ich helfe Ihnen auch beim Verfassen eines Testaments, wenn es um komplexere rechtliche Fallgestaltungen geht und verschiedene Vermögenswerte einbezogen werden müssen, zum Beispiel Immobilien, Wertpapiere und Barvermögen.

Aufsetzen eines Erbvertrags

Sie haben bereits einen Erbvertrag aufgesetzt und möchten diesen inhaltlich ändern? Sie möchten Ihren Erbvertrag widerrufen? Was können Sie als Erblasser mit Ihrem Vermögen tun, nachdem ein Erbvertrag abgeschlossen wurde? Haben vom Erbe ausgeschlossene Personen die Möglichkeit, einen Erbvertrag anzufechten?

Das sind nur einige Fragen im Zusammenhang mit einem Erbvertrag, auf die ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht in München gerne antworte. Der Erbvertrag ist neben dem Einzeltestament und dem gemeinschaftlichen Testament eine weitere Möglichkeit, um Vermögenswerte zu vererben. Knüpfen Sie eine Erbschaft an Bedingungen, verdient der Erbvertrag den Vorzug. Für unverheiratete Paare ist der Erbvertrag ebenfalls eine sinnvolle Alternative, und auch die Unternehmensnachfolge ist mit einem Erbvertrag sicherbar.

Das gemeinschaftliche Testament für Ehegatten "Berliner Testament"

Sie möchten zusammen mit Ihrem Ehepartner ein Berliner Testament verfassen? Das Besondere ist, dass sich beide Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen, sodass die Kinder im Falle des Todes eines Ehepartners erst einmal nicht erbberechtigt sind. Doch was geschieht, wenn die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil geltend machen? Und welche steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Dieses Szenario lässt sich durch die Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche Testament vermeiden. Diese Klausel ist eine Möglichkeit, die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs zu verhindern. Zu beachten ist außerdem, dass bei einem Berliner Testament die steuerrechtlichen Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben. Insoweit kann es sinnvoll sein, den Kindern mit Eintritt des ersten Erbfalls bereits Zuwendungen zu machen. Freibeträge, steuerliche Gestaltung und Formerfordernisse sind nur einige Stichpunkte, über die ich Sie als Anwalt für Erbrecht in München sehr gerne in einem Beratungsgespräch informiere.

Abwicklung von Nachlässen

Insbesondere bei schwer durchschaubaren und komplexen Erbfällen kann es sinnvoll sein, einem Rechtsanwalt die Nachlassabwicklung anzuvertrauen. Ein Beispiel sind Erbengemeinschaften, bei denen sämtliche Maßnahmen mit allen Beteiligten abgestimmt werden müssen.

Als Anwalt für Erbrecht in München wickele ich den Nachlass für Sie professionell, sorgsam und diskret ab. Ich kümmere mich um die Erledigung aller Formalitäten. So erstelle ich beispielsweise ein Nachlassverzeichnis, beantrage Urkunden, organisiere die Haushaltsauflösung, kündige Abonnements und Verträge und nehme Kontakt zu allen am Erbfall beteiligten Personen auf. Durch die professionelle Nachlassabwicklung stellen Sie sicher, dass Fehlentscheidungen, Fristversäumnisse, kostenintensive rechtliche Streitigkeiten und letztendlich auch Stress vermieden werden. Sie als Erben bestimmen, ob Sie mir als Anwalt für Erbrecht in München die Abwicklung des Nachlasses als Ganzes oder in Teilen übertragen.

Fragen zum Pflichtteil

Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten über Pflichtteilsansprüche. Werden Kinder enterbt, reagieren sie meistens sehr emotional auf diese Mitteilung. Als von der Enterbung betroffener gesetzlicher Erbe können Sie sich jedoch wehren, denn Sie haben einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Im Normalfall kann dieser Ihnen nicht genommen werden. Denn es gibt nur sehr wenige Ausnahmesituationen, in denen der Erblasser die Möglichkeit hat, Sie auch vom Pflichtteil auszuschließen.

Um den Inhalt und die Höhe Ihres Pflichtteilsanspruches bestimmen zu können, muss zunächst die Rechtslage geklärt werden. Es stellt sich außerdem die Frage, gegen wen sich Ihr Anspruch auf Auszahlung Ihres Anteils am Nachlass richtet. Als Anwalt für Erbrecht in München weise ich Mandanten immer darauf hin, dass Ansprüche auf Auszahlung des Pflichtteils auch verjähren können. Insoweit besteht die Gefahr, dass die Erben versuchen, die Klärung der Rechtslage zu verzögern. Um Ihre Pflichtteilsansprüche effektiv zu verfolgen und geltend zu machen, sollten Sie mich rechtzeitig kontaktieren.

Fragen zu Schenkungen

Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden? Was passiert mit einer Schenkung, wenn es einen Erbvertrag oder ein Berliner Testament gibt? Und wie wird eine Schenkung steuerlich behandelt? Was muss ich über das Nießbrauchrecht wissen, wenn ich eine Immobilie zu Lebzeiten im Rahmen einer Schenkung auf meine Kinder übertrage? Wirkt sich eine Schenkung auf künftige Pflichtteilsansprüche aus? Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Das sind nur einige der Fragen, die meine Mandanten mir als Anwalt für Erbrecht in München stellen und die ich gerne beantworte. Immer wieder erlebe ich auch, dass die weitläufige Meinung vorherrscht, das Vermögen möglichst frühzeitig auf die Kinder zu übertragen. Tatsächlich hängt das von den Rahmenbedingungen und vom Einzelfall ab. Bevor Sie eine Schenkung vornehmen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie mit Vollzug der Schenkung die Verfügungsgewalt über die geschenkte Sache verlieren. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig vor einer geplanten Schenkung von mir beraten.

Fragen zur Vorsorge

Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Wie kann ich verhindern, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird? Ab welchem Alter ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung aufzusetzen? Brauche ich überhaupt eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht? Und was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?

Als Anwalt für Erbrecht in München beantworte ich Ihnen alle Ihre Fragen. Ich erkläre Ihnen die Unterschiede zwischen den einzelnen Verfügungen beziehungsweise Vollmachten und sage Ihnen, welche unverzichtbar sind und warum. Beim Verfassen kommt es auf Detailgenauigkeit an, damit im Bedarfsfall Ihr tatsächlicher Wille umgesetzt wird. Ich informiere Sie auch darüber, welche Aufbewahrungsmöglichkeiten Sie haben, damit die Dokumente im richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Lassen Sie sich von mir beraten, bevor Sie eine Entscheidung im Erbrecht treffen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Aber auch wenn sich ein Rechtsstreit im Erbrecht anbahnt oder bereits im Gange ist, sollten Sie mich kontaktieren. Als erfahrener und professionell agierender Anwalt für Erbrecht in München vertrete ich Ihre Interessen engagiert, verantwortungsbewusst und sorgfältig - immer mit Blickrichtung auf das für Sie bestmögliche Ergebnis. Kontaktieren Sie mich!

FAQs zum Thema Erbrecht

Wie vererbe ich eine Immobilie?
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie zu vererben, nämlich durch ein Testament, einen Erbvertrag oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, wenn Sie kein Testament und keinen Erbvertrag aufgesetzt haben. Der Vorteil eines Testaments oder Erbvertrags besteht darin, dass Sie allein bestimmen, wer der Erbe Ihrer Immobilie ist.
Wie kann ich mich gegen eine Enterbung wehren?
Jeder Erblasser ist in seiner Entscheidung frei, wen er als Erben für seinen Nachlass einsetzt. Allerdings haben die nächsten Familienangehörigen des Erblassers einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Werden Sie enterbt, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen, der nur bei schwerwiegenden Vergehen ausgeschlossen werden darf. Gegen eine Enterbung können Sie sich wehren, indem Sie das Testament anfechten oder sich gegen den Erbvertrag wehren. Zulässig ist das nur aus den gesetzlich festgelegten Gründen.
Was passiert, wenn der Erblasser kein Testament verfasst hat?
Hat der Erblasser kein Testament verfasst, greift die gesetzliche Erbfolge, bei der die Erben in Ordnungen gegliedert werden. Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkelkinder des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. In dritter Ordnung folgen die Großeltern des Erblassers, Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins. Als Hinterbliebener müssen Sie Ihre Stellung als Erbe nachweisen können. Dazu legen Sie beispielsweise Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde vor. Erben brauchen außerdem einen Erbschein, der beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragt wird. Mit der Antragstellung des Erbscheins nehmen Sie das Erbe an.
Kann ich mein Testament mit dem PC schreiben?
In Zeiten der Digitalisierung liegt es nahe, ein Testament am PC schreiben zu wollen. Doch Vorsicht, ein solches Testament ist ungültig. Sie müssen es zwingend handschriftlich verfassen, und zwar von der ersten bis zur letzten Silbe. Angabe von Ort und Datum sowie Ihre Unterschrift sind weitere Formerfordernisse, die aus dem Testament ein eigenhändiges und damit rechtsgültiges Dokument machen.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Die Erbengemeinschaft heißt auch Gesamthandgemeinschaft. Das bedeutet, dass der Nachlass als Ganzes ungeteilt auf alle Erben übergeht und zu einem gemeinschaftlichen Vermögen der Miterben wird. Es handelt sich um Sondervermögen, das vom Privatvermögen der einzelnen Miterben getrennt ist. Alle Gegenstände des Nachlasses gehören den Miterben gemeinschaftlich. Nicht möglich ist deshalb, als Miterbe allein über einzelne Nachlassgegenstände zu verfügen, sondern nur zur gesamten Hand, also gemeinschaftlich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag bestimmen Sie als Erblasser, wer im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen erhält. Der Unterschied besteht darin, dass Sie in einem Testament allein verfügen. Das bedeutet auch, dass Sie Ihr Testament jederzeit, ergänzen, ändern oder aufheben können. Im Gegensatz dazu wird der Erbvertrag von mehreren Personen geschlossen, häufig von Ehegatten, Lebenspartnern oder von Beteiligten einer festen Lebensgemeinschaft. Im Erbvertrag treffen Sie bindende Verfügungen, die Sie nur gemeinsam und nicht allein aufheben können, wobei den Vertragspartnern ein freies Rücktrittsrecht vorbehalten ist. Der Erbvertrag wird grundsätzlich unwirksam, sobald die Ehe oder Lebensgemeinschaft geschieden beziehungsweise aufgehoben wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht?
Der Fachanwalt für Erbrecht unterscheidet sich vom Anwalt für Erbrecht dadurch, dass ich eine Fachanwaltsausbildung im Erbrecht durchlaufen habe. Sie setzt sich zusammen aus einem Fachanwaltslehrgang, der praktischen Bearbeitung einer Pflichtanzahl von Fällen in diesem Bereich und aus einer mündlichen Prüfung. Um den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" auch weiterhin führen zu dürfen, muss ich mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildungsmaßnahme im Erbrecht teilnehmen. Das hat für Sie den Vorteil, dass ich bezüglich der Rechtsprechung im Erbrecht immer auf dem neuesten Stand bin.