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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Schwarzarbeit

Ihr Anwalt für Schwarzarbeit

Dr. Timo Westermann

Schwarzarbeit

Unter Schwarzarbeit versteht das Gesetz insbesondere die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht.

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

  • 089/ 9090155-15
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Neben steuerlichen Delikten, wie Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung, wird regelmäßig auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen erhoben. Aufgrund der Komplexität der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ist spezialisierter Rechtsrat erforderlich.

Eine Verurteilung kann zudem zu einer Vorstrafe führen, die im Führungszeugnis für künftige Arbeitgeber sichtbar ist.

Herr Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann berät Sie als Anwalt für Strafrecht in München sowohl im Vorfeld bei der Gestaltung ihrer Verträge als auch in bereits anhängigen Ermittlungsverfahren gegenüber Zoll (FKS Schwarzarbeit) und den Strafverfolgungsbehörden. Die Beratung erfolgt dabei für sämtliche Branchen, wobei in der Vergangenheit ein Beratungsschwerpunkt in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Messebau, Bauwirtschaft und Gastronomie lag.

Insbesondere erfolgt eine Beratung zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB ("Sozialversicherungsbetrug")
  • Scheinselbständigkeit und damit zusammenhängende haftungsrechtliche Risiken
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung
  • Bauabzugssteuer
  • unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
  • Strafrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Haftung von Geschäftsführern

Im Fall eines Vorwurfs oder bereits erfolgter Ermittlungsmaßnahmen kann jederzeit kurzfristig ein Besprechungstermin vereinbart werden.

Niederlassungen von Bronhofer & Partner in Ihrer Nähe
Anwalt für Strafrecht
MÜNCHEN

48.1327825,11.5665939

Rechtsanwalt
Dr. Bronhofer
Arbeitsrecht

  • Sendlinger-Tor-Pl. 5
    80336 München

  • 089 / 9090155-15

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AUGSBURG

48.368641999999994,10.891032701470587

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Arbeitsrecht

  • Prinzregentenstr. 5
    86150 Augsburg

  • 0821 / 8090318-0

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ROSENHEIM

47.8564006,12.1237568

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  • Prinzregentenstr.16
    83022 Rosenheim

  • 08031 / 5819 260

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KEMPTEN

47.723815849999994,10.31129025

Rechtsanwalt
Dr. Bronhofer
Arbeitsrecht

  • Beethovenstr. 23
    87435 Kempten

  • 0831 2069 7856

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Dr. Timo Westermann

Ihr Anwalt für
Sexualstrafrecht

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht

Dr. Timo Westermann

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst all jene Straftatbestände, die einen Bezug zur Sexualität haben. Kern dieser Vorschriften ist der Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung.

Dr. Timo Westermann

Fachanwalt für Strafrecht
  • mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Strafrecht
  • mehr als 380 zufriedene Mandanten pro Jahr
  • Spezialisierte Strafverteidigung durch Fachanwälte im Strafrecht
  • Bundesweite Strafverteidigung und Opfervertretung
  • 24/7 Erreichbarkeit im Notfall: 0176/31348252

  • 089/ 9090155-30
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Ermittlungs- und Strafverfahren in diesem Bereich des Strafrechts sind sowohl für Beschuldigte wie für Opfer solcher Straftaten äußerst belastend. Allein der Tatvorwurf kann den Ruf und das Leben von Beschuldigten zerstören, selbst dann, wenn Ermittlungsverfahren eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen wird. Gleiches gilt für die Opfer solcher Straftaten, denn auch deren Ruf und Integrität wird im Laufe eines Strafverfahrens in Mitleidenschaft gezogen oder gar in Abrede gestellt. In beiden Fällen kann ich Ihnen als Anwalt für Strafrecht in München helfen.

Nicht zuletzt sind derartige Strafverfahren auch immer von besonderem öffentlichen Interesse, denn auch in der Prozessberichterstattung und der öffentlichen Wahrnehmung gilt: Sex sells.

Es gilt daher in solchen Verfahren immer mit der notwendigen Sensibilität und Weitsicht zu handeln, d.h. auch die möglichen rechtlichen Nebenfolgen eines Strafverfahrens aus dem Bereich des Sexualstrafrechts. Auch Verurteilungen, die nicht die Grenze der Vorstrafe überschreiten und an sich nicht im Führungszeugnis eingetragen werden, können zu einem Eintrag im sogenannten “erweiterten Führungszeugnis” führen und Berufsverbote nach sich ziehen.

Neben Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuellen Kindesmissbrauch, fallen unter das Sexualstrafrecht auch Delikte im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie. Aber auch Exhibitionismus, Stalking, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder verbotene Bild- und Videoaufnahmen fallen darunter.

Gerade im Sexualstrafrecht kommt der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen eine erhebliche Bedeutung zu. In vielen Fällen fehlt es an objektiven Beweisen, wie etwa Bild- und Videoaufnahmen oder neutralen Augenzeugen. Die Taten geschehen heimlich unter vier Augen, zwischen Täter und Opfer. Oftmals gibt das Gericht aus diesem Grund aussagepsychologischen Gutachten in Auftrag, welche sich umfassend mit der Glaubwürdigkeit des Zeugen auseinandersetzen. Die vom Gericht bestimmten Sachverständigen arbeiten jedoch in vielen Fällen zu oberflächlich oder aus dem Gutachten ist ein Belastungseifer erkennbar. Es gilt daher, Fehler in der Begutachtung zu finden und gegebenenfalls durch Privatgutachten das Gericht von der Mangelhaftigkeit der Begutachtung zu überzeugen. Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann verfügt daher über gute Kontakte zu renommierten Gutachtern, die im Bedarfsfall eigene Sachverständigengutachten anfertigen und damit zur Wahrheitsfindung und Stärkung der Mandanteninteressen beitragen.

Eine besondere Rolle nimmt die Opfer- und Geschädigtenvertretung im Sexualstrafrecht ein. Bei bestimmten Sexualdelikten besteht die Möglichkeit für den Geschädigten, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch ist es dem Opfer möglich aktiv am Strafprozess teilzunehmen, seiner Stimme vor Gericht Gewicht zu verleihen und sogar Schmerzensgeldforderungen im Strafverfahren durchzusetzen. Rechtsanwalt Dr. Timo Westermann vertritt regelmäßig auch Opfer von Sexualstraftaten.

Im Bereich des Sexualstrafrechts kommt es häufig zu falschen Anschuldigung durch vermeintliche Opfer. Eine solche falsche Anschuldigung ist gemäß § 164 StGB als falsche Verdächtigung strafbar. Aufgrund der erheblichen Folgen einer solchen falschen Verdächtigung und der damit einhergehenden Stigmatisierung ist es notwendig, sich konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Personen hinter den falschen Anschuldigungen zu wehren.

Viele Beschuldigte, aber auch die Opfer von Sexualstraftaten, fühlen sich oftmals durch die Ermittlungen und das Strafverfahren geradezu überrollt. Insbesondere deswegen und wegen der regelmäßig hohen Straferwartung im Fall der Verurteilung sollte ein erfahrener Strafverteidiger hinzugezogen werden.

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Anwalt für Strafrecht
MÜNCHEN

48.1327825,11.5665939

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    80336 München

  • 089 / 9090155-30

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48.368641999999994,10.891032701470587

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Ihr Anwalt für
Steuerstrafrecht

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Steuerstrafrecht

Das Gebiet Steuerstrafrecht leitet Dr. Timo Westermann, Anwalt für Strafrecht in München.

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Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in ein Steuerfahndungsverfahren verwickelt werden – ob als Beschuldigter oder Zeuge. Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen, wie beispielsweise im Bereich des Zollrechts, schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.

Hier ist frühzeitige, fachübergreifende Beratung notwendig. Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert sowohl den Spezialisten im Strafrecht als auch den Fachanwalt im Steuerrecht. Die strafrechtliche Verteidigung setzt notwendigerweise die steuerrechtliche Fachkompetenz voraus. Die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen ermöglicht es , dass wir beide Fachbereiche aus einer Hand anbieten können.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen.
  • Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren.
  • Vertretung gegenüber den Bußgeld- und Strafsachenstellen des Finanzamts und der Steuerfahndung.
  • Vertretung in der Hauptverhandlung vor sämtlichen Gerichten.
  • Begleitung von Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung und Beschlagnahme).
  • Kapitaleinkünfte aus europäischen (wie zB Lichtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz) und außereuropäischen Bankverbindungen.
  • Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung
  • Haftung von Geschäftsführern.
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MÜNCHEN

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48.368641999999994,10.891032701470587

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47.723815849999994,10.31129025

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Steuerstrafrechtliche Verteidigung

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Steuerstrafrechtliche Verteidigung

Sollte gegen sie bereits ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet sein, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht in München unumgänglich.

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Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung setzt sowohl umfassende Kenntnisse des Steuerrechts als auch des Strafrechts voraus.

Die gegen einen Steuerpflichtigen in einer Betriebsprüfungs- oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten. In unserer langjährigen Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine erfolgreiche Verteidigung – bis hin zur Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs – regelmäßig über das materielle Steuerrecht führt.

Zugleich bestehen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung weitgehende verfahrensrechtliche Verständigungsmöglichkeiten. Eine effiziente Verteidigung setzt daher Kenntnis und praktische Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten voraus.

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ROSENHEIM

47.8564006,12.1237568

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