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Was ist Körperverletzung?

Unter Körperverletzung versteht man die vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung der körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheit eines anderen Menschen – etwa durch Schläge, Tritte oder andere physische Einwirkungen. Sie ist nach § 223 StGB strafbar.

 Ob Schlägerei auf dem Volksfest, eine Rangelei in der Schule oder ein Nachbarschaftsstreit  – jeden Tag ereignen sich unzählige solcher Körperverletzungen. Was viele nicht wissen: Selbst eine vermeintlich harmlose Ohrfeige kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Körperverletzung – sowohl aus Sicht von Beschuldigten als auch aus Sicht von Geschädigten.

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Arten von Körperverletzung

Die Strafbarkeit einer Körperverletzung hängt von Art und Schwere der Tat ab. Das Strafgesetzbuch unterscheidet unter anderem zwischen:

  • Einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB),
  • Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB),
  • Schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB),
  • sowie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB).

Hinzu kommen diverse Sonderformen wie beispielsweise die  fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder die Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB). Auch psychische Gewalt oder die Verletzung des ungeborenen Lebens (§ 228 StGB) können strafbar sein. Welche Variante im Einzelfall vorliegt, hängt von den Umständen und der Beweislage ab – oft entscheidet ein Detail über eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Haft.

Fahrlässige Körperverletzung

Nicht jeder Körperverletzung liegt Absicht zugrunde. Wer durch Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Regelverstöße einen anderen verletzt, kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) strafbar machen. Klassische Beispiele sind Unfälle im Straßenverkehr, medizinische Behandlungsfehler oder Sportunfälle. Entscheidend ist dabei, dass der Täter die Verletzung nicht gewollt, aber „vermeidbar fahrlässig“ verursacht hat. Was genau unter Fahrlässigkeit zu verstehen ist und wie die Gerichte solche Fälle beurteilen, erklären wir im zugehörigen Beitrag.

Was ist fahrlässige Körperverletzung?

Vorsätzliche Körperverletzung

Bei der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB) liegt die Sache klar: Der Täter will oder nimmt billigend in Kauf, dass sein Gegenüber körperlich verletzt wird. Es handelt sich also nicht um ein Versehen – sondern um eine gezielte Schädigung. Schon ein Faustschlag oder ein Tritt kann hier ausreichen. Doch auch Ohrfeigen oder der Einsatz von Alltagsgegenständen können strafbar sein. Welche Strafen drohen, welche Verteidigungsstrategien es gibt und wann ein Strafantrag erforderlich ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zur vorsätzlichen Körperverletzung.

Was ist vorsätzliche Körperverletzung?

Gefährliche Körperverletzung

Wird bei der Tat ein Werkzeug eingesetzt – etwa ein Messer, eine Flasche oder der traditionelle Maßkrug – oder handelt der Täter gemeinsam mit anderen, kann der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) erfüllt sein. Diese Form der Körperverletzung wiegt deutlich schwerer und wird mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Auch bei Schlägereien oder bei Angriffen aus dem Hinterhalt kann dieser Vorwurf im Raum stehen. Was alles darunterfällt und wie sich Beschuldigte verteidigen können, lesen Sie im ausführlichen Beitrag dazu.

Was ist gefährliche Körperverletzung?

Schwere Körperverletzung

Bei der schweren Körperverletzung steht nicht die Art der Tat, sondern die Folgen für das Opfer im Vordergrund: Wenn jemand durch eine Körperverletzung ein Auge verliert, dauerhaft entstellt wird oder in seiner Erwerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, liegt eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) vor. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine schwere Körperverletzung sind streng – die strafrechtlichen Konsequenzen allerdings auch: mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Auch zivilrechtlich (Schmerzensgeld, Rente) hat diese Tatvariante weitreichende Folgen. Mehr dazu im zugehörigen Beitrag.

Was ist schwere Körperverletzung?

Körperverletzung mit Todesfolge

Verstirbt ein Mensch infolge einer Körperverletzung – obwohl der Tod gar nicht beabsichtigt war –, kann der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) belangt werden. Dieser Tatbestand schließt die Lücke zwischen „normaler“ Körperverletzung und Tötungsdelikten. Die Strafen sind hart: nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar lebenslang. Wann der Vorwurf gerechtfertigt ist und welche juristischen Abgrenzungen gelten, erfahren Sie im zugehörigen Beitrag.

Was ist Körperverletzung mit Todesfolge?

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung?

Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung variiert stark – je nach Komplexität, Beweislage und Auslastung der Justiz. In einfachen Fällen (z. B. ohne Zeugen, klare Aktenlage) kann das Verfahren nach wenigen Wochen eingestellt werden. Kommt es zu einer Anklage, sind mehrere Monate realistisch. Bei besonders schweren Vorwürfen – etwa mit Krankenhausaufenthalt oder mehreren Beteiligten – kann sich die Ermittlung über ein Jahr hinziehen. Tipp: Wer als Beschuldigter früh einen Anwalt einschaltet, kann das Verfahren oft beschleunigen – oder sogar die Einstellung erwirken.

Wie lange dauert eine Gerichtsverhandlung bei Körperverletzung?

Ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, folgt der nächste Schritt: die Hauptverhandlung. Die Dauer hängt ab von:

  • Art der Körperverletzung,
  • Anzahl der Beteiligten,
  • Umfang der Beweismittel (z. B. Gutachten, Videoaufnahmen).

Eine einfache Körperverletzung kann oft in einem Verhandlungstag abgewickelt werden. Bei schwerer Körperverletzung oder wenn Zeugen vernommen werden, dauert das Verfahren in der Regel mehrere Verhandlungstage – teils über Wochen verteilt. Häufig werden bereits im Vorfeld Absprachen getroffen („Deal“), um das Verfahren zu verkürzen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier entscheidend sein.

Ablauf einer Anzeige wegen Körperverletzung

Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann sowohl vom Opfer selbst als auch von Dritten (z. B. Polizei oder Krankenhaus) gestellt werden. Der Ablauf:

  • Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Vernehmung von Zeugen und Beteiligten
  • Beweissicherung (z.  ärztliche Gutachten)
  • Entscheidung über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage

Wichtig: Nicht jede Anzeige führt automatisch zu einem Strafverfahren. Bei unklarer Sachlage kann das Verfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden (§ 170 Abs. 2 StPO oder § 153 StPO). Ein frühzeitiges Tätigwerden – sei es durch einen Strafverteidiger oder durch einen Rechtsbeistand für das Opfer – kann hier entscheidend sein.

Täter

Anzeige wegen Körperverletzung - was tun?

Wer eine Anzeige wegen Körperverletzung erhält, sollte nicht in Panik verfallen – aber auch nichts überstürzen. Befolgen Sie diese drei Punkte: Schweigen, Anwalt kontaktieren, keine Angaben zur Sache machen. Mehr zu den konkreten Schritten und typischen Fehlern bei einer Anzeige wegen Körperverletzung lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema.

Was tun bei Anzeige wegen Körperverletzung

Welche Geldstrafe bei Körperverletzung?

Die Höhe der Geldstrafe bei einer Körperverletzung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Schwere der Tat,
  • Einkommen des Täters,
  • eventuellen Vorstrafen.

Bei einer einfachen Körperverletzung droht in vielen Fällen eine Geldstrafe von 30 bis 120 Tagessätzen. Der Tagessatz entspricht dem Nettoeinkommen geteilt durch 30. Beispiel: Bei 90 Tagessätzen à 50 € ergibt sich eine Geldstrafe von 4.500 €. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema.

Geldstrafe bei Körperverletzung

Ab wieviel Promille ist man unzurechnungsfähig bei Körperverletzung?

Wer unter Alkoholeinfluss steht, kann unter Umständen schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) sein. Entscheidend sind dabei:

  • Alkoholwert (Promille),
  • persönliche Alkoholtoleranz,
  • weitere Umstände (Drogen, psychische Erkrankung).

Als Faustregel gilt:

  • ab 3,0 Promille: vermutete Schuldunfähigkeit
  • ab 2,0 Promille: eingeschränkte Schuldfähigkeit möglich

Mehr dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema.

Wann verjährt Körperverletzung?

Wann eine Körperverletzung verjährt, richtet sich nach dem verhängten Strafmaß:

  • einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): 5 Jahre
  • gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): 10 Jahre
  • schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): 10 Jahre
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): 20 Jahre

Die Frist beginnt in der Regel mit Beendigung der Tat. Wird das Verfahren eingeleitet, kann die Verjährung durch Unterbrechung oder Ruhen ausgesetzt werden.

Opfer

Wie viel Schmerzensgeld bei Körperverletzung?

Wer Opfer einer Körperverletzung wird, hat nicht nur mit Schmerzen oder Einschränkungen zu kämpfen – oft besteht auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Doch wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Beschwerden
  • Folgeschäden
  • Verschulden des Täters

Während kleinere Prellungen oder Schürfwunden nur wenige hundert Euro bringen, können bei Knochenbrüchen, Operationen oder psychischen Traumata schnell mehrere Tausend Euro fällig werden. Auch ob ein Strafverfahren stattfindet und ob der Täter verurteilt wird, spielt bei der Durchsetzung eine Rolle.

Wie lange kann man Anzeige wegen Körperverletzung stellen?

Die strafrechtliche Anzeige ist sofort nach der Tat möglich – und grundsätzlich so lange, wie die Tat nicht verjährt ist (siehe oben). Praktisch relevant sind jedoch:

  • 3-Monatsfrist bei sogenannten Antragsdelikten (z.  einfache Körperverletzung)
  • längere Fristen bei Offizialdelikten (z.  gefährliche Körperverletzung)

Wer den Strafantrag zu spät stellt, riskiert, dass das Verfahren nicht aufgenommen wird – obwohl die Tat an sich noch nicht verjährt ist.