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Was ist eine Kündigung im Arbeitsrecht?

Eine Kündigung ist die einseitige, schriftliche Erklärung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie ist in den §§ 622–626 BGB sowie im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die je nach Kündigungsart – etwa ordentliche, außerordentliche, fristlose, betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung – variieren.

Kündigungen zählen zu den häufigsten Konflikten im Arbeitsrecht. Sie bringen kurze Fristen, finanzielle Unsicherheit und oft Streit um Abfindung oder Zeugnis mit sich. Da viele Kündigungen fehlerhaft sind, lohnt es sich fast immer, rechtlich dagegen vorzugehen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Kündigungsarten und erfahren, wie Sie Ihre Rechte wahren können.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen der Kündigung

Kündigungen im Arbeitsrecht sind streng geregelt. Die wichtigsten Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):

  • § 623 BGB – Schriftform:Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben ist.
  • § 622 BGB – Kündigungsfristen: Regelt die gesetzlichen Fristen, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit länger werden können.
  • § 626 BGB – Außerordentliche Kündigung: Erlaubt eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt.
  • KSchG – Kündigungsschutzgesetz: Schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Zulässig sind nur betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe.
  • § 102 BetrVG – Betriebsrat: Sofern vorhanden, muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden; ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Kündigung erhalten – was tun?

Eine Kündigung sollten Sie niemals einfach hinnehmen. Diese Schritte sind entscheidend:

  • Zugang notieren
    Halten Sie Datum und Uhrzeit fest, an dem das Kündigungsschreiben zugestellt wurde.
  • Fristen beachten
    Innerhalb von 3 Wochen muss eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Zudem müssen Sie sich spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, sofern das Beendigungsdatum nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegt.
  • Nichts unterschreiben
    Unterschreiben Sie keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, ohne ihn vorher von einem Anwalt für Kündigungen prüfen zu lassen.
  • Fachanwalt einschalten
    Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft die Wirksamkeit der Kündigung, wahrt Fristen und kann Abfindungen oder bessere Zeugnisse durchsetzen.

 

Kündigung erhalten? Wir holen das Maximum für Sie heraus!

Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für
Arbeitsrecht und Strafrecht

Isabel
Kleiner

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Strafrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

Rechstanwalt und
Fachanwalt für Arbeistrecht

Till Hardeweg

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

24/7 telefonisch für Sie da: KI-Assistentin Marie dokumentiert. Persönliche Rückmeldung durch unsere Anwälte am selben Wochentag, wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.

 

Kündigungsarten

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die klassische Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie erfolgt unter Einhaltung gesetzlicher, tariflicher oder vertraglich vereinbarter Fristen. Gründe müssen nur im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes vorliegen, etwa betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Ursachen. Ausführliche Informationen finden Sie im entsprechenden Beitrag.

>> Mehr zur ordentlichen Kündigung

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis außerhalb der normalen Fristen. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der eine Fortsetzung unzumutbar macht. Das kann fristlos oder mit verkürzter Frist geschehen, etwa bei schweren Pflichtverletzungen. Mehr dazu lesen Sie im ausführlichen Artikel.

>> Mehr zur außerordentlichen Kündigung

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung wirkt sofort: Mit Zugang des Schreibens endet das Arbeitsverhältnis unmittelbar. Sie ist nur bei besonders schwerwiegenden Gründen erlaubt, etwa Diebstahl, Betrug oder groben Pflichtverletzungen. Warum viele fristlose Kündigungen vor Gericht scheitern können, erfahren Sie im Beitrag.

>> Mehr zur fristlosen Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, z. B. bei Auftragsrückgang oder Standortschließung. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine Weiterbeschäftigung möglich ist und die Sozialauswahl korrekt war. Wo die häufigsten Fehler liegen, lesen Sie im Artikel.

>> Mehr zur betriebsbedingten Kündigung

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft nicht arbeiten kann – ohne eigenes Verschulden. Typische Gründe sind Krankheit oder fehlende Arbeitserlaubnis. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann eine Kündigung angreifbar ist, erfahren Sie im Beitrag.

>> Mehr zur personenbedingten Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung geht es um steuerbares Fehlverhalten, etwa Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Beleidigungen. Meist ist eine Abmahnung notwendig. Warum diese Kündigungsart fast immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst, lesen Sie im Artikel.

>> Mehr zur verhaltensbedingten Kündigung

Themen rund um Kündigung

Annahmeverzug bei Kündigung

Wenn der Arbeitgeber angebotene Arbeit nicht annimmt, bleibt der Lohnanspruch oft bestehen (§ 615 BGB). Gerade nach Kündigungen können so erhebliche Ansprüche entstehen. Welche Voraussetzungen gelten und wie Arbeitnehmer ihre Rechte sichern, erfahren Sie im ausführlichen Beitrag.

>> Mehr zu Annahmeverzug bei Kündigung

Rückzahlungsklauseln bei Eigenkündigung

Viele Verträge enthalten Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen, Boni oder Umzugskosten. Doch nicht jede Klausel ist wirksam – oft kippen Gerichte zu strenge Regelungen. Welche Kriterien gelten und wann Arbeitnehmer nichts zurückzahlen müssen, lesen Sie im ausführlichen Artikel.

>> Mehr zu Rückzahlungsklauseln bei Eigenkündigung

Virtuelle Optionsrechte bei Eigenkündigung

Das BAG hat entschieden: Gevestete virtuelle Optionsrechte dürfen bei Eigenkündigung nicht automatisch verfallen. Das stärkt Arbeitnehmer mit Beteiligungsmodellen erheblich. Alle Details zur Entscheidung und ihre Folgen finden Sie im Artikel.

>> Mehr zu virtuelle Optionsrechte bei Eigenkündigung

Kündigung & Freistellung

Eine Freistellung entbindet von der Arbeitspflicht, das Arbeitsverhältnis läuft jedoch weiter. Wichtig sind Fragen zu Lohnfortzahlung, Versicherungen und Zeugnissen. Was Arbeitnehmer beachten müssen und wann Freistellungen unzulässig sind, erfahren Sie im ausführlichen Artikel.

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Up-or-Out-Prinzip

In Beratungen und Kanzleien gilt oft: Wer nicht aufsteigt, muss gehen. Dieses „Up or Out“ kann Karrieren fördern – oder abrupt beenden. Wie das Modell funktioniert und welche rechtlichen Fragen es aufwirft, lesen Sie im ausführlichen Beitrag.

>> Mehr zum Up-or-Out-Prinzip

 

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Arbeitsrecht und Strafrecht

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FAQs zum Thema Kündigung

Wie schreibt man eine Kündigung?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und klar erkennen lassen, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ort, Datum, Name und Anschrift beider Parteien gehören ins Schreiben. E-Mail, Fax oder mündliche Kündigungen sind unwirksam (§ 623 BGB).

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

Eine feste Zahl gibt es nicht. In der Regel ist mindestens eine Abmahnung erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl) kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden.

Muss ich nach Kündigung in der Probezeit noch arbeiten?

Ja. Auch in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist, meist 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Bis zum Ende dieser Frist besteht die Arbeitspflicht – es sei denn, der Arbeitgeber stellt Sie frei.

Kann man eine Kündigung zurückziehen?

Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich bindend. Sie kann nur mit Zustimmung der anderen Partei zurückgenommen werden, praktisch meist durch einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung.

Was muss in einer Kündigung stehen?

Notwendig sind: Adressat, eindeutige Erklärung der Beendigung, eigenhändige Unterschrift. Gründe müssen nicht genannt werden – außer bei der Kündigung von Auszubildenden nach der Probezeit.

Sollte man eine Kündigung ankündigen?

Eine Ankündigung ist rechtlich nicht erforderlich. Sie kann aber das Verhältnis zum Arbeitgeber verbessern. Vorsicht: Erst die schriftliche Kündigung zählt – mündliche Vorabgespräche sind unverbindlich.

Freistellung ohne Kündigung - wie lange?

Eine Freistellung kann für die Dauer der Kündigungsfrist erfolgen, in seltenen Fällen auch darüber hinaus. Sie darf aber nicht unbegrenzt und ohne Grund ausgesprochen werden. Wichtig ist, ob sie bezahlt oder unbezahlt erfolgt und ob widerruflich oder unwiderruflich.

Kündigung während Krankheit - wann zum Arbeitsamt?

Auch bei Kündigung während Krankheit gilt: Sie müssen sich regelmäßig innerhalb von 3 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wieviel Abfindung bei Kündigung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur selten. Häufig orientiert sich die Abfindung an der Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Praxis hängt die Höhe stark von Verhandlungen ab.

Wann Abfindung bei Kündigung?

Eine Abfindung wird meist im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder in einem Aufhebungsvertrag gezahlt. Anspruch entsteht oft erst durch Verhandlung – selten automatisch mit der Kündigung.

Kündigung zum Monatsende welches Datum?

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des letzten Tages im Monat (z. B. Kündigung „zum 30. Juni“ bedeutet letzter Arbeitstag = 30. Juni). Fällt dieser auf einen Feiertag oder Sonntag, endet das Arbeitsverhältnis trotzdem an diesem Tag.

Wann Kündigung abgeben?

Eine Kündigung sollte so früh abgegeben werden, dass die gesetzliche oder vertragliche Frist eingehalten wird. Wichtig ist der Zugang beim Arbeitgeber – nicht das Datum, an dem Sie sie schreiben.

Muss man eine Kündigung unterschreiben?

Ja. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie eigenhändig unterschrieben ist (§ 623 BGB). Kündigungen per Mail, Fax oder Kopie sind unwirksam.

Kündigung zum 15. - wann letzter Arbeitstag?

Wird „zum 15.“ gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 15. Kalendertages im Monat. Der 15. ist damit der letzte Arbeitstag.

Kündigung per Einschreiben - welches Datum zählt?

Entscheidend ist nicht das Absende-, sondern das Zugangsdatum beim Empfänger. Das ist der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich in den Machtbereich des Empfängers gelangt (z. B. Briefkasten).

Muss ich Kündigung der Krankenkasse mitteilen?

Nein. Die Meldung übernimmt automatisch der Arbeitgeber. Sie sollten die Krankenkasse aber informieren, wenn Sie nach Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos werden, um eine nahtlose Versicherung sicherzustellen.

Was passiert mit Minusstunden bei Kündigung?

Offene Minusstunden können mit Resturlaub oder noch ausstehender Arbeitszeit verrechnet werden. Ist das nicht möglich, kann der Arbeitgeber unter Umständen den Lohn kürzen. Entscheidend sind die Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.