Rechtsanwalt Tom Köhler vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Bereich des Strafrechts. Herr Rechtsanwalt Köhler verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich des Strafrechts. Bereits während des Studiums arbeitete er an strafrechtlichen Verfahren mit, um so seine theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu ergänzen. Insbesondere in der Zeit seines Rechtsreferendariats sammelte Herr Rechtsanwalt Köhler weitere Erfahrungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei, wobei er bereits strafrechtliche Mandate mitbetreute. Außerdem sammelte er wertvolle Einblicke in überregionalen mittelständischen Wirtschaftskanzleien sowohl in München als auch Berlin.
Rechtsanwalt Tom Köhler promoviert berufsbegleitend im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, um so seine theoretischen Kenntnisse weiter auszubauen und eine bestmögliche Betreuung seiner Mandanten gewährleisten zu können. Außerdem besitzt Herr Rechtsanwalt Köhler einen Bachelor of Arts im Fachbereich Kunstgeschichte. Hierdurch verfügt er über weitreichende Kompetenzen an der Schnittstelle zum Kunstrecht.
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in München nimmt sich Herr Rechtsanwalt Köhler die nötige Zeit, um mit Ihnen das Ziel ihrer rechtlichen Vertretung herauszuarbeiten und dieses bestmöglich zu erreichen. Sein Tätigkeitsbereich umfasst schwerpunktmäßig das allgemeine Strafrecht, Kapital- und Betäubungsmittelstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er vertritt zudem auch Opfer eines Verbrechens außerhalb der Hauptverhandlung und während des Strafverfahrens.
Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Westermann verantwortet Herr Rechtsanwalt Köhler das Referat Strafrecht. Er bietet Beratungen und Vertretungen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch an.