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Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

| Dr. Nils Bronhofer | Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitgeber Stellen abbauen muss, weil wirtschaftliche, organisatorische oder strukturelle Gründe dagegen sprechen, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Für den Arbeitnehmer ist diese Form besonders bitter: Nichts falsch gemacht und dennoch eine Kündigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist das? Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Standortschließung oder Umstrukturierung.
  • Was tun? Zugang dokumentieren, Fristen notieren, sofort Fachanwalt einschalten, Sozialauswahl prüfen lassen, Bewerbungsunterlagen aktualisieren.
  • Folgen & Hilfe: Ende des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist. Fachanwalt kann Kündigungsschutzklage einreichen, Abfindung aushandeln und offene Ansprüche sichern.

Inhaltsverzeichnis

Betriebsbedingte Kündigung – was tun?

Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie diese nicht einfach hinnehmen. Gehen Sie die folgenden Schritte, um bestmöglich aus der Situation hervorzugehen:

  • Zugang & Frist notieren
    Sobald Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, schreiben Sie sich unbedingt Datum und Uhrzeit des Kündigungsschreibens auf und halten Sie dies gegebenenfalls auch mit einem Foto fest. Denn ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen zu laufen. Für eine Kündigungsschutzklage beispielsweise haben Sie drei Wochen Zeit.
  • Fachanwalt einschalten
    Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser prüft, ob die betriebsbedingte Kündigung in Ihrem Fall wirksam ist.
  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren
    Bringen Sie Ihren Lebenslauf auf den neusten Stand und tragen Sie sämtliche Zeugnisse zusammen. So sind Sie für den Fall, dass sich die betriebsbedingte Kündigung als wirksam herausstellt, schnell handlungsfähig.
  • Arbeitsuchend melden
    Nach Erhalt des Kündigungsschreibens haben Sie genau drei Tage Zeit, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Lassen Sie diese Frist verstreichen, so droht Ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Der Arbeitgeber kann eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn aus Sicht des Unternehmens Zwänge vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Auftrags- oder Umsatzrückgang
  • Betriebsschließung oder Standortverlagerung
  • Umstrukturierungen oder Rationalisierungen
  • Technische Neuerungen, die Arbeitsplätze überflüssig machen

Wer kann eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen?

Nur der Arbeitgeber kann eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Für Arbeitnehmer gibt es diese Form nicht.

Voraussetzungen: Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung erlaubt?

Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist und gegebenenfalls auch vor Gericht Bestand hat, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Dringende betriebliche Erfordernisse
    Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, warum der Arbeitsplatz entfällt. „Wir müssen sparen“ oder „wir brauchen weniger Leute“ ist hier als Argumentation nicht ausreichend.
  2. Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
    Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine offenen Stellen im Unternehmen gibt, für die der Mitarbeiter infrage kommen würde und dass eine Weiterbeschäftigung auch mit einer entsprechenden Umschulung oder Weiterbildung nicht möglich wäre.
  3. Ordnungsgemäße Sozialauswahl
    Der Arbeitgeber darf nicht frei entscheiden, wen er betriebsbedingt kündigt. Unter allen vergleichbaren Mitarbeitern muss er eine Sozialauswahl treffen. Das bedeutet: Die Arbeitnehmer werden nach bestimmten Kriterien bewertet – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Im Ergebnis entsteht eine Rangfolge: Je sozial schutzwürdiger, desto stärker ist der Kündigungsschutz.
  4. Form- und Fristvorgaben
    Der Arbeitgeber muss die Schriftform (§ 623 BGB) und gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfristen einhalten.

Expertentipp

„Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern oder einer fehlerhaften Sozialauswahl. Lassen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig von uns prüfen!“

Wie läuft eine betriebsbedingte Kündigung ab?

Betriebsbedingten Kündigungen geht die Feststellung seitens des Arbeitgebers voraus, dass aus Unternehmenssicht aus bestimmten Gründen eine Reduktion der Belegschaft erforderlich ist. Dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob der oder die Arbeitnehmer nicht doch weiterbeschäftigt werden können, beispielsweise in einer anderen Abteilung oder in einer anderen Funktion und entsprechender Umschulung. Kommt er zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, so ist – sofern vorhanden – eine Anhörung des Betriebsrats erforderlich.

Anschließend wird die Sozialauswahl vorgenommen. Dazu werden die für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommenden Mitarbeiter anhand oben genannter Kriterien (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung) beurteilt. Denjenigen, die basierend auf dieser Einschätzung als am wenigsten sozial schutzbedürftig gelten, wird dann das Kündigungsschreiben zugestellt. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Welche Folgen hat eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Folge. Da es sich nicht um eine Eigenkündigung handelt und auch keine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliegt, besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit droht unter der Voraussetzung, dass die Meldefrist von 3 Tagen nach Zugang des Kündigungsschreibens eingehalten wurde, nicht.

Problematisch kann jedoch das Arbeitszeugnis sein: Auch wenn der Kündigungsgrund dort nicht ausdrücklich genannt werden darf, lassen bestimmte Formulierungen oder ein fehlender Dank schnell Rückschlüsse darauf zu, dass der Mitarbeiter „überflüssig“ war. Das kann den Bewerbungsprozess erschweren.

Hinzu kommt die finanzielle Unsicherheit durch den Verlust des Arbeitsplatzes. Gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, im Zuge einer Kündigungsschutzklage oder Verhandlung eine Abfindung zu erhalten, die den Übergang in eine neue Beschäftigung erleichtern kann.

 

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Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für
Arbeitsrecht und Strafrecht

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Kleiner

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Strafrecht

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Fachanwalt für Arbeistrecht

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24/7 telefonisch für Sie da: KI-Assistentin Marie dokumentiert. Persönliche Rückmeldung durch unsere Anwälte am selben Wochentag, wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.

 

Was macht ein Fachanwalt bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht sieht sich Ihren Fall genau an. Dabei prüft er unter anderem

  • ob die Kündigung aus betrieblicher Sicht wirklich erforderlich ist,
  • ob Sie mit Blick auf die Sozialauswahl tatsächlich für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommen,
  • ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestanden,
  • ob der Arbeitgeber Fristen und Formalien eingehalten hat,
  • ob eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall sinnvoll ist
  • und ob eine Abfindung verhandelt werden kann.

Was kann ein Fachanwalt bei einer betriebsbedingten Kündigung für mich erreichen?

  • Kündigungsschutzklage:
    Sofern Formfehler oder Fehler bei der Sozialauswahl vorliegen, kann ein Anwalt für Kündigungen Kündigungsschutzklage erheben. Damit lassen sich entweder der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder ein Vergleich mit finanziellen Vorteilen erreichen.
  • Abfindung:
    Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, kann ein Fachanwalt durch geschickte Verhandlungen häufig eine Abfindung herausholen. Diese fällt in der Regel deutlich höher aus, als wenn Arbeitnehmer ohne anwaltliche Vertretung verhandeln.
  • Ansprüche sichern:
    Stehen noch Zahlungen aus? Etwa Restlohn, für nicht genommenen Urlaub oder als Überstundenvergütung. Ohne die Unterstützung eines Fachanwalts gehen solche Ansprüche oft unter.
  • Zeugnis optimieren:
    Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis erleichtert den beruflichen Neustart. Ein Fachanwalt stellt sicher, dass Formulierungen korrekt und keine versteckten Hinweise auf die Kündigung enthalten sind.

Aus der Praxis

Eine Mandantin erhielt eine betriebsbedingte Kündigung wegen angeblich weggefallener Aufträge. Unsere Mandantin berichtete uns aber sofort, dass es dem Arbeitgeber eigentlich gut ginge. Als Mitarbeiterin aus der Buchhaltung kannte Sie die Zahlen bestens.

Unsere Prüfung zeigte daneben: Die Arbeitnehmerin war schützenswerter als andere ihrer Kolleginnen, und deshalb war die Sozialauswahl durch den Arbeitgeber fehlerhaft. Tatsächlich war eine der Kolleginnen sogar noch in der Probezeit, sodass die Erfolgsaussichten für unsere Mandantin offensichtlich sehr gut waren.

Wir haben Kündigungsschutzklage erhoben und konnten so für unsere Mandantin eine attraktive Abfindung und ein sehr gutes, berufsförderndes Zeugnis verhandeln. Am Ende hat unsere Mandantin den Arbeitsplatz gerne aufgegeben und mittlerweile eine neue Stelle gefunden.

Betriebsbedingte Kündigung vs. andere Kündigungsformen

Kriterium Betriebsbedingte Kündigung Ordentliche Kündigung Fristlose Kündigung Außerordentliche Kündigung Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigungsfrist Wie ordentliche Kündigung Vertraglich/gesetzlich Keine (sofort) Meist fristlos Wie ordentliche Wie ordentliche
Voraussetzungen Dringende betriebliche Gründe Kein Grund nötig (außer KSchG) Wichtiger Grund Wichtiger Grund, Unzumutbarkeit Gründe in der Person Pflichtverletzung des AN
Abmahnung nötig? Nein Nein In der Regel ja Meist ja Nein In der Regel ja
Beispiele Standortschließung, Auftragsrückgang Kündigung mit Frist Diebstahl, Betrug Tätlichkeiten, Betrug Krankheit, Entzug Erlaubnis Arbeitsverweigerung, Zuspätkommen
Sperrzeit ALG Nein Nein In der Regel ja In der Regel ja Nein Möglich bei Eigenverschulden
Abfindung Möglich bei Einigung Kein Anspruch Kein Anspruch Kein Anspruch Möglich bei Einigung Möglich bei Einigung