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Was ist eine personenbedingte Kündigung?

| Dr. Nils Bronhofer | Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht oder nicht mehr erbringen kann – und zwar ohne eigenes Verschulden. Typische Gründe für eune solche Kündigung sind lang andauernde Krankheiten, fehlende Arbeitserlaubnis oder Verlust einer notwendigen Qualifikation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist das? Kündigung wegen persönlicher Gründe, die den Arbeitnehmer dauerhaft an der Erbringung seiner Arbeit hindern (z. B. Krankheit).
  • Was tun? Zugang dokumentieren, Fachanwalt einschalten, Atteste und Unterlagen sichern, Arbeitsagentur informieren.
  • Folgen & Hilfe: Ende des Arbeitsverhältnisses nach Fristablauf. Fachanwalt kann prüfen, ob Voraussetzungen erfüllt sind, Kündigungsschutzklage einreichen, Abfindung verhandeln und Zeugnis sichern.

Inhaltsverzeichnis

Personenbedingte Kündigung – was tun?

Einen personenbedingte Kündigung ist aus Arbeitnehmersicht besonders bitter. Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz, obwohl Sie sich nichts haben Zuschulden kommen lassen. Oft erfolgt diese Kündigung auch noch zusätzlich zu einem schwerwiegenden Schicksalsschlag wie einer chronischen Krankheit.

Oft sind personenbedingte Kündigungen jedoch angreifbar. Dazu gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Zugang & Frist notieren
    Schreiben Sie sich auf, wann das Kündigungsschreiben zugestellt wurde. Notieren Sie Datum und Uhrzeit und dokumentieren Sie das Ganze wenn möglich zudem mit einem Foto.
  • Fachanwalt einschalten
    Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen. Dieser kann prüfen, ob die Kündigung rechtlich haltbar ist und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Atteste & Unterlagen sichern
    Sammeln Sie alles, was im späteren Verlauf wichtig werden könnte. Dazu zählen beispielsweise ärztliche Nachweise, Dokumente zur Arbeitsfähigkeit oder behördliche Bescheide.
  • Arbeitsuchend melden
    Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, droht Ihnen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Personenbedingte Kündigungen werden ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass der Arbeitnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Mögliche Gründe hierfür können sein:

  • Häufige oder lang andauernde Krankheit
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • Verlust der Fahrerlaubnis bei Kraftfahrern
  • Entzug der Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis
  • Fehlende fachliche Eignung, wenn sie für den Job zwingend erforderlich ist

Wer kann eine personenbedingte Kündigung aussprechen?

Nur der Arbeitgeber kann eine personenbedingte Kündigung aussprechen.

Voraussetzungen: Wann ist eine personenbedingte Kündigung erlaubt?

Damit eine personenbedingte Kündigung wirksam ist, müssen die folgenden Kriterien allesamt erfüllt sein:

  1. Negative Zukunftsprognose
    Es muss absehbar sein, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht auch in Zukunft nicht erfüllen kann, beispielsweise aufgrund einer dauerhaften Erkrankung.
  2. Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
    Die Nichterfüllung der Arbeitspflichten des Arbeitnehmers muss für den Arbeitgeber erhebliche Nachteile zur Folge haben. Etwa Störungen im Betriebsablauf, Mehrbelastung der Kollegen, Qualitäts- und Produktivitätsverluste, Finanzielle Einbußen sowie Kunden- oder Imageprobleme.
  3. Keine milderen Mittel
    Dem Arbeitgeber dürfen keine zumutbaren milderen Mittel zur Verfügung stehen. Solche Mittel können zum Beispiel die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder Anpassungen wie technische Hilfsmittel, ein anderes Arbeitszeitmodell oder eine Veränderung der Tätigkeiten.
  4. Interessenabwägung
    Das Arbeitsgericht prüft am Ende, ob es für beide Seiten fair ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei werden die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander abgewogen. Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung müssen schwerer wiegen als die Interessen des Arbeitnehmers am Fortbestand.
  5. Formalien
    Eine personenbedingte Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Zudem müssen geltende Kündigungsfristen eingehalten werden und auch ein Anhörung des Betriebsrats ist gegebenenfalls erforderlich.

Expertentipp

„Arbeitgeber müssen gründlich darlegen, warum sie kündigen. Eine pauschale Berufung auf "viele Fehlzeiten" reicht nicht aus! Wir erleben immer wieder, dass die Arbeitgeber es sich hier zu einfach machen und eine sachgerechte und umfassende Abwägung nicht vornehmen.“

Wie läuft eine personenbedingte Kündigung ab?

Einer personenbedingten Kündigung geht üblicherweise voran, dass der Arbeitgeber auf Seiten des Arbeitnehmers erhebliche Leistungshindernisse feststellt, beispielsweise Krankheitszeiten, den Verlust der Fahrerlaubnis oder den Entzug einer behördlichen Zulassung oder Arbeitserlaubnis.

Im nächsten Schritt hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung oder Umsetzung, also die Zuweisung einer anderen, gleichwertigen Tätigkeit im Betrieb, möglich ist. Auch eine Anhörung des Betriebsrats, sofern ein solcher vorhanden ist, ist erforderlich.

Im letzten Schritt stellt der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben aus und veranlasst die Zustellung. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Expertentipp

„Der Arbeitgeber hat die Kündigung als "letztes Mittel" zu wählen und vorher zu prüfen, ob nicht mildere Mittel möglich sind. Vor einer krankheitsbedingten Kündigung sollte der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Das BEM soll klären, wie eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden werden kann. Eine fehlende Durchführung des BEM spricht gegen die Verhältnismäßigkeit der Kündigung. Wenn kein BEM angeboten wurde, steigen Ihre Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage deutlich.“

Welche Folgen hat eine personenbedingte Kündigung?

Die Folgen einer personenbedingten Kündigung gleichen denen einer ordentlichen Kündigung. Das Arbeitsverhältnis endet regulär nach Ablauf der Kündigungsfrist und da kein Verschulden des Arbeitsnehmers vorliegt droht – unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Fristen eingehalten hat - auch keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Aber: Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz kann durch eine personenbedingte Kündigung durchaus erschwert werden. Ist die personenbedingte Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt und erlangt ein potenzieller neuer Arbeitgeber davon Kenntnis, so können die Chancen auf eine neue Anstellung sinken.

 

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Dr. Nils Bronhofer

Fachanwalt für
Arbeitsrecht und Strafrecht

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Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Strafrecht

Joshua Mauritz, LL.M.

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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

24/7 telefonisch für Sie da: KI-Assistentin Marie dokumentiert. Persönliche Rückmeldung durch unsere Anwälte am selben Wochentag, wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen.

 

Was macht ein Fachanwalt bei einer personenbedingten Kündigung?

Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht lässt nichts unversucht, um für Sie den bestmöglichen Ausgang dieser Situation herbeizuführen. Dazu prüft er

  • ob die negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist,
  • ob der Arbeitgeber Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten geprüft hat,
  • ob eine Interessenabwägung vorgenommen wurde,
  • ob formale Voraussetzungen eingehalten wurden
  • und ob eine Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten hat.

Was kann ein Fachanwalt bei einer personenbedingten Kündigung für mich erreichen?

  • Weiterbeschäftigung: Ein Anwalt für Kündigungen kann – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – Kündigungsschutzklage für Sie erheben. Damit bewirkt er eine gerichtliche Überprüfung Ihrer Situation, was im Idealfall eine Weiterbeschäftigung zur Folge hat.
  • Abfindung: Sobald feststeht, dass das Arbeitsverhältnis enden wird, wird der Fachanwalt versuchen, für Sie eine Abfindung auszuhandeln. Das gelingt auch nicht selten.
  • Verbessertes Arbeitszeugnis: Um Ihnen die berufliche Neuorientierung zu erleichtern, wird der Fachanwalt dafür sorgen, dass die gesundheitlichen Gründe für die Kündigung nicht den Weg ins Arbeitszeugnis finden. Auch nicht in verklausulierter Form.
  • Ansprüche sichern: Sind noch Gehaltszahlungen offen? Resturlaub? Überstunden? Der Fachanwalt wird dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche geltend gemacht werden.

Aus der Praxis

Eine Mandantin erhielt eine Kündigung nach mehreren krankheitsbedingten Fehlzeiten. Unsere Prüfung ergab: Der Arbeitgeber hatte kein BEM-Verfahren durchgeführt und konnte auch keine negative Gesundheitsprognose nachweisen. Im Prozess gingen dem Arbeitgeber schnell die Argumente aus. Es wurde offensichtlich: Es wurde nur ein Grund gesucht, sich von unserer Mandantin zu trennen.

Die Kündigung war deswegen aus unserer Sicht unwirksam. Im Gerichtsverfahren konnten wir eine Weiterbeschäftigung durchsetzen. Dabei war es uns auch möglich, mit dem Arbeitgeber eine neue Position für unsere Mandantin im Unternehmen zu erreichen. Auf dieser Position konnte unsere Mandantin uneingeschränkt weiterarbeiten.

Personenbedingte Kündigung vs. andere Kündigungsformen

Kriterium Personenbedingte Kündigung Ordentliche Kündigung Fristlose Kündigung Außerordentliche Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigungsfrist Wie ordentliche Kündigung Vertraglich/gesetzlich Keine (sofort) Meist fristlos Wie ordentliche Wie ordentliche
Voraussetzungen Gründe in der Person (z. B. Krankheit) Kein besonderer Grund (außer KSchG) Wichtiger Grund Wichtiger Grund, Unzumutbarkeit Dringende betriebliche Erfordernisse Pflichtverletzung des AN
Abmahnung nötig? Nein Nein Meist ja Meist ja Nein In der Regel ja
Beispiele Dauerhafte Krankheit, Entzug Arbeitserlaubnis Kündigung mit Frist Diebstahl, Betrug Tätlichkeiten, Betrug Standortschließung, Auftragsrückgang Arbeitsverweigerung, Zuspätkommen
Sperrzeit ALG Nein Nein In der Regel ja In der Regel ja Nein Möglich bei Eigenverschulden
Abfindung Möglich bei Einigung Kein Anspruch Kein Anspruch Kein Anspruch Möglich bei Einigung Möglich bei Einigung