Was ist eine fristlose Kündigung?
Die fristlose Kündigung ist die radikalste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis endet sofort, Kündigungsfristen entfallen. Die rechtlichen Hürden für eine solche Kündigung sind aber hoch: Es braucht einen „wichtigen Grund“ - dieser muss es unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf einer ordentlichen Frist fortzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Was ist das? Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist, nur bei schwerwiegendem Grund.
- Was tun? Zugang dokumentieren, nichts unterschreiben, Beweise sichern, Fachanwalt einschalten, fristgerecht bei der Arbeitsagentur melden.
- Folgen & Hilfe: Arbeitsplatzverlust, mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und negative Auswirkungen im Arbeitszeugnis. Fachanwalt kann Kündigung anfechten, Abfindung verhandeln und Ansprüche sichern.
Inhaltsverzeichnis
- Fristlose Kündigung – was tun?
- Was ist eine fristlose Kündigung?
- Wer kann eine fristlose Kündigung aussprechen?
- Voraussetzungen: Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?
- Wie läuft eine fristlose Kündigung ab?
- Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?
- Was macht ein Fachanwalt bei einer fristlosen Kündigung?
- Was kann ein Fachanwalt bei einer fristlosen Kündigung erreichen?
- Fristlose Kündigung vs. andere Kündigungsformen
Fristlose Kündigung – was tun?
Verlieren Sie keine Zeit, wenn Sie eine fristlose Kündigung ausgesprochen bekommen haben – die Fristen, innerhalb derer Sie Gegenmaßnahmen ergreifen können, sind kurz. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie drei Wochen Zeit. Folgendes sollten Sie jetzt tun:
- Dokumentieren Sie den Erhalt des Kündigungsschreibens
Schreiben Sie sich auf, wann Sie das Kündigungsschreiben bekommen haben. Datum und Uhrzeit. Fotografieren Sie den Umschlag, in dem das Schrieben zugestellt wurde und heben Sie diesen auf. - Unterschreiben Sie nichts
Möglicherweise bittet Sie die Gegenseite darum, einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu unterschreiben. Tun Sie das nicht, ohne vorher mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen zu haben. - Beauftragen Sie einen Fachanwalt
Sichern Sie sich die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Dieser kann prüfen, ob die fristlose Kündigung tatsächlich wirksam ist. - Sichern Sie Beweise
Bewahren Sie alles auf, was später möglicherweise als Beweis dienen kann. Dazu zählen beispielsweise Abmahnungen, E-Mails, Protokolle, Zeiterfassungen und Zeugenaussagen. - Melden Sie sich arbeitsuchend
Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden. Versäumen Sie diese First, so droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB beendet das Arbeitsverhältnis umgehend. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung gelten hier keine Fristen. Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ist der Moment, in dem die gekündigte Person beziehungsweise der Arbeitgeber das Schreiben erhält.
Wichtig: Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung ist ein sogenannter „wichtiger Grund“ erforderlich. Das heißt, dass es einer der beiden Parteien unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Nicht einmal für kurze Zeit.
Wer kann eine fristlose Kündigung aussprechen?
Fristlose Kündigungen können von beiden Seiten ausgesprochen werden – sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Arbeitgeberkündigungen folgen in der Regel auf schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Arbeitnehmerkündigungen sind meist die Folge von massiven Verstößen seitens des Arbeitgebers wie beispielsweise eine wiederholte Nichtzahlung von Lohn.
Voraussetzungen: Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?
Eine fristlose Kündigung erlangt ausschließlich dann Wirksamkeit, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wichtiger Grund:
Es muss schweres Fehlverhalten oder gravierende Umstände vorliegen. - Keine milderen Mittel:
Maßnahmen wie Abmahnungen, Versetzung oder Ähnliches reichen nicht aus. - Zwei-Wochen-Frist:
Die Kündigung muss spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes erfolgen. - Schriftform:
Die fristlose Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB).
Typische Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber:
- Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung
- Tätlichkeiten oder schwere Beleidigungen
- Arbeitszeitbetrug
- Hartnäckige Arbeitsverweigerung
- Vorgetäuschte Krankheit
- Geheimnisverrat
Typische Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer:
- Ausbleibende oder verspätete Lohnzahlungen
- Massive Beleidigungen oder Bedrohungen durch den Arbeitgeber
- Tätliche Angriffe durch Vorgesetzte oder Kollegen
- Schwere Verstöße gegen Arbeitsschutz
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
 
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Wie läuft eine fristlose Kündigung ab?
Zunächst muss sich ein schwerwiegender Vorfall ereignet haben. Anschließend prüft die betroffene Seite, ob sich daraus ein „wichtiger Grund“ im Sinne von § 626 BGB ableiten lässt. Handelt es sich um den Arbeitgeber, so muss er zusätzlich prüfen, ob nicht auch mildere Mittel – etwa eine Abmahnung, eine Versetzung oder eine Änderungskündigung – ausreichen würden, um das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu sanktionieren.
Besteht ein Betriebsrat, ist dieser vor Ausspruch der Kündigung zwingend anzuhören (§ 102 BetrVG). Zudem muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB).
Das Kündigungsschreiben muss zwingend in Schriftform (§ 623 BGB) erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Es wird entweder persönlich übergeben oder per Post zugestellt. Mit dem Zugang des Schreibens endet das Arbeitsverhältnis sofort – und gleichzeitig beginnen die gesetzlichen Fristen für eine mögliche Kündigungsschutzklage zu laufen.
Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung kann drastische Folgen haben. Diese haben wir im Folgenden zusammengetragen. Für beide Seiten.
Wenn der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhält
- Sofortiger Verlust des Arbeitsplatzes
Sobald der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben erhalten hat, endet das Arbeitsverhältnis. Er steht von einem Tag auf den anderen ohne Einkommen und Arbeitsplatz da. - Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Lässt sich aus dem Kündigungsgrund ein „versicherungswidriges Verhalten“ ableiten, so verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld. - Auswirkungen auf Zeugnis und Arbeitsmarkt
Da eine fristlose Kündigung sofort wirkt, endet das Arbeitsverhältnis meist zu einem ungewöhnlichen Datum (z. B. mitten im Monat). Für künftige Arbeitgeber ist das ein klares Indiz für eine fristlose Kündigung. Dies kann den Bewerbungsprozess erschweren, Nachfragen auslösen und die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz erheblich mindern.
Wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhält
- Sofortiger Ausfall der Arbeitskraft
Sobald der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, steht der Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung. Gerade wenn es sich dabei um eine Schlüsselposition gehandelt hat oder der Mitarbeiter wichtige Projekte betreut hat, kann dies gravierende Folgen haben. - Organisations- und Kostenprobleme
Der Arbeitgeber muss kurzfristig Ersatz finden - Neueinstellungen, Leiharbeitnehmer oder Umverteilung von Aufgaben. Die Folge sind oft Mehrkosten und Produktivitätseinbußen. - Prüfung eigener Pflichtverletzungen
Arbeitnehmer dürfen nur fristlos kündigen, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt – z. B. ausbleibende Lohnzahlung, schwere Beleidigungen oder Gefährdung der Gesundheit. Hat der Arbeitgeber solche Pflichtverletzungen begangen, können zusätzliche Schadensersatzansprüche entstehen. - Reputationsrisiko
Treten solche fristlosen Eigenkündigungen gehäuft auf, kann das dem Ruf des Unternehmens massiv schaden – sowohl innerhalb der Belegschaft als auch nach außen, was nicht nur Umsatzeinbußen (niemand möchte mit einem bösen Unternehmen zusammenarbeiten) zur Folge haben, sondern auch die Mitarbeitersuche erschweren kann.
Was macht ein Fachanwalt bei einer fristlosen Kündigung?
Hat ein Mandant eine fristlose Kündigung erhalten, so geht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht folgendermaßen vor:
- Wichtiger Grund? Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ob dem so ist, prüft der Anwalt für Arbeitsrecht (-> Link: https://www.bronhofer.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht).
- Fristen? Zwischen dem Ereignis, aus dem sich der „wichtige Grund“ ergibt und dem Zugang der fristlosen Kündigung dürfen lediglich zwei Wochen vergehen. Ein Fachanwalt prüft, ob diese Frist eingehalten wurde.
- Formalitäten? Bei fristlosen Kündigungen gilt es, bestimmte Formalitäten einzuhalten. Etwa, dass die Kündigung schriftlich inklusive Unterschrift erfolgen oder zuvor der Betriebsrat angehört werden muss. Ein Fachanwalt prüft, ob dies der Fall war.
- Kündigungsschutzklage? Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Ein Fachanwalt prüft, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
- Abfindung? Je nach Faktenlage steht dem Arbeitnehmer möglicherweise eine Abfindung zu. Ein Anwalt für Kündigungen prüft, ob die Chance auf eine Abfindung besteht und führt gegebenenfalls die Verhandlungen.
- Offene Ansprüche? Hat der Arbeitnehmer noch Resturlaub, nicht abgegoltene Überstunden oder steht ihm bisher nicht ausbezahlter Lohn zu, so sorgt der Fachanwalt dafür, dass diese offenen Ansprüche durchgesetzt werden.
- Zeugnis? Dem Arbeitnehmer steht ein Arbeitszeugnis zu. Der Fachanwalt sorgt dafür, dass dieses möglichst positiv ausfällt.
Was kann ein Fachanwalt bei einer fristlosen Kündigung erreichen?
Für Arbeitnehmer
- Kündigung kippen: Fristlose Kündigungen sind oft unwirksam, weil Formalien nicht eingehalten werden.
- Abfindung sichern: Durch Verhandlungen lassen sich häufig Ausgleichszahlungen erzielen.
- Sperrzeit vermeiden: Ein Fachanwalt kann erreichen, dass eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird.
- Ansprüche sichern: Restlohn, Urlaub und Überstunden verfallen nicht.
- Arbeitszeugnis verbessern: Ein Anwalt achtet auf wohlwollende Formulierungen.
Für Arbeitgeber
- Wirksamkeit prüfen: Viele fristlose Eigenkündigungen von Arbeitnehmern sind unwirksam, weil die strengen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Schadensersatzansprüche durchsetzen: Entsteht dem Arbeitgeber ein messbarer Schaden (z. B. weil ein Projekt abrupt scheitert oder Kunden abspringen), kann der Fachanwalt Schadensersatz beim Arbeitnehmer geltend machen, sofern dieser unberechtigt fristlos gekündigt hat.
- Verhandlungen führen: Ein Fachanwalt kann mit dem Arbeitnehmer bzw. dessen Anwalt eine einvernehmliche Lösung verhandeln, z. B. eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung mit Übergangsfrist.
- Ansprüche sichern: Der Fachanwalt kann offene Pflichten des Arbeitnehmers (z. B. Rückgabe von Arbeitsmitteln, Herausgabe von Unterlagen, Wettbewerbsverbote) konsequent einfordern.
- Prozessvertretung: Kommt es zum Streit über die Wirksamkeit oder zu Schadensersatzklagen, vertritt der Fachanwalt den Arbeitgeber vor Gericht.
Fristlose Kündigung vs. andere Kündigungsformen
| Kriterium | Fristlose Kündigung | Ordentliche Kündigung | Außerordentliche Kündigung | Betriebsbedingte Kündigung | Personenbedingte Kündigung | Verhaltensbedingte Kündigung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Keine (sofort) | Vertraglich/gesetzlich | Meist fristlos | Wie ordentliche | Wie ordentliche | Wie ordentliche |
| Voraussetzungen | Wichtiger Grund | Kein Grund nötig (außer KSchG) | Wichtiger Grund, Unzumutbarkeit | Dringende betriebliche Erfordernisse | Gründe in der Person | Pflichtverletzung des AN |
| Abmahnung nötig? | Meist ja | Nein | Meist ja | Nein | Nein | In der Regel ja |
| Beispiele | Diebstahl, Betrug | Kündigung mit Frist | Tätlichkeiten, Betrug | Auftragsrückgang, Schließung | Krankheit, Entzug Erlaubnis | Arbeitsverweigerung, Zuspätkommen |
| Sperrzeit ALG | In der Regel ja | Nein | In der Regel ja | Nein | Nein | Möglich bei Eigenverschulden |
| Abfindung | Kein Anspruch | Kein Anspruch | Kein Anspruch | Häufig bei Sozialplan | Möglich bei Einigung | Möglich bei Einigung |