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Was ist eine ordentliche Kündigung?

| Dr. Nils Bronhofer | Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die Standardform der Kündigung im Arbeitsrecht. Es handelt sich um die vom Gesetzgeber vorgesehene, fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine ordentliche Kündigung funktioniert, welche Voraussetzungen bestehen und was Sie tun können, wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was ist das? Fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ein schwerwiegender Grund nötig ist.
  • Was tun? Zugang dokumentieren, Fristen prüfen, Fachanwalt einschalten, Bewerbungsunterlagen aktualisieren.
  • Folgen & Hilfe: Ende des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Frist. Fachanwalt kann Wirksamkeit prüfen, Abfindung verhandeln und Ansprüche sichern.

Inhaltsverzeichnis

Ordentliche Kündigung – was tun?

Haben Sie eine ordentliche Kündigung erhalten, so sollten Sie keine Zeit verlieren. Zwar endet das Arbeitsverhältnis nicht sofort – doch die Fristen zur Einleitung rechtlicher Schritte sind sehr knapp bemessen. Folgendes sollten Sie tun:

  • Zugang & Frist notieren
    Halten Sie fest, wann Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben – notieren Sie sich Datum und Uhrzeit. Machen Sie zur Sicherheit ein Foto vom Umschlag beim Herausnehmen aus dem Briefkasten und bewahren Sie den Umschlag auf.
  • Nichts unterschreiben
    Möglicherweise werden Ihnen Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge angeboten. Unterschreiben Sie nichts dergleichen, ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht (-> Link: https://www.bronhofer.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht).
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen
    Lassen Sie Ihre Kündigung von einem Experten auf Wirksamkeit prüfen. Möglicherweise liegen Formfehler vor oder eine Voraussetzung ist nicht gegeben.
  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren
    Bringen Sie Ihren Lebenslauf auf den neuesten Stand und suchen Sie Ihre alten Arbeitszeugnisse heraus. So verlieren Sie auf der Suche nach einem neuen Job keine Zeit.
  • Arbeitsuchend melden
    Sobald Ihnen der Beendigungszeitpunkt Ihres Arbeitsverhältnisses bekannt ist, haben Sie genau 3 Tage Zeit, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Halten Sie diese Frist nicht ein, laufen Sie Gefahr, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu kassieren.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Die ordentliche Kündigung ist die gängigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei müssen lediglich die geltenden Kündigungsfristen, die sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben, eingehalten werden. Aber: Handelt es sich um ein Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und ist der zu kündigende Mitarbeiter seit mehr als 6 Monaten in diesem Unternehmen beschäftigt, so greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dann muss der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund angeben und nachweisen. Es handelt sich dann um

Wer kann eine ordentliche Kündigung aussprechen?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können eine ordentliche Kündigung aussprechen. Für beide Seiten gilt: Fristen und Schriftform einhalten.

Voraussetzungen: Wann ist eine ordentliche Kündigung erlaubt?

Eine ordentliche Kündigung ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

  • Einhaltung der Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und zudem eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB).
  • Beachtung der Fristen: Es gelten entweder gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Kündigungsfristen. Diese müssen eingehalten werden.
  • Wahrung des Kündigungsschutzes: Bei mehr als 10 Mitarbeitern und mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit muss ein betriebs-, personen- oder verhaltensbedingter Grund vorliegen.
  • Beachtung von Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte oder Beschäftigte in Elternzeit genießen zusätzlichen Schutz - häufig jedoch ebenfalls erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Diese Sonderregelungen müssen eingehalten werden.

Expertentipp

„Häufig mangelt es Kündigungen bereits an der Schriftform, etwa weil sie nur digital übermittelt oder von einer nicht autorisierten Person unterschrieben wurden. Hier müssen Sie schnell handeln und die Kündigung zurückweisen.“

Welche Kündigungsfristen gelten bei ordentlicher Kündigung?

Die Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung sind in § 622 BGB geregelt. Wichtig: Diese gelten nur, wenn kein Tarif- oder Arbeitsvertrag vorliegt, der abweichende Fristen vorsieht.

Für Arbeitnehmer gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Das heißt: Zwischen dem Tag, an dem Sie kündigen, und dem Tag, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen mindestens 28 Tage liegen – und dieser letzte Arbeitstag muss entweder der 15. eines Monats oder der letzte Kalendertag des Monats sein.

Beispiele:

  • Kündigung am 1. Mai → letzter Arbeitstag 31. Mai (28 Tage dazwischen, Monatsende)
  • Kündigung am 20. Mai → letzter Arbeitstag 15. Juni (28 Tage dazwischen, 15. als Enddatum)

Für Arbeitgeber variiert die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung je nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Je länger im Unternehmen, desto länger die Kündigungsfrist:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist für Arbeitgeber
bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
> 2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
> 5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
> 8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
> 10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
> 12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
> 15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
> 20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Wie läuft eine ordentliche Kündigung ab?

  1. Der Arbeitgeber prüft zunächst, ob eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommt und welche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
  2. Sofern ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor Ausspruch der Kündigung vollständig und ordnungsgemäß angehört werden. Andernfalls ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
  3. Der Arbeitgeber setzt das Kündigungsschreiben in Schriftform auf. Er signiert es eigenhändig. Zudem gibt er im Schreiben das korrekte Beendigungsdatum an – entweder basierend auf den gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Kündigungsfrist.
  4. Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben entweder persönlich oder lässt es per Post zustellen. Ausschlaggebend ist der Tag des tatsächlichen Zugangs, denn dann beginnen sowohl die Kündigungsfrist als auch die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu laufen.
  5. Wird keine bezahlte Freistellung vereinbart, arbeitet der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter. Dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch.

 

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Dr. Nils Bronhofer

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Welche Folgen hat eine ordentliche Kündigung?

Verglichen mit einer außerordentlichen Kündigung beziehungsweise fristlosen Kündigung geht die ordentliche Kündigung mit weitaus weniger dramatischen Folgen einher. Dennoch sollten Arbeitnehmer die möglichen Auswirkungen genau kennen:

  • Ende des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist
  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Fristablauf (sofern nicht freigestellt)
  • Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn keine Eigenkündigung oder Pflichtverletzung vorliegt
  • Mögliche Nachteile bei der Jobsuche, wenn der Kündigungsgrund negativ im Zeugnis angedeutet wird

Was macht ein Fachanwalt bei einer ordentlichen Kündigung?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch bei einer ordentlichen Kündigung von großem Nutzen sein. Üblicherweise übernimmt er folgende Aufgaben:

  • Wirksamkeit der Kündigung prüfen
  • Kündigungsfrist berechnen und mögliche Fehler aufdecken
  • Sonderkündigungsschutz prüfen
  • Kündigungsgründe überprüfen und Beweise sichern
  • Kündigungsschutzklage einreichen
  • Abfindung und Vergleichsangebote verhandeln
  • Restansprüche wie Urlaub oder Überstundenvergütung sichern
  • Arbeitszeugnis überprüfen oder korrigieren lassen

Expertentipp

„Viele Kündigungen sind angreifbar. Handeln Sie deswegen schnell und lassen Sie sich frühzeitig beraten.“

Was kann ein Fachanwalt bei einer ordentlichen Kündigung für mich erreichen?

  • Kündigung kippen: Ein Fachanwalt kann Ihr Kündigungsschreiben auf formale oder inhaltliche Fehler prüfen. Wird er fündig so lassen sich diese möglicherweise nutzen, um die Kündigung vor Gericht zu kippen. Ohne Anwalt werden solche Fehler oft gar nicht erkannt oder zu spät geltend gemacht.
  • Abfindung verhandeln: Ein guter Fachanwalt weiß, wie sich eine angemessene Abfindung erzielen lässt. Ohne professionelle Unterstützung nehmen Arbeitnehmer häufig das erste, meist zu niedrige Angebot an oder erhalten im schlimmsten Fall gar nichts.
  • Offene Ansprüche sichern: Ein guter Fachanwalt sorgt dafür, dass Restlohn, Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung eingefordert werden – ohne Anwalt bleiben solche Ansprüche oft ungenutzt oder verfallen, etwa weil Fristen übersehen werden.
  • Arbeitszeugnis optimieren: Ein Fachanwalt weiß wie ein wohlwollendes, rechtssicheres Zeugnis aussieht – und sorgt dafür, dass Sie ein solches erhalten. Ohne juristische Hilfe bleiben Arbeitnehmer oft mit unklaren oder versteckten negativen Formulierungen zurück, die die Jobsuche erschweren.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden: Ein Anwalt kann im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung Formulierungen und Beendigungsmodalitäten so gestalten, dass die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt. Ohne Beratung auf diesem Gebiet droht schnell ein mehrwöchiger Zahlungsausfall.

Aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin meldete sich einige Tage, nachdem sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hatte. Es stellte sich heraus, dass die Sozialauswahl falsch vorgenommen worden war und die Arbeitnehmerin nicht hätte gekündigt werden dürfen.

Für unsere Mandantin haben wir fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben und eine Abfindung in Höhe von mehreren tausend Euro erzielen können.

Ohne unsere Hilfe und ohne die Kündigungsschutzklage wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen. Es ist beinahe ausgeschlossen, mit dem Arbeitgeber nach der Kündigung in positive Verhandlungen zu treten, wenn nicht direkt Kündigungsschutzklage erhoben wird.

Ordentliche Kündigung vs. andere Kündigungsformen

Kriterium Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Betriebsbedingte Kündigung Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigungsfrist Gesetzliche/tarifliche/vertragliche Frist Keine (sofortige Wirkung) Wie ordentliche Kündigung Wie ordentliche Kündigung Wie ordentliche Kündigung
Voraussetzungen Kein besonderer Grund nötig (außer KSchG greift) „Wichtiger Grund“, Unzumutbarkeit Dringende betriebliche Erfordernisse Gründe in der Person des Arbeitnehmers Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
Abmahnung nötig? Nein Nur bei steuerbarem Verhalten Nein Nein In der Regel ja
Beispiele Arbeitgeberkündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen Diebstahl, Betrug, Tätlichkeit Auftragsrückgang, Standortschließung Krankheit, Entzug der Arbeitserlaubnis Arbeitsverweigerung, wiederholtes Zuspätkommen
Sperrzeit Arbeitslosengeld Nein (außer Eigenverschulden) In der Regel ja Nein Nein Möglich, wenn Eigenverschulden
Abfindung Kein Anspruch, Ausnahme Einzelfall Kein Anspruch, Ausnahme Einzelfall Häufig bei Sozialplan/Einigung Möglich bei Einigung Möglich bei Einigung