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Welche Geldstrafe bei Körperverletzung?

Das Strafmaß bei Körperverletzung reicht je nach Schwere des Delikts von Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen. Wann üblicherweise eine Geldstrafe verhängt wird, welche Faktoren die Höhe einer Geldstrafe bei Körperverletzung beeinflussen und welche Summen auf Sie zukommen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. Erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Geldstrafen sind nur bei fahrlässiger und einfacher vorsätzlicher Körperverletzung gesetzlich vorgesehen.
  • Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Tagessatzsystem: Anzahl der Tagessätze × tägliches Nettoeinkommen.
  • Geldstrafe wird typischerweise bei geringfügigen Verletzungen, Ersttätern und / oder kooperativem Verhalten verhängt.

Inhaltsverzeichnis

Wann Geldstrafe bei Körperverletzung?

Geldstrafe bei fahrlässiger Körperverletzung

Handelt es sich um eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), so bewegt sich der Strafrahmen zwischen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Eine Geldstrafe wird in der Regel insbesondere dann verhängt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Verletzung beruht auf einfacher Nachlässigkeit (z.  kurze Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr)
  • Geringe Schwere der Verletzung (z.  leichte Schürfwunden, Prellungen)
  • Keine Vorstrafen und / oder Kooperationsbereitschaft des Täters
  • Nachtatverhalten: sofortiges Erste Hilfe leisten oder Entschuldigung beim Opfer

Geldstrafe bei „einfacher“ vorsätzlicher Körperverletzung

Handelt es sich um eine „einfache“ vorsätzliche Körperverletzung, so bewegt sich der Strafrahmen zwischen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Eine Geldstrafe wird in der Regel insbesondere dann verhängt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • erstmalige Tat
  • relativ geringfügige Verletzungen durch die Tat (z.  Prellungen)
  • Täter ist geständig und einsichtig
  • Täter hat keine einschlägigen Vorstrafen

Wann keine Geldstrafe bei Körperverletzung?

Während der Gesetzgeber bei fährlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung die Möglichkeit der Ahndung mit einer Geldstrafe vorsieht, besteht diese Option bei den übrigen Körperverletzungsdelikten nicht.

  • Gefährliche Körperverletzung (§224 StGB)
    Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
    Ausschließlich Freiheitsstrafe, keine Geldstrafe möglich
  • Schwere Körperverletzung (§226 StGB)
    Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren
    Ausschließlich Freiheitsstrafe, keine Geldstrafe möglich
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§227 StGB)
    Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren

(in minderschweren Fällen 1 bis 10 Jahre)
Ausschließlich Freiheitsstrafe, keine Geldstrafe möglich

Wie wird eine Geldstrafe bei Körperverletzung berechnet?

Wie hoch die Geldstrafe bei einer Körperverletzung ausfällt errechnet sich anhand des sogenannten Tagessatzsystems. Dazu wird

  • zuerst anhand der Schwere der Tat die Anzahl der Tagessätze (z.  30, 60 oder 120) bestimmt,
  • dann basierend auf dem durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen des Täters die Höhe des einzelnen Tagessatzes berechnet
  • und schließlich die Gesamtsumme aus dem Produkt der Anzahl der Tagessätze und des einzelnen Tagessatzes errechnet.

Beispiel für die Berechnung einer Geldstrafe nach Körperverletzung

Ein Nettoeinkommen von 2.400 € pro Monat entspricht einem Tagessatz von rund 80 €. Wird ein Täter in dieser Gehaltsklasse zu beispielsweise 60 Tagessätzen verurteilt, ergibt sich eine Geldstrafe in Höhe von 4.800 €.

Achtung: Ab 91 Tagessätzen gilt eine Geldstrafe als Vorstrafe, die im Führungszeugnis erscheint. Alles unter 91 Tagessätzen taucht in der Regel nicht im Führungszeugnis auf, solange es sich nicht um wiederholte oder einschlägige Taten handelt.

Geldstrafen bei Körperverletzung – Beispiele aus der Praxis

TatbestandTypischer StrafrahmenBeispielhafte Strafe*
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre 30 Tagessätze à 40 € = 1.200 €
Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre 90 Tagessätze à 60 € = 5.400 €
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre Keine Geldstrafe möglich – Mindestfreiheitsstrafe
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 10 Jahre Keine Geldstrafe möglich – Mindestfreiheitsstrafe
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren Keine Geldstrafe möglich – Mindestfreiheitsstrafe

*Beispiele zur Orientierung. Die tatsächliche Höhe hängt u.a. vom Einkommen, dem Einzelfall und dem Strafmaß ab.