Anzeige wegen Körperverletzung – was tun?
Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist zunächst einmal ein Schock. Schließlich kann eine Verurteilung Ihr Leben verändern. Umso wichtiger ist es, nun besonnen vorzugehen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich verhalten sollten – und welche Fehler es unbedingt zu vermeiden gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine Anzeige wegen Körperverletzung erhält, sollte keine Aussagen zur Tat machen und umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten, um Fehler zu vermeiden und eine effektive Verteidigung zu ermöglichen.
- Vorladungen, Anhörungsbögen und andere Dokumente müssen ernst genommen und sofort an den Anwalt weitergeleitet werden. Parallel sollten frühzeitig Beweise (Zeugen, Chats, Verletzungen etc.) gesichert werden.
- Jede Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlichen Opfer kann als strafverschärfend gewertet werden. Auch das Liegenlassen eines Strafbefehls oder juristische Selbsthilfe über Google sind riskante Fehler.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet eine Anzeige wegen Körperverletzung?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für Beschuldigte
- Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Was bedeutet eine Anzeige wegen Körperverletzung?
Die Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Darin heißt es:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Besonders schwerwiegend ist der Vorwurf, wenn es sich um gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) oder Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) handelt.
Anzeige wegen Körperverletzung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Beschuldigte
Schritt 1: Schweigen Sie zu den Vorwürfen
Sie mögen sich im Recht fühlen oder den Drang verspüren, sich zu erklären. Dennoch: Machen Sie keinesfalls Angaben zur Tat beziehungsweise zu den Vorwürfen, ohne vorher mit einem spezialisierten Strafverteidiger gesprochen zu haben. Nicht gegenüber der Polizei, nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft und auch nicht gegenüber Dritten.
Schritt 2: Suchen Sie einen Strafverteidiger
Sie werden einen Anwalt für Strafrecht brauchen. Denn dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Lage bewerten und eine geeignete Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln. Je früher Sie den Strafverteidiger beauftragen, desto besser.
Schritt 3: Leiten Sie amtliche Schreiben direkt an Ihren Anwalt weiter
Sich mit Vorladungen, Anhörungsbögen oder Strafbefehlen auseinanderzusetzen, ist unangenehm – die ganze Situation ist schließlich frustrierend genug. Dennoch: Ignorieren Sie solche Schreiben nicht, denn diese sind oft mit einer knappen Frist versehen. Geben Sie sämtliche Schreiben unmittelbar nach Erhalt an Ihren Anwalt weiter.
Schritt 4: Unterlassen Sie Kontakt mit dem mutmaßlichen Opfer
Selbst wenn Sie es nur gut meinen und sich beispielsweise entschuldigen möchten – nehmen Sie auf keinen Fall ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger Kontakt mit dem mutmaßlichen Opfer auf. Auch nicht über Social Media oder Dritte. Dies kann als Beeinflussung oder gar als versuchte Nötigung gewertet werden und Ihre Situation weiter verschärfen.
Schritt 5: Sichern Sie Beweise
Dokumentieren Sie lückenlos alles, was passiert ist. Und zwar idealerweise sehr zeitnah, solange die Erinnerung noch frisch ist.
- Gibt es Zeugen?
- Gibt es Chats?
- Gibt es Videos?
- Gibt es Verletzungen auf Ihrer Seite?
Halten Sie diese Informationen und alles, was sonst noch Relevant sein könnte, für Ihren Anwalt bereit.
Anzeige wegen Körperverletzung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Aussagen ohne Anwalt
Nicht selten glauben Beschuldigte, die Vorwürfe in einem Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden schnell ausräumen zu können. Stattdessen liefern Sie sich dadurch aber der Justiz aus. Alles, was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden. Auch wenn Sie sich damit nur entlasten wollten.
Kontakt zum Opfer
Ob Schuldgefühle, Verteidigungswille oder der Bedarf sich zu erklären: Kontaktieren Sie das mutmaßliche Opfer, riskieren Sie neue Straftatbestände wie Zeugenbeeinflussung oder Nötigung.
Strafbefehl ohne Prüfung akzeptieren
Für den Laien wirkt ein Strafbefehl auf den ersten Blick harmlos, ist er aber keineswegs. Sobald die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl abgelaufen ist, akzeptieren Sie die volle strafrechtliche Verurteilung. Lassen Sie den Strafbefehl unbedingt durch Ihren Anwalt prüfen.
Online-Recherche statt Fachberatung
Google-Recherchen und die ein oder andere Frage an ein KI-System kann Ihnen eine grobe Orientierung bieten. Die juristische Fachkenntnis und die jahrelange Erfahrung eines Strafverteidigers ersetzt dies aber keineswegs.