Ab wie viel Promille ist man bei Körperverletzung schuldunfähig?
Wer zu dem Zeitpunkt, zu dem er eine Körperverletzung begangen hat, schuldunfähig war, kann nicht bestraft werden. Erheblicher Alkoholkonsum kann durchaus zu einer solchen Einstufung führen. Im Folgenden Beitrag erfahren Sie, ab wie viel Promille Sie bei einer Körperverletzung als schuldunfähig eingestuft werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Schuldunfähigkeit bei Körperverletzung (§ 20 StGB) liegt vor, wenn der Täter infolge einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung (z. durch Alkohol) das Unrecht der Tat nicht einsehen oder nicht danach handeln konnte – meist bei über 3,0 ‰ Promille.
- Verminderte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) ist bei einem Promillewert zwischen 2,0 und 2,99 ‰ möglich und kann zu einer Strafmilderung führen, aber nicht zur vollständigen Straffreiheit.
- Die Promillegrenzen sind keine starren Regeln, sondern Richtwerte – entscheidend ist stets die individuelle Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Gericht, häufig gestützt durch ein psychiatrisches Gutachten.
Inhaltsverzeichnis
- Wann gilt man bei einer Körperverletzung als schuldunfähig?
- Schuldunfähigkeit durch Alkohol bei Körperverletzung: Was ist eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung?
- Ab wie viel Promille ist man bei Körperverletzung schuldunfähig?
- Was bedeutet verminderte Schuldfähigkeit bei Körperverletzungen?
Wann gilt man bei einer Körperverletzung als schuldunfähig?
Das Thema Schuldunfähigkeit ist in § 20 StGB geregelt. Demnach ist schuldunfähig, „wer bei Begehung der Tat […] wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung […] unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ Dies trifft insbesondere auf hochgradig alkoholbedingte Zustände zu. Gerade bei Körperverletzungen durch stark alkoholisierte Personen wird insbesondere die „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ durch Alkohol diskutiert.
Schuldunfähigkeit durch Alkohol bei Körperverletzung: Was ist eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung?
Bei einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung handelt es sich um einen Zustand, in dem das Bewusstsein einer Person erheblich gestört ist – etwa durch Alkohol. Und zwar so, dass weder die Umwelt noch das eigene Handeln richtig wahrgenommen werden können. Typische Anzeichen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung sind:
- Stark verminderte Kritikfähigkeit
- Kontrollverlust
- Verlust der Hemmschwelle
- Verwirrtheit oder Erinnerungslücken
Eine alkoholbedingte tiefgreifende Bewusstseinsstörung hat bei Körperverletzungen nicht per se Schuldunfähigkeit zur Folge. Aber: Sie ist Voraussetzung für Schuldunfähigkeit. Ob diese zum Tatzeitpunkt vorlag, wird im Einzelfall entschieden, oft auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens.
Ab wie viel Promille ist man bei Körperverletzung schuldunfähig?
In der Rechtsprechung werden zur Beurteilung der Schuldfähigkeit unter Alkoholeinfluss Promillewerte als Richtwerte herangezogen – auch bei Körperverletzungen. Diese gelten jedoch nicht pauschal, sondern werden im Einzelfall geprüft.
promille | Schuldfähigkeit | Mögliche strafrechtliche Folge bei Körperverletzung |
---|---|---|
< 2,0 ‰ | Volle Schuldfähigkeit | Normale Strafbarkeit (z. B. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) gemäß § 223 ff. StGB |
2,0–2,99 ‰ | Verminderte Schuldfähigkeit möglich (§ 21 StGB) | Strafmilderung nach § 49 StGB möglich (z. B. geringere Freiheitsstrafe) |
ab 3,0 ‰ | Schuldunfähigkeit wahrscheinlich (§ 20 StGB) | Keine Bestrafung, ggf. Maßregelvollzug (§ 63 oder § 64 StGB) |
ab 3,3 ‰ | Schuldunfähigkeit bei Gewalttaten regelmäßig bejaht | Straflosigkeit bei Körperverletzung, ggf. Unterbringung in Entziehungsanstalt oder Psychiatrie |
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um feste Grenzwerte, sondern lediglich um Richtlinien. Logisch: Ein Gewohnheitstrinker wird mit einem Promillewert von 2,0 im Normalfall eher zurechnungsfähig sein als ein Gelegenheitstrinker. Entscheidend ist die Prüfung im Einzelfall: War der Täter in der Lage das Unrecht der Tat einzusehen oder entsprechend zu handeln? Aber auch bei einer Schuldunfähig kann es noch zu einer Verurteilung des Täters nach § 323a StGB (sog. Vollrausch) kommen.
Was bedeutet verminderte Schuldfähigkeit bei Körperverletzungen?
Steht der Täter zum Tatzeitpunkt der Körperverletzung unter erheblichem Alkoholeinfluss (zwischen 2,0 – 2,99 Promille), so hat das Gericht die Möglichkeit, diesen als vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) einzustufen. Das heißt: Die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder dementsprechend zu handeln, war erheblich eingeschränkt.
Ist dies der Fall, so besteht die Chance auf Strafmilderung etwa nach § 49 StGB - insbesondere mit einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite. Zur Straffreiheit reicht die verminderte Schuldfähigkeit anders als die Schuldunfähigkeit jedoch nicht aus.