Die Kündigung – Was Arbeitnehmer wissen sollten
Ihr Überblick in Kürze
-
Durch die Kündigung kann der Arbeitgeber oder können Sie das Arbeitsverhältnis einseitig beenden.
-
Eine Kündigung kann ordentlich unter Einhaltung der Frist oder außerordentlich fristlos erfolgen.
-
Besteht Kündigungsschutz, benötigen Arbeitgeber meistens einen rechtfertigenden Grund für die Kündigung.
-
Fristen, Formvorschriften und Zugang sind rechtlich streng geregelt.
-
Arbeitnehmer müssen schnell handeln und vor allem die Fristen für eine Klage und die Meldung bei der Arbeitsagentur beachten.
Was wir für Sie tun können
Eine Kündigung ist oft ein Schock. Doch gerade jetzt benötigen Sie eine rechtlich fundierte Einschätzung. Wir unterstützen Sie dabei:
- Wir prüfen für Sie, ob Kündigungsschutz besteht, ob die Kündigung wirksam ist und wie Sie am besten dagegen vorgehen können.
- Wir vertreten Sie im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.
- Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Weiterbeschäftigung oder die Konditionen, zu denen Sie das Arbeitsverhältnis beenden können – insbesondere über eine Abfindung.
- Natürlich beraten wir Sie auch umfassend zu allen Fristen und zum Umgang mit der Arbeitsagentur.
Unser Tipp: Viele Kündigungen sind angreifbar. Handeln Sie deswegen schnell und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Expertenbericht
Eine Arbeitnehmerin meldete sich einige Tage, nachdem sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hatte. Es stellte sich heraus, dass die Sozialauswahl falsch vorgenommen worden war und die Arbeitnehmerin nicht hätte gekündigt werden dürfen.
Für unsere Mandantin haben wir fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben und eine Abfindung in Höhe von mehreren tausend Euro erzielen können.
Ohne unsere Hilfe und ohne die Kündigungsschutzklage wäre dieses Ergebnis nicht möglich gewesen.
Inhalt
1. Was ist eine Kündigung?
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis beenden soll. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können eine Kündigung aussprechen.
Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform, das heißt, sie muss eigenhändig von einer zur Kündigung berechtigten Person unterschrieben worden sein.Unser Tipp: Häufig mangelt es Kündigungen bereits an der Schriftform, etwa weil sie nur digital übermittelt oder von einer nicht autorisierten Person unterschrieben wurden. Hier müssen Sie schnell handeln und die Kündigung zurückweisen.
2. Ordentliche vs. außerordentliche Kündigung
-
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist, meist zum 15. oder zum Ende eines Monats. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, braucht der Arbeitgeber einen wirksamen Kündigungsgrund.
-
Die außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, von einem Tag auf den anderen. Dies ist nur unter strengsten Voraussetzungen und bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich.
3. Voraussetzungen für eine wirksame Arbeitgeberkündigung
-
Der Arbeitgeber muss die Schriftform einhalten.
-
Die Kündigung muss Ihnen zugehen – erst dann gilt sie als ausgesprochen.
-
Der Arbeitgeber muss das Kündigungsschutzgesetz beachten. Ist dieses anwendbar, kann er nur personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt kündigen.
Unser Tipp: Lesen Sie auch unsere Spezialbeiträge zu den Kündigungsgründen, um zu erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, sich dagegen zu wehren.
4. Fristen und Kündigungsschutzklage
-
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
-
Bei verspäteter Klage gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn kein Kündigungsgrund vorlag.
-
Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich außerdem – wenn weniger als drei Monate bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verbleiben – innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
5. Die Einigung mit dem Arbeitgeber
Aus unserer Erfahrung enden die meisten Arbeitsverhältnisse nach einer Kündigung mit einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Nur wenige Arbeitgeber nehmen eine Kündigung zurück, und auch für viele Arbeitnehmer ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Kündigung schwierig.
- Einigungen beinhalten häufig eine Abfindung, auch wenn es keinen automatischen Anspruch darauf gibt.
- Zusätzlich können Themen wie Freistellung, Zeugnisregelungen und weitere Punkte verhandelt werden.
Unser Tipp: Lesen Sie auch unsere Spezialbeiträge zu den Themen Abfindung, Freistellung und Zeugnis.
6. Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer
-
Bewahren Sie zunächst Ruhe.
-
Unterzeichnen Sie kein Angebot des Arbeitgebers vorschnell.
-
Lassen Sie die Kündigung von uns prüfen.
-
Behalten Sie die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage im Blick.
-
Konsultieren Sie uns frühzeitig – wir holen für Sie das Beste heraus!
Unser Tipp: Lesen Sie auch unsere Spezialbeiträge zum besonderen Kündigungsschutz und zur außerordentlichen Kündigung.
Kontaktieren Sie uns noch heute:
- Telefon: +4989909015511
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Unser Chatbot JUPUS: Einfach unten rechts auf Ihrer Bildschirmseite starten.