Überstunden im Arbeitsrecht – Was Arbeitnehmer wissen sollten
Ihr Überblick – Das Wichtigste in Kürze
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Überstunden sind nur zulässig, wenn sie arbeits- oder tarifvertraglich eindeutig geregelt sind.
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Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Leistung von Überstunden – Ausnahmen gelten nur in echten Notfällen.
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Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, geduldet oder gebilligt hat.
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„Freiwillig länger bleiben“ begründet allein keinen Zahlungsanspruch.
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Viele Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb kurzer Fristen (oft 3 Monate) geltend gemacht werden.
Was wir für Sie tun können
Wir prüfen Ihre arbeitsvertragliche Regelung zu Überstunden und sagen Ihnen konkret, ob Sie zur Mehrarbeit verpflichtet sind. Viele Klauseln sind zu unbestimmt und damit rechtlich unwirksam. Wir können dann entsprechende Ansprüche für Sie durchsetzen.
Haben Sie in den letzten Monaten oder Jahren Überstunden gemacht, beraten wir Sie dazu, wie diese vergütet oder ausgeglichen werden müssen. Auch "versteckte Überstunden" etwa durch ständige Erreichbarkeit oder Rufbereitschaft können Anspruch auf Bezahlung auslösen.
Im Streitfall vertreten wir Sie außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Dabei geht es nicht nur darum, ob Überstunden geleistet wurden – sondern ob man das auch nachweisen kann.
Unser Tipp: Führen Sie ein eigenes Stundenprotokoll. E-Mails, Kalendereinträge oder Aufgabenanweisungen helfen, Ihre Position zu stärken.
Expertenbericht aus der Praxis
Ein Mandant hatte über viele Monate hinweg regelmäßig Überstunden geleistet. Ein Freizeitausgleich erfolgte nicht, eine Bezahlung auch nicht. Die Firma verwies pauschal auf eine vertragliche Regelung, wonach angeblich alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten seien.
Unsere Prüfung zeigte: Die Klausel war intransparent und damit rechtlich unwirksam. Ebenso konnte der Arbeitgeber sich nicht auf eine Verfristung der Ansprüche berufen. Der Arbeitgeber musste die geleisteten Überstunden nachträglich vergüten.
Inhalt
1. Was sind Überstunden?
Überstunden sind die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgeht, aber noch innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegt. Meist liegt diese bei 48 Stunden pro Woche.
Davon zu unterscheiden ist die "Mehrarbeit", die diese Grenzen überschreitet. Solche Arbeitszeiten sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt zulässig.
2. Muss ich Überstunden leisten?
Grundsätzlich: Nein. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung dürfen Sie Überstunden ablehnen. Nur wenn Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Pflicht regelt, müssen Sie auch mehr arbeiten.
Auch ein "Notfall" kann dazu führen, dass Sie vorübergehend mehr arbeiten müssen. Aber diese Situationen sind rechtlich eng gefasst und dürfen nicht dauerhaft zur Regel werden.
3. Wann müssen Überstunden bezahlt werden?
Bezahlung oder Freizeitausgleich gibt es nur, wenn der Arbeitgeber Ihre Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet hat. Wer ohne Absprache "einfach länger bleibt", geht rechtlich oft leer aus.
Wichtig ist auch: Pauschale Abgeltungsklauseln sind häufig nur gültig, wenn sie klar und nachvollziehbar formuliert sind. Sind sie das nicht, müssen Sie Ihre Überstunden bezahlt bekommen.
4. Wie weise ich Überstunden nach?
Führen Sie ein Stundenprotokoll. Notieren Sie Beginn und Ende Ihrer Arbeit, Aufgaben und wer sie Ihnen zugewiesen hat. Auch E-Mails, Kalendereinträge oder digitale Zugriffe können als Beweis dienen. Im Optimalfall übersenden Sie Ihre Nachweise (z.B. monatlich) an den Arbeitgeber. Dieser kann sich dann später nicht mehr darauf berufen, er habe von nichts gewusst.
Wenn der Arbeitgeber Ihre Angaben bestreiten will, muss er das konkret tun. Pauschales "Das stimmt nicht" reicht vor Gericht nicht.
5. Was gilt für Teilzeitkräfte?
Auch Teilzeitkräfte müssen für geleistete Mehrarbeit über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus vergütet werden. Sie dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Auch bei "kurzen Tagen" kann sich schnell ein Anspruch auf Vergütung ergeben, wenn Sie regelmäßig über das vereinbarte Pensum hinaus tätig sind.
6. Was ist mit pauschalen Überstundenregelungen?
Viele Arbeitsverträge enthalten Formulierungen wie: "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten."
Solche Klauseln sind oft unwirksam, wenn sie nicht genau sagen, wie viele Überstunden abgegolten sind oder wodurch die Abgeltung genau erfolgen soll. Ist keine Obergrenze genannt, fehlt die nötige Transparenz – und damit ist die Regelung unwirksam.
Unser Tipp: Wir prüfen für Sie, ob Ihre vertragliche Regelung wirksam ist. Falls nicht, können Sie unter Umständen auch nachträglich eine Vergütung verlangen.
Handlungsempfehlung für Arbeitnehmer
Halten Sie Ihre Überstunden schriftlich fest – idealerweise täglich. Je früher Sie damit anfangen, desto besser können Sie Ihre Ansprüche sichern.
Lassen Sie Ihre Arbeitsverträge, besonders pauschale Klauseln, von uns prüfen. Oft sind Formulierungen unklar und damit unwirksam.
Beachten Sie die oft sehr kurzen Ausschlussfristen. Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, können Ihre Ansprüche verfallen.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig. Wir sagen Ihnen, was Sie fordern können – und setzen das für Sie durch.
Kontaktieren Sie uns noch heute:
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