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Abmahnung im Arbeitsrecht – Was Arbeitnehmer wissen sollten

| Joshua Mauritz, LL.M. | Arbeitsrecht

Ihr Überblick – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers wegen eines Pflichtverstoßes.
  • Sie muss zwei Funktionen erfüllen: die Hinweis- und die Warnfunktion.
  • Abmahnungen unterliegen hohen inhaltlichen und formellen Anforderungen und können daher oft angegriffen werden.
  • Eine Abmahnung allein rechtfertigt noch keine Kündigung – unterschätzen sollte man sie trotzdem nicht.
  • Besonders wichtig ist, wie Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren – und hier gibt es mehrere sinnvolle Möglichkeiten.

Was wir für Sie tun können

Wir prüfen jede Abmahnung auf ihre inhaltliche und formelle Richtigkeit – häufig ist schon der Vorwurf ungenau oder schlicht falsch geschildert.
Im Anschluss beraten wir Sie, welche Reaktion für Ihre konkrete Situation sinnvoll ist.
Aus unserer langjährigen Praxis wissen wir, dass es im Wesentlichen drei Strategien gibt:

  1. Nicht reagieren,
  2. eine Gegendarstellung mit oder ohne Aufforderung zur Entfernung abgeben,
  3. oder die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht angreifen.

Welche dieser Wege für Sie der richtige ist, hängt ganz von Ihren persönlichen und strategischen Zielen ab. Wir beraten Sie gerne individuell.

Expertenbericht aus der Praxis

Eine Mandantin hatte bereits seit einiger Zeit das Gefühl, dass der Arbeitgeber sie „loswerden“ wollte. Schließlich wurde sie plötzlich abgemahnt – wegen angeblicher privater Nutzung des Firmenlaptops.
Die Abmahnung war formell fehlerhaft und auch inhaltlich überzogen. Wir konnten erfolgreich die Entfernung aus der Personalakte durchsetzen.
Da sich unsere Mandantin im Unternehmen aber ohnehin nicht mehr wohlfühlte, wurden Gespräche über eine einvernehmliche Trennung geführt. Ergebnis: Sie verließ das Unternehmen mit einer ordentlichen Abfindung.

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Inhalt

1. Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist eine formelle Ermahnung durch den Arbeitgeber wegen eines angeblichen Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
Damit sie rechtlich wirksam ist, muss sie inhaltlich korrekt sein, den Sachverhalt klar schildern und angemessen sein.
Wichtig ist: Die Abmahnung muss eine Hinweisfunktion (welches Verhalten war falsch und wie soll es künftig aussehen?)
und eine Warnfunktion (im Wiederholungsfall droht die Kündigung) enthalten.
In vielen Fällen ist eine oder mehrere Abmahnungen die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

2. Welche Anforderungen muss die Abmahnung erfüllen?

Die Abmahnung muss klar beschreiben,

  • was Ihnen konkret vorgeworfen wird,
  • welches Verhalten der Arbeitgeber künftig erwartet
  • und welche Konsequenzen im Wiederholungsfall drohen.

Fehlen diese Elemente, ist die Abmahnung oft unwirksam.

3. Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung braucht der Arbeitgeber meist mehrere Abmahnungen, die sich auf dasselbe Verhalten beziehen.
Ziel der Abmahnung ist es, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern.
Nur bei wiederholtem oder bewusstem Verstoß kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Es gibt aber keine feste Zahl wie „drei Abmahnungen = Kündigung“ – es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Erfahrungstipp:
Ein Mandant erhielt sieben (!) Abmahnungen – ein Extremfall. Bei genauer Prüfung stellte sich heraus: Viele waren unwirksam, betrafen unterschiedliche Themen (z. B. Zuspätkommen, Verhalten gegenüber Kollegen, Missachtung von Vorgaben).
In der Gesamtschau reichte das nicht für eine Kündigung – der Mandant blieb im Unternehmen.

4. Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Dank unserer Erfahrung können wir Ihnen ein passgenaues Vorgehen empfehlen.
Dabei kommt es auf Ihre Strategie an:

  • Gar nicht reagieren: sinnvoll, wenn Sie hoffen, dass sich die Lage beruhigt.
  • Gegendarstellung einreichen: selbst oder mit unserer Hilfe – mit oder ohne Aufforderung zur Entfernung.
  • Klage beim Arbeitsgericht: wenn Sie ein klares Zeichen setzen und sich entschieden wehren wollen.

Unser Tipp: Reagieren Sie nicht impulsiv – sondern überlegt. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu wählen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben – und wie Sie sich wirkungsvoll zur Wehr setzen können.

Kontaktieren Sie uns noch heute:

  • Telefon: +4989909015511
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Unser Chatbot JUPUS: Einfach unten rechts auf Ihrer Bildschirmseite starten.