Freiwilligenprogramm und Stellenabbau bei ProSiebenSat.1 - was Angestellte jetzt wissen müssen
Ihr Überblick – Das Wichtigste in Kürze
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ProSiebenSat.1 streicht aktuell rund 430 Vollzeitstellen – vorerst im Rahmen eines Freiwilligenprogramms.
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Der Abbau soll „sozialverträglich“ erfolgen – genaue Kriterien sind bislang unklar.
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Häufig gelingt es nicht, die geplanten Ziele nur über freiwillige Austritte zu erreichen.
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Wer früh unterschreibt, erhält oft schlechtere Konditionen als später angebotene Programme.
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Wichtig: Kündigungsschutz und individuelle Verhandlungsmöglichkeiten bleiben bestehen.
Was wir für Sie tun können
Wir beraten Sie umfassend zu allen Chancen und Risiken des Stellenabbaus – mit besonderem Fokus auf das Freiwilligenprogramm.
Aufgrund unserer Erfahrung analysieren wir für Sie, ob sich ein freiwilliges Ausscheiden lohnen kann oder ob es sinnvoll ist, abzuwarten und bessere Konditionen zu verhandeln.
Wir prüfen auch jetzt schon gerne mögliche Kündigungsschutzrechte und Alternativen für Sie – zum Beispiel die Option auf Weiterbeschäftigung.
Expertenbericht aus der Praxis
Freiwilligenprogramme dienen Arbeitgebern dazu, in mehreren Schritten eine gezielte Anzahl von Mitarbeitern abzubauen.
Wir betreuen eine Vielzahl von Mandanten im Rahmen solcher sogenannten Freiwilligen- oder „Step-Up“-Programme.
Unserer Erfahrung nach sind die Angebote in der ersten Runde selten die attraktivsten:
Arbeitgeber versuchen, wechselwillige Arbeitnehmer mit scheinbar guten Programmen zum freiwilligen Austritt zu bewegen.
Melden sich jedoch zu wenige, werden die Angebote kurze Zeit später deutlich verbessert – zum Teil werden Mitarbeiter sogar proaktiv angesprochen, um sie zum Verlassen des Unternehmens zu bewegen.
Die Verhandlungsbasis ist dann deutlich besser, sodass sich häufig höhere Abfindungen erzielen lassen.
Inhalt
1. Was ist ein Freiwilligenprogramm?
Freiwilligenprogramme sind Angebote von Arbeitgebern, bei denen Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung und gegebenenfalls weiterer Vorteile (z. B. Freistellung, qualifiziertes Arbeitszeugnis) das Unternehmen verlassen sollen.
Ziel ist es, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden – denn diese sind rechtlich aufwendig und an hohe Anforderungen gebunden, besonders wenn ein Betriebsrat beteiligt ist.
Die Teilnahme ist – wie der Name sagt – freiwillig, aber oft mit einem Verzicht auf Kündigungsschutz verbunden.Unser Tipp:
Vorsicht: Wer voreilig unterschreibt, verzichtet häufig auf rechtlichen Schutz, mit dem sich bessere Verhandlungsergebnisse erzielen ließen.
2. Wie läuft der Stellenabbau in der Praxis ab?
Üblicherweise setzen Unternehmen auf ein gestuftes Verfahren:
Phase 1 – Freiwilligenprogramm:
Zunächst werden freiwillige Austritte gegen vermeintlich sehr gute Konditionen angeboten.
Oft besteht eine sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Arbeitnehmer können sich bewerben, aber der Arbeitgeber entscheidet, wer gehen darf. In anderen Worten: der Arbeitgeber entscheidet letztlich, ob Sie das Freiwilligenprogramm auch tatsächlich annehmen dürfen.
Damit will der Arbeitgeber sicherstellen, dass er vor allem Mitarbeitende loswird, die er ohnehin nicht halten möchte – während er Leistungsträger im Unternehmen behält.
Das Ergebnis: Arbeitnehmer verlassen das Unternehmen ohne Kündigungsschutz – aber auch ohne echte Verhandlungsoption.Phase 2 – gezielte Ansprache oder Kündigungen:
Im zweiten Schritt werden gezielt weitere Mitarbeiter angesprochen – mit besseren Angeboten oder bereits mit betriebsbedingten Kündigungen.Unser Tipp:
Häufig lohnt es sich, auf eine Kündigung zu warten und anschließend Kündigungsschutzklage zu erheben.
Das schafft eine bessere Verhandlungsbasis – und führt oft zu attraktiveren Angeboten.
3. Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?
Lassen Sie in jedem Fall die Inhalte des Freiwilligenprogramms durch uns prüfen.
Diese Programme sind oft sehr allgemein gehalten und berücksichtigen die individuelle Situation vieler Arbeitnehmer nicht ausreichend.
In der Regel gibt es im Rahmen solcher Programme keine Möglichkeit zur Nachverhandlung – die Angebote sind „festgezurrt“.Kommt es hingegen später zu betriebsbedingten Kündigungen, gelten strengere Regeln:
Eine Sozialauswahl schützt besonders schutzwürdige Arbeitnehmer, und es entsteht automatisch eine bessere Verhandlungsposition.Wichtig:
Der Arbeitgeber kann Ihren Kündigungsschutz nicht einseitig umgehen und Sie auch nicht zwingen, einem Freiwilligenprogramm beizutreten.
4. Handlungsempfehlungen für Betroffene und Interessierte
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – nehmen Sie sich Zeit zur Prüfung.
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Holen Sie frühzeitig qualifizierten rechtlichen Rat ein, bevor Sie etwas unterzeichnen.
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Freiwillige Lösungen können Nachteile mit sich bringen – z. B. eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
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Wir prüfen für Sie, welche alternativen Wege zum Freiwilligenprogramm bestehen oder ob bei Ihnen Sonderkündigungsschutz greift.
Unser Tipp:
Wer abwartet und gezielt verhandelt, kann am Ende deutlich mehr erreichen – wir begleiten Sie dabei.Kontaktieren Sie uns noch heute:
- Telefon: +4989909015511
- E-Mail:
arbeitsrecht@bronhofer.de - Unser Chatbot JUPUS: Einfach unten rechts auf Ihrer Bildschirmseite starten.