Die betriebsbedingte Kündigung – Was Arbeitnehmer wissen sollten
Ihr Überblick in Kürze
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Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen aufgrund wirtschaftlicher und unternehmerischer Entscheidungen, nicht wegen individueller Gründe.
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Es muss ein sogenanntes dringendes betriebliches Erfordernis bestehen und der Arbeitgeber ist zu einer Sozialauswahl verpflichtet.
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Fehler bei der Sozialauswahl oder bei der unternehmerischen Entscheidung können die Kündigung unwirksam machen.
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Prüfen Sie mit uns Ihre Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Was wir für Sie tun können
Wir unterstützen Sie umfassend dabei, das Kündigungsschutzgesetz, die betriebsbedingte Kündigung und die Sozialauswahl mit Ihnen zu besprechen.
Entdecken wir dabei Risiken oder Fehler des Arbeitgebers, kümmern wir uns selbstverständlich darum, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten können oder verhandeln für Sie eine Abfindung und eine Einigung mit dem Arbeitgeber.
Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie für Ihren Kündigungsschutzprozess heraus.Unser Tipp: Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern oder einer fehlerhaften Sozialauswahl. Lassen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig von uns prüfen!
Expertenbericht aus der Praxis
Eine Mandantin erhielt eine betriebsbedingte Kündigung wegen angeblich weggefallener Aufträge.
Unsere Prüfung zeigte: Die Arbeitnehmerin war schützenswerter als andere ihrer Kolleginnen, und deshalb war die Sozialauswahl fehlerhaft.
Wir haben Kündigungsschutzklage erhoben und konnten so für unsere Mandantin eine attraktive Abfindung verhandeln.
Inhalt
1. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Bei der betriebsbedingten Kündigung will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen kündigen, die nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich beim Arbeitgeber liegen.
Ursachen können Entscheidungen wie Umstrukturierungen oder Outsourcing sein, aber auch außerbetriebliche, schwer zu kontrollierende Faktoren wie Auftragsrückgang oder Rohstoffmangel.Wichtig: Es genügt für den Arbeitgeber nicht, dass eine wirtschaftliche Schieflage vorliegt.
Entscheidend ist, dass er eine unternehmerische Entscheidung getroffen hat, die tatsächlich zum Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt.
2. Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
Zunächst muss ein sogenanntes dringendes betriebliches Erfordernis vorliegen. Das bedeutet, der Arbeitsplatz muss infolge einer unternehmerischen Entscheidung tatsächlich dauerhaft entfallen.
Dabei hat der Arbeitgeber auch zu prüfen, ob er Ihnen nicht einen anderen freien Arbeitsplatz zumutbar anbieten kann. Eventuell kommt sogar eine Umschulung infrage, durch die Sie sich für eine neue Position eignen könnten.
Daneben hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zu treffen. Er muss unter sozialen Gesichtspunkten wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung vergleichen, welche Arbeitnehmer am schutzwürdigsten sind.
Häufig machen Arbeitgeber hier Fehler oder wählen gezielt die Arbeitnehmer aus, die sie loswerden möchten. Das ist für Sie die beste Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren.
3. Typische Fallgruppen
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Betriebsstilllegung: Komplette Schließung eines Betriebs oder einer Abteilung. Aber Vorsicht! Wir haben es schon häufig erlebt, dass Arbeitgeber eine Betriebsstilllegung ankündigen und den Betrieb dennoch weiterführen.
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Leistungsverdichtung: Abbau von Arbeitsplätzen durch Umverteilung der Aufgaben auf verbleibende Arbeitnehmer. Hier ist besonders das Thema „andere Arbeitsplätze, andere Aufgabenbereiche und Sozialauswahl“ zu berücksichtigen.
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Insolvenz: Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Insolvenz. Auch der Insolvenzverwalter kann betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, muss aber ebenfalls dringende betriebliche Erfordernisse darlegen.
4. Die Sozialauswahl im Detail
Bei der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber die Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine mögliche Schwerbehinderung der Arbeitnehmer berücksichtigen.
In unserer Prüfung erleben wir allerdings häufig, dass Arbeitgeber diese Kriterien nur oberflächlich anwenden und gezielt Mitarbeiter aussortieren, die sie als entbehrlich ansehen.
Lassen Sie auf jeden Fall von uns die Sozialauswahl überprüfen – wir können dann im Rahmen der Kündigungsschutzklage gegen eine fehlerhafte Auswahl vorgehen.
Fehlerhafte Sozialauswahlen führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der Kündigung.
5. Die Rolle der Kündigungsschutzklage
Lesen Sie hierzu auch unseren allgemeinen Beitrag zur Kündigung.
Wichtig ist vor allem: Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, dagegen vorzugehen.Melden Sie sich daher umgehend bei uns, damit wir gemeinsam eine in
dividuelle Strategie für Sie entwickeln können – mit dem Ziel, entweder Ihre Weiterbeschäftigung oder eine starke Verhandlungsposition für eine Abfindung zu erreichen.
Kontaktieren Sie uns noch heute:
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