Was Ihr Chef anordnen darf – und wo Sie Nein sagen können. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Ihr Überblick in Kürze
- Arbeitgeber dürfen grundsätzlich Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen – das ergibt sich aus dem sog. Direktionsrecht (§ 106 GewO).
- Dieses Recht ist jedoch begrenzt: Es gilt nur im Rahmen des Arbeitsvertrags und muss stets nach „billigem Ermessen“ ausgeübt werden.
- Besonders bei Versetzungen, Aufgabenwechseln oder Änderungen der Arbeitszeit führt das Direktionsrecht oft zu Streit.
- Arbeitnehmer müssen sich nicht jeder Anordnung beugen – eine rechtliche Prüfung lohnt sich.
- Viele Anweisungen sind angreifbar – z. B. wenn persönliche Belange nicht berücksichtigt werden.
Was wir für Sie tun können
Wir prüfen arbeitsvertragliche, gesetzliche und tarifliche Grenzen der Arbeitgeberweisung.
Wir beraten Sie, ob eine Versetzung oder Aufgabenänderung vom Direktionsrecht gedeckt ist oder nicht.
Wir vertreten Sie, wenn Sie sich gegen eine unzulässige Anordnung wehren möchten – im Betrieb oder vor Gericht.
Unser Tipp: Wer eine Weisung ungeprüft hinnimmt, kann Rechte verlieren. Wir helfen Ihnen dabei, sich rechtssicher zu verhalten – auch mit dem Mittel des Vorbehalts.
Expertenbericht
Ein Arbeitnehmer war seit Jahren im Innendienst beschäftigt. Plötzlich wurde ihm ohne Vorankündigung mitgeteilt, dass er künftig im Außendienst tätig sein solle – mit langen Fahrtwegen und erheblichen Nachteilen für seine Familie.
Unsere Prüfung ergab: Der Arbeitsvertrag gab diese Veränderung nicht her, und eine Abwägung im Sinne des „billigen Ermessens“ (§ 106 GewO i. V. m. § 315 BGB) war nicht erfolgt.
Die Versetzung war aus unserer Sicht unzulässig. Der Arbeitnehmer konnte an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren.
Inhalt
1. Was ist das Direktionsrecht?
Das Direktionsrecht erlaubt es Arbeitgebern, die Einzelheiten der Arbeitsleistung festzulegen. Geregelt ist dies in § 106 GewO. Es betrifft insbesondere:
- den Inhalt der Tätigkeit (z. B. Aufgabenverteilung),
- den Arbeitsort (z. B. Umzug in eine andere Abteilung oder Filiale),
- die Arbeitszeit (z. B. Änderung von Früh- zu Spätschicht).
Dieses Recht besteht jedoch nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen. Was nicht durch den Arbeitsvertrag abgedeckt ist, darf nicht einseitig angewiesen werden.
2. Wo liegen die Grenzen?
Grenzen bestehen überall dort, wo:
- der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine bestimmte Tätigkeit oder einen festen Einsatzort vorschreibt,
- der Betriebsrat mitzubestimmen hat (z. B. bei Arbeitszeitregelungen, § 87 BetrVG),
- die Weisung nicht billigem Ermessen entspricht – also persönliche Belange wie Kinderbetreuung oder gesundheitliche Einschränkungen nicht beachtet wurden.
Will ein Arbeitgeber beispielsweise eine Mitarbeiterin in eine andere Stadt versetzen, obwohl sie alleinerziehend ist, kann das Direktionsrecht hier überschritten sein.
3. Was bedeutet „billiges Ermessen“?
Nach § 106 GewO i.V.m. § 315 BGB muss jede Weisung angemessen und interessengerecht sein. Das heißt:
Es ist eine Abwägung notwendig zwischen:
- den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers,
- und den persönlichen Belangen des Arbeitnehmers (z. B. familiäre Situation, Fahrtzeiten, gesundheitliche Einschränkungen).
Je einschneidender die Maßnahme – z. B. Versetzung in eine andere Stadt, Wechsel in Schichtarbeit – desto höher sind die Anforderungen an diese Abwägung.
Fehlt es an einer sachlichen Begründung oder sind die Folgen für die betroffene Person unverhältnismäßig, ist die Weisung rechtswidrig.
4. Wie sollte ich mich verhalten?
Arbeitnehmer sollten eine Weisung des Arbeitgebers nicht vorschnell verweigern – dies kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Stattdessen empfiehlt es sich, der Anordnung zunächst unter Vorbehalt zu folgen und parallel rechtlich prüfen zu lassen, ob sie überhaupt wirksam ist. Wichtig ist auch, keine Änderungsverträge oder schriftlichen Erklärungen ungeprüft zu unterschreiben, da dadurch unter Umständen Rechte aufgegeben werden. Wer frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, kann rechtliche Fehler vermeiden und seine Position gezielt absichern.
Ihr Arbeitgeber will Sie versetzen oder hat andere Anweisungen?
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu sichern – schnell, diskret und mit langjähriger Erfahrung.
Kontaktieren Sie uns noch heute:
- Telefon: +4989909015511
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Unser Chatbot JUPUS: Einfach unten rechts auf Ihrer Bildschirmseite starten.