Befristeter Arbeitsvertrag: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Viele Arbeitnehmer starten ihren Job mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Ob als Elternzeitvertretung, im Projekt oder zum Berufseinstieg: Befristungen sind in Deutschland weit verbreitet. Für Arbeitnehmer bedeutet das oft Unsicherheit.
Was passiert, wenn der Vertrag endet?
Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?
Wann habe ich Anspruch auf eine Verlängerung oder Entfristung?
Und welche Chancen bietet eine Entfristungsklage?In diesem Beitrag erfahren Sie, was Arbeitnehmer über befristete Arbeitsverträge unbedingt wissen sollten.
Ihr Überblick: Das Wichtigste in Kürze
- Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des Zwecks.
- Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.
- Es gibt Befristungen mit Sachgrund und sachgrundlose Befristungen, letztere sind nur maximal zwei Jahre möglich.
- Während der Befristung ist eine Kündigung nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht oder ein wichtiger Grund vorliegt.
- Verlängerungen sind nur wirksam, wenn ausschließlich die Laufzeit geändert wird und dies vor Ablauf geschieht.
- Bei unwirksamer Befristung wird das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet.
- Arbeitnehmer können die Wirksamkeit einer Befristung mit einer Entfristungsklage prüfen lassen, müssen aber die dreiwöchige Klagefrist beachten.
Expertenbericht aus der Praxis
Ein Mandant hatte einen Arbeitsvertrag, der eine Befristung zum Renteneintrittsalter vorgesehen hat. Der Vertrag wurde allerdings nur digital unterzeichnet. Daher war die Befristung unwirksam und unser Mandant konnte über das vereinbarte Ende hinaus weiterarbeiten. Da der Arbeitgeber dies nicht wollte, hat er eine großzügige Abfindung angeboten.
Inhalt
1. Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das nur für eine bestimmte Zeit abgeschlossen wird. Man unterscheidet zwei Formen:
- Zeitbefristung: Das Ende ist ein festes Datum, zum Beispiel der 31.12.2025.
- Zweckbefristung: Das Ende tritt ein, wenn ein bestimmter Zweck erreicht ist, zum Beispiel die Rückkehr einer Kollegin aus Elternzeit.
Wichtig: Endet der Vertrag, ist keine Kündigung erforderlich. Das Arbeitsverhältnis läuft automatisch aus.
2. Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund oder ohne Sachgrund
Befristung mit Sachgrund
Ein sachlicher Grund liegt zum Beispiel vor, wenn
- ein Arbeitnehmer vertreten werden muss, etwa in Elternzeit oder Krankheit,
- ein zeitlich begrenztes Projekt durchgeführt wird,
- die Arbeitsleistung nur vorübergehend benötigt wird.
Sachgrundlose Befristung
Eine sachgrundlose Befristung ist nur erlaubt, wenn
- die Gesamtdauer höchstens zwei Jahre beträgt,
- innerhalb dieser Zeit maximal drei Verlängerungen erfolgen.
Für junge Unternehmen gilt eine Sonderregel. In den ersten vier Jahren nach der Gründung dürfen sie auch längere sachgrundlose Befristungen vereinbaren.
Praxis-Tipp für Arbeitnehmer: Haben Sie schon einmal bei demselben Arbeitgeber gearbeitet, ist eine sachgrundlose Befristung oft unwirksam.
3. Formvorschriften für befristete Arbeitsverträge
Damit eine Befristung wirksam ist, muss sie schriftlich vereinbart werden (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
- Mündliche Absprachen sind unwirksam.
- Wird der Vertrag erst nach Arbeitsbeginn unterschrieben, gilt er als unbefristet.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fängt am 1. Juni an, unterschreibt den befristeten Vertrag aber erst am 10. Juni. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
4. Befristeter Arbeitsvertrag und Kündigung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ein befristeter Arbeitsvertrag kündbar ist.
- Ordentliche Kündigung: Nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen ist. Fehlt eine Regelung, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Außerordentliche Kündigung: Aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei schwerem Fehlverhalten, jederzeit möglich.
Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob eine Kündigungsklausel enthalten ist.
5. Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann verlängert werden, aber nur unter engen Voraussetzungen.
- Die Verlängerung muss vor Ablauf des bestehenden Vertrags vereinbart werden.
- Es darf sich ausschließlich die Vertragsdauer ändern.
- Werden andere Bedingungen geändert, zum Beispiel Gehalt oder Arbeitszeit, handelt es sich rechtlich um einen neuen Vertrag.
Automatische Entfristung
Wenn ein Arbeitnehmer nach Ablauf des Vertrags weiterarbeitet und der Arbeitgeber dies akzeptiert, wird das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet (§ 15 Abs. 6 TzBfG).
6. Unwirksame Befristung und ihre Folgen
Eine Befristung ist unwirksam, wenn
- die Schriftform nicht eingehalten wurde,
- eine sachgrundlose Befristung unzulässig war, etwa wegen Vorbeschäftigung,
- die gesetzliche Höchstdauer überschritten wurde,
- kein anerkannter Sachgrund vorlag.
Folge: Der Vertrag gilt automatisch als unbefristet (§ 16 TzBfG).
7. Entfristungsklage: Ablauf und Fristen
Arbeitnehmer können mit einer Entfristungsklage überprüfen lassen, ob die Befristung wirksam ist.
- Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Vertragsende beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 17 TzBfG).
- Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als wirksam, auch wenn sie eigentlich fehlerhaft war.
Beispiel aus der Praxis: Eine Arbeitnehmerin klagte erfolgreich gegen die Befristung, weil sie schon früher im Unternehmen tätig war. Die Befristung war unwirksam, und sie erhielt einen unbefristeten Vertrag.
8. Typische Fehler bei befristeten Arbeitsverträgen
Für Arbeitnehmer besonders wichtig sind folgende Fehler, die häufig vorkommen:
- Kettenbefristungen: Immer wieder neue Verträge über Jahre hinweg. Die Gerichte setzen hier enge Grenzen.
- Vorbeschäftigung: Auch ein früherer Studentenjob kann eine neue sachgrundlose Befristung unzulässig machen.
- Scheinverlängerungen: Wenn neben der Laufzeit auch andere Bedingungen geändert werden, ist die Verlängerung unwirksam.
9. Was Arbeitnehmer bei befristeten Verträgen beachten sollten
- Prüfen Sie genau, ob Ihr Vertrag die Formvorschriften erfüllt.
- Kontrollieren Sie, ob die Befristung sachlich begründet ist.
- Achten Sie bei einer Verlängerung auf mögliche Fehler.
- Lassen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig anwaltlich prüfen, um die Frist für eine Entfristungsklage nicht zu verpassen.
Fazit
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist in Deutschland weit verbreitet. Nicht jede Befristung ist aber wirksam. Schon kleine Formfehler oder unzulässige Befristungen können dazu führen, dass ein Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet wird.
Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und rechtzeitig handeln. Denn oft gilt: Unwirksame Befristung bedeutet unbefristeter Vertrag.
Kontaktieren Sie uns noch heute:
- Telefon: +4989909015511
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Unser Chatbot JUPUS: Einfach unten rechts auf Ihrer Bildschirmseite starten.